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Wehrdienst 6 Monate fuer den praktischen Teil der FHR anrechnen...?

Begonnen von Eunu, 15. August 2011, 02:50:12

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Eunu

Hallo liebe Leute,
schon wie die Ueberschrift sagt, wollte ich euch mal fragen, ob man den 6 monatigen Wehrdienst fuer den praktischen Teil der FHR anrechnen kann.
Ich hab daher mal in der aktuellen Oberstufen und Abiturverordnung nachgeguckt und bin auf dieses hier gestossen...

Paragraph 48 Absatz 4

''Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monate,
der mehr als 18-monatige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen.''

Also verstanden habe ich, dass ich fuer den kompletten praktischen Teil der FHR in der Bundeswehr mich fuer 19 Monate verpflichte, damit ich mit dem FWDL meinen praktischen Teil abdecken kann und dies wird auch akzeptiert von der Schule. (Habe mich damals bei der Schule informiert) und somit den Weg mit dem 12 Monatigen Praktikum umgehen kann.
Nun meine Frage an euch,
in diesem Satz sehe ich aber noch einen anderen Weg undzwar, dass ich meinen Wehrdienst fuer 6 Monate (ist ja die Probezeit bei der BW) ableiste und dann zusaetzlich einen 6 Monatigen Praktikum absolviere und das sozusagen zusammen gerechnet wird.
Oder habe ich den Satz komplett falsch verstanden ? :-S

Entschuldigung, wenn ich ins falsche Thread geschrieben habe...
Vielen Dank fuer Eure Aufmerksamkeit!

Mit freundlichen Gruessen
E.U Shin

Andi

Das setzt aber voraus, dass du während deines Wehrdienstes auch die Tätigkeiten ausübst, die für dein Praktikum gefordert sind. Das kann dir niemand versprechen. Ich selbst habe aber schon Dienst/Praktikumszeugnisse geschrieben, um meinen Soldaten den praktischen Teil der FHR zu ermöglichen - ging immer ohne Probleme. Allerdings ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und von der soldatischen Verwendung abhängig.

Gruß Andi
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Eunu

Vielen Dank fuer die schnelle Antwort Andi :-)

Ja hatte noch zur meiner Schulzeit extra nochmal bei meiner alten Schule nachgefragt gehabt, ob ich eine bestimmte Taetigkeit ausueben muss. Daraufhin meinten die zu mir, ich muesste einfach nur mein Wehrdienst ableisten egal welche Taetigkeit ich mache :D

Aber wuerde das mit den 6 Monate klappen und dass ich dann anschliessend ein 6 Monatiges Praktikum mache ?

Vielen Dank

Andi

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Eunu

vielleicht jemanden, der in der selben Situation ist oder war wie ich ;-)

aber trotzdem danke fuer die schnelle Antwort!
:-)

lg shin

Andi

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Eunu

ouh danke hab ich ja vergessen anzugeben
komme aus Hessen

habe schon bereits die SuFu versucht, bin aber auf nichts gescheites getroffen...

Aber trotzdem vielen Dank !  :)

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