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Tätgkeitsabzeichen

Begonnen von SaZUffz, 22. August 2011, 18:50:47

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SaZUffz

Hallo,
ich SaZ 6, war als Manschafter etwas über 1 Jahr als Nachieber eingesetzt.
Heute bin ich SanUffz bzw. PersUffz und bin bei S1.
Ein Kamerad behauptet nun, das ich als ehemaliger Nachieber das Tätigkeitsabzeichen Versorger Stufe Bronze beantragen könnte.
Aber als Uffz war ich seitdem nicht mehr in diesem Bereich tätig und habe nicht die nötige ATN sondern nur die des Nachschubsoldaten.
Bitte um Aufklärung.

Danke!

Rollo83

Darf man die nicht erst nach tragen wenn man auch den passenden Lehrgang hat? Dann inclusive Lehrgang nach 6 Monaten Bronze.
Sie werden ja als Mannschafter keinen Lehrgang besucht haben.

Timid

Die genauen Bedingungen lassen sich in der ZDV 37/10 nachlesen. Dazu dürfte es noch entsprechende Fernschreiben o.ä. geben, die einem Tätigkeitsabzeichen die passenden AVRs zuordnen. Wenn man dann die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (u.a. eine Ausbildungshöhe wenigstens der Stufe 7, woran es bei den allermeisten Mannschaftern schon scheitern wird), kann man das Tätigkeitsabzeichen mit Aussicht auf Erfolg beantragen.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

SaZUffz

Ich selbst bin auch der Meinung das es so nicht geht.Aber der Kamerad ist so überzeugt davon.Und da ich gerade meinen Urlaub habe, hab ich nicht die möglichkeit den Cheffe zu fragen.

Rollo83

Den Chef würd ich damit auch sicherlich nicht belästigen, der hat sicher andere Sorgen.

Timid hat die Vorschrift genannt, lesen sie dort nach.

KlausP

Sie dürfen das Tätigkeitsabzeichen nur dann tragen, wenn Sie in der entsprechenden Verwendung die Ausbildungshöhe 7 erreicht hatten. Das dürfte bei Ihnen bei Ihrem einen Jahr in der Versorger-Schiene nicht der Fall gewesen sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SaZUffz

Ausbildungshöhe 7 habe ich ja,aber nicht als Nachschieber.Diese ATN hab ich nur als Soldat sprich Ausbildungshöhe 8.
Und wie gesagt,da ich zurzeit Urlaub habe, komm ich nicht an die ZDv ran.Sonst würde ich nicht hier fragen.

Rollo83

Sie haben von mir die Erlaubnis nach der ZdV 37/10 zu googln. ;)

SaZUffz


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