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Nachzahlung der Erfahrungsstufe (Besoldung) !

Begonnen von FUMA, 23. August 2011, 12:58:04

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FUMA

Hallo!

Ich habe folgendes Anliegen.
Ich bin seit April 2008 bei der Bundeswehr. Erst GWDL dann FWDL. Zum Schluss habe ich mich dann für 12 Jahre verpflichten lassen.
Letztens ist mir mal wieder aufgefallen, dass ich seit meiner Verpflichtung (1. Mai 2010) immernoch in der 1. Erfahrungsstufe bin.
Nachdem ich bei meinem zuständigen Bearbeiter in der WBV Süd angerufen habe, teile er mir mit, dass ich seit Mai 2010 eigentlich schon in der 2. Erfahrungsstufe sein sollte (wurde in SAP falsch eingegeben) >:(....Er teile mir mit, dass er das zur nächsten Gehaltsabrechnung, also Gehalt für September 2011, abändern wird.
Während dem Gespräch habe ich aber vergessen zu fragen, ob ich die fehlenden Beträge seit Mai 2010 nachträglich bezahlt bekomme.
Laut eigener grober Rechnung müssten das ca. 1000 Euro Brutto für die 17 Monate ab Mai 2010 sein....

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen  :)

wolverine

Wenn die Voraussetzungen vorlaggen, bekommen sie es nachbezahlt. Ist nicht ungewöhnlich und konnt immer ´mal vor.
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Hirnforscher

Zitat von: FUMA am 23. August 2011, 12:58:04
Zum Schluss habe ich mich dann für 12 Jahre verpflichten lassen.

Jetzt ist der Beitrag bereits seit 20 Minuten online und es kam noch keine Belehrung von Seiten der üblichen Verdächtigen? Ich bin schockiert  ;D ;D ;D ...
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

ente94


Hirnforscher

Zitat von: ente94 am 23. August 2011, 13:20:57
sie lassen sich nicht verpflichten, sondern SIE verpflichten sich.

Na gottseidank. Ich fing schon an zu zweifeln ;-)
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

StOPfr

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Gast 123212321

Ich habe auch eine Frage zu den Erfahrungsstufen.

Ich war zwei Jahre GWDL/FWDL (bzw. 23 Monate, den letzten Monat war ich Mannschafts SaZ). Habe mich dann Verpflichtet für die Fw-Laufbahn. Wurde dann als Uffz eingestellt (bzw. befördert) und hatte vier Jahre Ausbildung. Ab wann zählt jetzt die Zeit für die Erfahrungsstufen? Ab Eintritt in die Bw oder ab Beginn Fw-Laufbahn/Ausbildung oder ab Ernennung SaZ...?

Besten Dank schon mal.

Ralf

Mit der Ernennung zum SaZ wird für den Soldaten das Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt. Die Erfahrungszeit für den Aufstieg von der Stufe 1 in die Stufe 2 beginnt allerdings erst zum Ersten des Monats, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
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Iris1286

Und wie wird die Erfahrungsstufe festgesetzt wenn man als Stuffz( FA) eingetsellt wird zum 01.07.2013?

ich habe meine erste zivile Ausbildung abgeschlossen im August 2008 ( Einzelhandelskauffrau, da war ich 19 Jahre alt , dann eine weitere Ausbildung gemacht ( Steuerfachangestellte) und diese im Jahr 2011 beendet, da war ich 24.

Wird die Erfahrungsstufe bereits auf die Ausbildungen gerechnet oder wirklich erst ab dem 21.Lebensjahr?

Zum SAz werde ich ja erst nach der Eignungsübung ernannt, also zum 01.11.2013

Ich bin jetzt 26, ein Kind und geschieden...

Mein Einplaner konnte mir leider nicht wirklich helfen...

Danke für eure Antworten!

apollo98

A6 Stufe 3, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad beginnt die Berechnung der Erfahrungsstufen ab dem 21. Lebensjahr.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

BSG1966


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