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Trennungsgeld

Begonnen von stueve112, 17. Juli 2006, 16:29:35

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Kazzam311

Jop. Aber auch hier bekommst du einfach mal Kohle für ne Bahncard 50. Das findet die BW in letzer Zeit voll witzig.

Auch hier: Eine Tankfüllung fürs Auto ist immer drin ;) und wenn du mit dem Zug reist - Bahncard50 kaufen. Wenn du die NICHT automatisch ausgezahlt bekommst (steht ja auf der Abrechnung für TG mit drauf), kannst dir dennoch eine Kaufen, dann wird die BW die auch bezahlen :D Also du kannst nur gewinnen :D

MfG
Kazzam

JuleGebJgFA


Andi

Zitat von: Kazzam311 am 18. Juli 2011, 09:45:44
Jop. Aber auch hier bekommst du einfach mal Kohle für ne Bahncard 50. Das findet die BW in letzer Zeit voll witzig.

Genau, denn sie braucht dann bei jeder Fahrt nur den maximalen Satz einer um 50% ermäßigten Bahnfahrkarte zu zahlen - nach Bundeswehrpreisen - und kommt damit fast immer günstiger Weg, als wenn sie die Strecke nach km-Pauschale für einen PKW berechnen würde. ;)
Soll heißen: Derjenige der PKW fährt macht regelmäßig Miese.

Gruß Andi
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Rollo83

Zitatlso das wird eher auf die Familienheimfahrten (ne Art Sonderurlaub) auswirken. Das ist wieder ne andere Verordnung - und zwar bekommst du aller 15 Tage einen halben Tag als unverheirateter und einen ganzen Tag als verheirateter Urlaub.

Gilt das jetzt nur für TG Empfänger mit Kind? Ich als unverheirateter TG Empfänger ohne Kind bekomm keinen Sonderurlaub oder ?

Kazzam311

Also die "Familienheimfahrt" bekommt JEDER, der nicht in seinem Heimat-Einzugsgebiet seinen Dienst verrichtet. Wenn du jetzt kein Kind und keine Frau hast kannst du für 2 Monate einen Tag auf den Urlaubsantrag schreiben.
Bevorzugt werden da Freitag oder Montag genommen :) Was ja Sinn macht. Aber wann genau du den Anspruch hast und wie oft, kann dir in aller Regel Chef oder Spieß erklären.

Andi

Zitat von: Kazzam311 am 19. Juli 2011, 07:58:46
Also die "Familienheimfahrt" bekommt JEDER, der nicht in seinem Heimat-Einzugsgebiet seinen Dienst verrichtet.

Nein, die bekommen Trennungsgeldempfänger mit anerkanntem Hausstand. Ledige eine, verheiratete zwei pro Monat.

Zitat von: Kazzam311 am 19. Juli 2011, 07:58:46
Wenn du jetzt kein Kind und keine Frau hast kannst du für 2 Monate einen Tag auf den Urlaubsantrag schreiben.

Ebenfalls falsch. Zusätzliche freie Tage bekommen nur verheiratete.

Gruß Andi
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Rollo83

Ich hab mir nämlich letztens auch mal die TG Verordnung durchgelesen und da steht ganz klar drin das "Sonderurlaub" nur für verheratete Soldaten zur Verfügung steht.
War mir aber jetzt doch nicht mehr ganz so sicher ob ich mich nicht verlesen habe.

Andi

Ne, stimmt schon. War aber mal anders...vor langer langer Zeit... ;)
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Bruce-Twarzen

Zitat von: Kazzam311 am 18. Juli 2011, 09:37:41
Ja du bekommst vom ersten Tag Trennungsgeld. das sind je nach Entfernung round about 250€ also mit Heimfahrt. .........

Diese Heimfahrten bekommst du ja nur dann wenn du nich in deinem familiären Einzugsgebiet bist - bei TG-Empfängern ja Voraussetzung für TG :D Also hast du die Sache sicher.



Also ich hab des mit dem Einzugsgebiet no net ganz kapiert. Vielleicht schildere ich mal meine Lage:
Ich, ledig, ab 1.9 in AGA, des is 630km von meinem Wohnort entfernt.
Anschließend dauerhaft in Oberbayern stationiert, ungefähr 85 km vom Wohnort entfernt.
Ist das zu wenig für Trennungsgeld? bzw is des nimmer im "Einzugsgebiet" ??
Es wär doch eig zu weit um jeden Tag hin und zurückzufahren...

