Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wehrsold bei Wehübung

Begonnen von Lt. d.R., 15. August 2011, 19:32:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Lt. d.R.

Schönen guten Abend,

habe eine Frage an einen Spezialisten für Wehrübungen.
Am 30.06.2011 war mein DZE (SaZ4) und mein BtlKdr hat mich gefragt ob ich nicht eine Anschlusswehrübung machen möchte da sie einen Truppenübungsplatzaufenthalt haben und er mich gut gebrauchen könnte. Ich bin Leutnant (also zur Wehrübung dann Lt d.R.) und habe mich dann in der kaserne mit vielen Leuten über eine Wehrübung unterhalten. Leider waren die Gespräche meist umsonst.
Was ich rausgefunden habe war: Es ist wichtig Beordert zu werden weil es nur dann Leistungszuschlag gibt und das richtig viel ausmacht!

Naja, das war dann auch meine Bedingung und da es richtig knapp mit Wehrübung wurde (Start 01.07.2011 und Antrag wurde Mitte Mai gestellt) musste ich mich auf den Vertreter vom Vertreter vom Vertreter verlassen der meinte, er selber habe nich so die Ahnung.... Naja, auf jeden Fall kam es zur Wehrübung und nachdem ich vom TrÜbPl wieder in die Kaserne kam und nachfragte, erfuhr ich das eine Beorderung nur im Vorhinein festgelegt werden kann, dies bei mir nicht passiert sei, da wahrscheinlich ein Kreuz falsch gesetzt... (im Brief vom Persamt stand: "-Der Soldat ist nicht beordert" "Beorderungsmöglichkeiten sind vom Truppenteil zu prüfen"! Naja, meine Wehrübung war ja jetzt vorbei, ich wurde ausgekleidet und meine Kameraden meinten, sie werden alles versuchen noch ne Beorderung draus zu machen, aber wahrscheinlich habe ich Pech gehabt.

Heute kam das Geld: Für 26Tage Wehrübung (vom 1.07.-26.07.) 371,02€ und davon war ich 13 tage (vom 6.07.-18.07) inkl. 2 Wochenenden auf dem TrÜbPl....

Dachte mir.. das muss doch wohl ein Witz sein, nachgerechnet: das sind genau 26x 14,27€ (Wehrsold für Lt).
Sowas hat sich aber ja mal gar nicht gelohnt. Deshalb nun meine Frage: Hat man da keine Möglichkeit mehr Geld zu beantragen? (Also rein von der Bundeswehr)

Wäre für jede Antwort dankbar!!  :D
Vielen Dank
Martin

KlausP

Der Wehrsoldtagessatz beträgt richtigerweise 14,27 € für Hauptfeldwebel, Oberfähnrich, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel, Leutnant, so steht es in den entsprechenden Verwaltungsvorschruften zum Wehrsoldgesetz. Richtig ist auch, dass Leistungszuschläge (LZ) nur für beorderte Reservisten gezahlt werden, aber das auch erst ab dem 25. Wehrübungstag. Allerdings hat der Reservist, so lange er keinen Anspruch auf LZ hat, Anspruch auf "erhöhten Wehrsold" für mehrgeleisteten Dienst, sofern kein Dienstzeitausgleich gewährt wird. Diesen muss man mit dem "Forderungsnachweis ..." aber beantragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lt. d.R.

Gibt es für diesen Anspruch auf "erhöhten Wehrsold" ein extra Formular für Reservisten oder kann man das allg. Formular für alle Soldaten benutzen?
Gibt es dabei auch die 2 Anträge 1.Anrechnungsfälle und 2. Dienst über 12Std. ?

Muss ich zum ausfüllen dieser Anträge Fristen beachten und in die kaserne zum Refü?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

bayern bazi

als wehrübender kannst du noch leistungen nach dem unterhaltsicherungsgesetz (USG) beantragen

dafür hst du bei deienr einerufung ein eigenes antragsformular  - dies must du bei deienr USG behörde (landratsamt oder kreisfreie stadt) einreichen - terming bis 3 monate nach der wehrübung

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Durch Wehrübende ist der Vordruck für FWDL zu verwenden, aber vorher mit dem Spieß reden wegen des Datums  ;) 8) Der ausgefüllte Forderungsnachweis muss erst zum Disziplinarvorgesetzten und dann zum ReFü.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


KlausP

Mit dem Ende der WÜb sind eigentliche alle Forderungen gegenüber dem Dienstherrn hinfällig. Übrigens haben auch Wehrübende Anspruch auf anteilmäßigen Erholungsurlaub - aber der ist auch hinfällig.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lt. d.R.

Ich habe diese Formulare ja sogar einmal ausgefüllt und abgegeben, am letzten Tag meiner Wehrübung.
Nur leider hatte keiner die Formulare für Wehrübende also hab ich ganz normale Formulare genommen..
Mal beim Refü anrufen wäre vllt. noch ne gute Lösung..
Und wegs dem Zusatz des Persamtes: Beorderungsmöglichkeiten sind vom Truppenteil zu prüfen, is wohl hinfällig, beordert werd ich nemme oder?

KlausP

Zitat von: Lt. d.R. am 15. August 2011, 20:34:41
Ich habe diese Formulare ja sogar einmal ausgefüllt und abgegeben, am letzten Tag meiner Wehrübung.
Nur leider hatte keiner die Formulare für Wehrübende also hab ich ganz normale Formulare genommen..
Mal beim Refü anrufen wäre vllt. noch ne gute Lösung..
Und wegs dem Zusatz des Persamtes: Beorderungsmöglichkeiten sind vom Truppenteil zu prüfen, is wohl hinfällig, beordert werd ich nemme oder?

Dann ruf mal deinen ReFü an, ob die überhaupt bei ihm angekommen sind, wobei ich mal davon ausgehe, dass du die für SaZ/BS genommen hast - und das sind die Falschen.

Zu dem Vermerk vom PersABw: das sehe ich nicht so, dass das ginfällig ist, nur wird es dir für die abgelaufene nicht mehr viel nutzen. Setz dich am besten mit deinem PersOffz in Verbindung, wenn du denn dort beordert werden willst und weise ihn auf den Einplanungsvermerk vom PersABw hin, dass er mal inne Puschen kommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

wenn dunoch keine beorderung hattest - macht es im moment auch nix aus, da der leistungszuschlag erst nach dem 25. wü tag beginnt

bei der nächsten wü solltest du aber eine beorderung haben, dann bekommst du schon mal grob gesagt 25€ pro diensttag (35€ am WE) zusätzlich

USG sätze findest du hier

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

Zitat von: KlausP am 15. August 2011, 20:16:08
Übrigens haben auch Wehrübende Anspruch auf anteilmäßigen Erholungsurlaub
Aber erst bei WÜ von mindestens einem Monat. Bei 26 Tagen bekommt er nichts.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

stimmt, wollte ich erst noch dazu schreiben, hab's aber dann weggelasen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau