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Disziplinarverfahren?

Begonnen von Mikesh, 18. Mai 2009, 11:45:37

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Mikesh

Wie sieht das eig. aus mit dem Diszi?
Ich hab z.B: 2 Geldstrafen bekommen, musste 11 tage länger dienen und dan noch " wochen ausgangsperre !
Dürfen die mir eigentlich so viel aufbrummen????

Danke im voraus
Mikesh

Fitsch

bei den Informationen, greifen wir auf das hier zurück.

Soll es qualifizierter sein bräuchten wir schon noch mehr Infos:

- Was hast Du alles angestellt (tippe mal u.a. auf eigenmächtige Abwesenheit)
- ist die von Dir genannte Disziplinarmaßnahme aufgrund eines Vergehens verhängt worden oder ist das die Ausbeute Deiner gesamten Dienstzeit?

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Mikesh

Ja ich bin aufgrund eines todesfall zuhause geblieben und habe nicht mehr dran gedacht mich bei meiner Einheit zu melden!
aber dan muss man doch nicht direkt so hart sein! die ausgangsperre hätte doch volkommen gereicht oder nur eine geldstraffe!  :-\

ulli76

#3
Also Disziplinarbuße und Ausgangsbeschränkung dürfen bei unerlaubter Abwesenheit nebeneinander verhängt werden.
Bei Ausgangsbeschränkung geht bis zu 3 Wochen (ich denke mal du hast 2 bekommen und das " war ein Tippfehler)
Und das Nachdienen für die Tage wo du nicht da warst.
(Hört sich schon schwer nach unerlaubt abwesend an)

Und die zweite Disziplinarbuße für ein zweites Dienstvergehen.


Dein Disziplinarvorgestzter (meist auch Chef genannt) hat ja mit der der Vertrauensperson gesprochen und dich mindestens zweimal gehört. (Einmal in der Vernehmung und dann noch mal im Schlussgehör) Dort konntest du alle Argumente die für dich sprechen anbringen. Dann wird er in sich gegangen sein (ICh sag immer: Er hat die Angelegenheit in seinem Herzen bewegt). Und hat sich überlegt was er in deinem persönlichen Fall für angemessen hält.
Und normalerweise erklärt der Chef dem Soldaten auch warum er die gewählte Disziplinarmaßnahme für erfoderlich hielt (So hab ich es zumindest immer gehandhabt)

Wie lange warst du denn weg?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zunächst: wie lange ist das denn her? Gegen eine D-Maßnahme steht der Beschwerdeweg offen und hierüber wird im D-Bescheid auch belehrt. Wählt man diesen Weg nicht und lässt die Maßnahme bestandskräftig werden, ist jetziges Diskutieren müßig, da selbst wenn die Maßnahme rechtswidrig gewesen wäre, die Bestandskraft überwiegt.
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Mikesh


ulli76

Dann sind das genau die Tage die du nachdienen musst.
Und 11 Tage weg ist schon ein ziemlich langer Zeitraum.(Dann kann ich mir auch denke wo die zweite Geldstrafe herkommt)

So tragisch ein Todesfall in der Familie auch ist. Bei einem Tag mag ich da als Disziplinarvorgesetzer noch ein gewisses Verständnis haben, bzw. zu seinen Gunsten davon ausgehen,dass der Soldat nicht primär seine Dienstpflichten im Kopf hatte. Aber 11! Tage- da hast du richtig Mist gebaut (um das mal völlig unmilitärisch auszudrücken)
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ulli76

#7
Und im Zusammenhang mit deinem anderen Thread würd ich an deiner Stelle noch mal genauer in mich gehen und mich mit dem Dienstvergehen auseinandersetzen. Denn offenbar verstehst du noch nicht so ganz warum die "Strafe" in deinen Augen so hoch war.
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Andi

Das Disziplinarmaß hört sich absolut angemessen an und ist angesichts der Schwere des Dienstvergehens wohl sogar noch recht human - wohl auf Grund der Beweggründe für die Abwesenheit. Ebenfalls wurde wohl auch mutmaßlich auf eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft und damit die sichere Herbeiführung einer Verurteilung verzichtet.