Ich hab des erst jetz erfahren, dass man TG beziehen könnte. Hab meine Wohnung scho gekündigt, könnts aber noch rückgängig machen evtl..
wenn net: hab ich die möglichkeit mir ne neue wohnung zu suchen in meiner heimat und dann TG zu beziehen? oder wird verlangt, dass wenn i weiß, dass ich in OBB stationiert bin, i mir dann au da ne Bude such?
au wenns nur 85 km sin, ich würde sehr ungern da weg. i würd mir halt für unter der woche a zimmer in der Kaserne nehmen und am Wochenende heim fahren.
Am Montag ruf ich in der Unterhaltssicherungsbehörde an, is des richtig? Des hat ma mir im Kreiswehrersatzamt gsagt dass die da zuständig sind.
Oder weiß jemand irgendwas ?? Die Zeit drängt so und ich muss handeln :-/

KlausP

In welchem Dienstverhältnis werden Sie denn eingestellt?

1. als FWDL - dann erhalten Sie kein TG, Sie können bei der für Ihren Wohnort zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde einen Antrag stellen, auch bezüglich der Erstattung (eines
                   Teils) der Miete für Ihre Wohnung.

2. als SaZ - dann kann Ihnen unter Umständen TG gezahlt werden, Ihnen kann aber auch die Umzugskostenvergütung bewilligt werden, wenn Sie sich eine Wohnung im
                 Einzugsbereich des Standortes suchen. 85 km liegen ausserhalb des Einzugsbereiches.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bruce-Twarzen

Ich bin FWDL. was is des für ein antrag für den mietzuschuss? gibts da ne genaue bezeichnung?
bekäm ich des dann glei ab dem 1.9.? sofern es bewilligt werden würd..?
wieviel wär des übern daumen gepeilt wenn miete 400 euro? oder kann man das so garnet sagen?
und gilt das alles no, wenn ich nachträglich umzieh, also im selben ort bleib aber halt andere bude bezieh?

KlausP

Zitat von: Bruce-Twarzen am 21. August 2011, 19:07:45
Ich bin FWDL. was is des für ein antrag für den mietzuschuss? gibts da ne genaue bezeichnung?

Das ist der Antrag an die Unterhaltssicherungsbehörde, muss eigentlich bei den Unterlagen dabei sein, die Sie vom KWEA erhalten haben. Die Behörde hat Ihren Sitz bei Ihrer Kreisverwaltung.

Zitatbekäm ich des dann glei ab dem 1.9.? sofern es bewilligt werden würd..?

Wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen, dann ja. Zum 01.09. dürfte allerdings eng werden.


Zitatwieviel wär des übern daumen gepeilt wenn miete 400 euro? oder kann man das so garnet sagen?

Weiss ich nicht.

Zitatund gilt das alles no, wenn ich nachträglich umzieh, also im selben ort bleib aber halt andere bude bezieh?

Das kann Ihnen nur die Unterhaltssicherungebehörde beantworten.

Haben Sie sich eigentlich die ganzen Zettel mal näher angesehen, die Ihr KWEA Ihnen zugeschickt hat?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bruce-Twarzen

dass des AN die Unterhaltssicherungsbehörde geht weiß ich, aber is ja jetz doch kein TG-Antrag.
sondern anscheinend a "mietzuschussantrag".

ja die zettel hab ich mir angeschaut und hab au mehrmals da angerufen. nie war die rede von irgendeinem geld von irgendwo.
ich habs jetz erst erfahren. nun, da war n zettel vom kwea über ne info, dass ich mich wenn i "wohngeld oder ähnliches  (!) BEZIEHE" ich mich melden soll.. hab dann au angerufen und habs so verstanden, dass ich hinsoll wenn i jetz aktuell wohngeld oder ähnliches beziehe... und des is ja net der fall

ja. dumm gelaufen. hätt ich mal genauer nachgefragt. aber morgen ruf i ja wie gesagt an...
trotzdem danke für die infos. jetz weiß i wenigstens dass ich kein TG krieg ^^

Hei-Ko

#28
Eine Frage zum Trennungsgeldantrag. Diesen gebe ich doch bei den ReFü für den vorherigen Monat ab. Wird das Trennungsgeld dann sofort mit den Dienstbezügen vom Folgemonat gezahlt oder erst im dritten Monat? Stelle mir das ziemlich knapp vor, wenn ich am 31. eines Monats den Trennungsgeldantrag abgebe und es schon am 1. des nächsten Monats auf meinem Konto sein soll. Oder wird das Trennungsgeld unabhängig von den Dienstbezügen bezahlt?

ulli76

Die Zahlung des Trennungsgeldes dauert immer ein bischen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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