Ich für meinen Teil bin mir allerdings nicht sicher, ob ich nicht Disziplinararrest beantragt hätte, welcher evtl. ebenfalls noch nachzudienen wäre. Aber nur der entscheidende Disziplinarvorgesetzte kennt den Fall, weswegen ich nichts bewerten will.

Im Übrigen hast du keine Geldstrafen gezahlt, sondern Geldbußen. Geldstrafen verhängen Gerichte, die Geldbußen dienen als Teil der Disziplinarmaßnahmen der Erziehung und nicht der Strafe.

"Eigenmächtige Abwesenheit" ist kein Kavaliersdelikt, sondern über das Dienstvergehen hinaus auch eine Straftat. Was dich dazu bewogen hat ist dabei völlig egal!

Und zwei Disziplinarbußen kannst du nicht auf Grund des selben Dienstpflichtverletzung bekommen haben. Du musst dir also mindestens noch ein "Ding" geleistet haben. Wenn das vor der Abwesenheit war wärst du bei mir mit Sicherheit nicht um Disziplinararrest und eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft herumgekommen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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ulli76

Oder doch an die Staatsanwaltschaft abgegeben und da die Geldbuße herbekommen?

Ansonsten muss ich Andi wirklich zustimmen. Hätte noch schlimmer kommen können!
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Andi

Na das wär dann aber wieder eine Geldstrafe gewesen. ;)

Aber hast recht, so könnte es natürlich auch gewesen sein. Und dann wäre der TE nicht mal halb so unschuldig, wie er tut.  ;D

Gruß Andi
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hypo

Ich brauche Hilfe

Ich hatte mir letzten Samstag die Nasse gebrochen war dann im Krankenhaus und hatte deswegen einen Krankenschein vom Bundeswehrartzt bekommen
dann hatte ich am Mittwoch meine OP und habe jeden zweiten Tag angerufen.
Jetzt hat irgendjemand der mir böse will erzählt dass ich mich nicht gemeldet habe jetzt bekomme ich ein Disziplinarverfahren

Und jetzt wie kann ich mich wehren weil ich habe ja nichts falsch gemacht oder ????

Jetzt schon mal vielen danke ich hoffe ihr könnt mir helfen

F_K

Fragen:
- Wer wurde angerufen?
- Ist die Abwesenheit der Einheit VON DIR gemeldet worden?
- Hast Du eine Genehmigung von Deinem KpChef nicht am Dienst teilnehmen zu müssen bzw. "KzH"?

.. wenn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, gibt es zumindest einen Anfangsverdacht - und im Falle der eigenmächtigen Abwesenheit ist dann meistens die Tat schon belegt - es geht dann "nur noch" um das Ermitteln der Umstände.

RekrKp8

Erzähl nochmal in zeitlicher Reihenfolge ab Samstag, dem "Tag der gebrochenen Nase".

Was war am Samstag?
Was war am Sonntag?
Was war am Montag?
Was war am Dienstag?
Was war am Mittwoch?
Was war am Donnerstag?
Was war am Freitag/Samstag/Sonntag?
Was war heute am Montag?

ulli76

Wenn du nichts falsch gemacht hast - also du hast eine Empfehlung für kzH von einem Tr/StoArzt für den kompletten Zeitraum, du hast dich in deiner Einheit bei der richtigen Person (Chef oder auch Spieß) gemeldet, dein Chef hat dir die Erlaubnis für das kzH gegeben-, dann musst du dir erstmal keine Sorgen machen.
Dem Chef wurde etwas gemeldet und jetzt steht der Verdacht eines Dienstvergehens im Raum. Daraufhin wird dein Chef ermitteln, ob da was dran ist. Wobei er in diesem Fall ja wissen müsste, ob er dir das kzH genehmigt und er eine entsprechende Empfehlung vom Truppenarzt hat.
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