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Ein paar Fragen zum Wehrdienst

Begonnen von MarGast, 11. April 2005, 19:51:37

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MarGast

Hallo Kameraden,

mein Bruder hat nun seit ein paar Wochen die Gewissheit seinen Wehrdienst in diesem Jahr antreten zu müssen. Dazu hätten wir ein paar Fragen (Entschuldigt, sofern diese bereits mehrfach hier im Forum gestellt wurden):

(1) Wie lange geht die Grundausbildung? (3. Monate?)
(2) Kann man während der Grundausbildung am Wochenende nach Hause bzw. wann kann man das erste mal nach Hause?
(3) Werden Fahrtkosten (Zug) die gesamten 9 Monate übernommen oder erst nach der Grundausbildung?
(4) Wie sind die Zimmerverhältnisse? (klar das sich das ganze von Kaserne zu Kaserne unterscheidet, aber da wirds ja schon eine allgemeine Regelung geben oder?). Wieviel Mann hocken da aufn Zimmer?
(5) Ist es möglich einen persönlichen Laptop mitzunehmen? Verbunden damit die Frage, ob man da die Möglichkeit eines Internet Anschluss hat?
(6) Was kann man den von der finanziellen Seite her erwarten. Schließlich gibt mein Bruder seinen gutbezahlten Bürojob auf :)
(7) Ist es wirklich nur möglich nach der Grundausbildung einer Tätigkeit nachzugehen, die seinem Job entspricht? Meinen Bruder wurden aufgrund seiner kaufmännischen Ausbildung fast nur Stellen im Büro vorgeschlagen.
(8) Wie ist das Essen?
(9) Gibts es einen Fitnessraum?
(10) Wie ist es mit Ausgang unter der Woche und wie lange darf man da so raus?
(11) Muss man sich die Haare auf eine bestimmt Länge kürzen oder kann man die Haare so tragen wie man möchte (Verbunden mit Haarnetz). Hab was gehört, das der Nacken auf jedenfall frei sein muss?! Derweil sind die Haare etwa 15 cm lang.
(12) Bekommt man eine einheitliche Brille oder darf man sich eine in gewissen Budget befindliche Brille aussuchen? Muss da ganze aber ncht sporttauglich sein?
(13) Wie sieht es aus mit Ohrringen? Muss man das rausnehmen oder gibt da die Anweisung, den Ohring abzukleben?
(14) Wie sieht so ein Arbeitsaltag auf?

Danke für euere Antworten.

MatStd

(1) Ja, drei Monate.
(2) Während der Grundausbildung kann man in der Regel am Wochenende nach Hause. Am ersten WE bleibt man allerdings mormalerweise in der Kaserne.
(3) Die Zugkosten werden für Grundwehrdienstleistende während der ganzen 9 Monate übernommen.
(4) Die Stuben sehen überall anders aus. Bei uns wurden sie mit 4 und 6 Mann belegt.
(5) Laptop kann man mitnehmen. Internetanschluss ist normalerweise nicht vorhanden. Achtung: Diebstahlgefahr!
(6) siehe Leistungskatalog der Bundeswehr.
(7) Die Grundausbildung ist für alle gleich. Danach wird man evtl entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt.
(8) Überall verschieden. Ich fand es in der Regel in Ordnung. Halt Kantinenessen.
(9) Von Kaserne zu Kaserne verschieden. Wir hatten einen.
(10) Während der Grundausbildung hat man da in der Regel kaum Gelegenheit zu. Danach ist normalerweise um 16.15 Dienstschluss. Morgens um 6.30 oder so hat man wieder in der Kaserne zu sein.
(11) siehe (suche) Haar- und Barttracht.
(12) Du bekommst einen Gutschein und darfst dir eine Brille beim Optiker aussuchen. Allerdings nur Standard modelle. Kannst aber selber was draufzahlen und dir was besseres aussuchen.
(13) Ohrringe, usw. müssen rausgenommen werden, während der Dienstzeit. Suche: Piercing, Tatoo, etc.
(14) Überall verschieden. Je nach Verwendung, Truppengattung, ...

Die Antworten sind sicherlich nicht sehr ausführlich und dürfen gerne ergänzt werden.
"Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt." (GE Lessing)

Timid

Zitat von: MarGast am 11. April 2005, 19:51:37(1) Wie lange geht die Grundausbildung? (3. Monate?)

Exakt. Wobei in dieser Grundausbildung noch die Wachausbildung mit inbegriffen ist.

Zitat(2) Kann man während der Grundausbildung am Wochenende nach Hause bzw. wann kann man das erste mal nach Hause?

Das ist sehr unterschiedlich. Meist hat man am ersten Wochenende komplett Dienst, dazu können noch Wochenenddienste wie der UvD oder GvD (Unteroffizier/Gefreiter vom Dienst) kommen. Wenn dem nicht so ist, hat man im Allgemeinen Freitag so gegen 12 Uhr Dienstschluss und muss erst wieder am Sonntag abend zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder in der Kompanie sein.

Zitat(3) Werden Fahrtkosten (Zug) die gesamten 9 Monate übernommen oder erst nach der Grundausbildung?

Als Wehrdienstleistender kann man die gesamte Wehrdienstzeit (vom Beginn der Grundausbildung an) kostenlos mit der Bahn zwischen Kaserne und Wohnort fahren.

Zitat(4) Wie sind die Zimmerverhältnisse? (klar das sich das ganze von Kaserne zu Kaserne unterscheidet, aber da wirds ja schon eine allgemeine Regelung geben oder?). Wieviel Mann hocken da aufn Zimmer?

Wie gesagt: Unterscheidet sich von Kaserne zu Kaserne ;)
Teilweise sind nur 4 Mann in der Stube (nicht Zimmer ;)), teilweise auch 8 und mehr.

Zitat(5) Ist es möglich einen persönlichen Laptop mitzunehmen? Verbunden damit die Frage, ob man da die Möglichkeit eines Internet Anschluss hat?

Sollte möglich sein, empfiehlt sich jedoch nicht. Bei einem Aufbruch des Spindes und Diebstahl des Laptops zahlt die Bundeswehr kaum etwas (im Bereich von vielleicht 100 Euro), wenn für ein Laptop überhaupt etwas gezahlt wird.
Als Grundwehrdienstleistender dürfte man auch (für sein Laptop) keine Möglichkeit eines Internetanschlusses haben, in der Grundausbildung wird man auch kaum Zeit für Internet haben ;) Aber teilweise gibt es schon in den Mannschaftsheimen Computer mit Internetanschlüssen.

Zitat(6) Was kann man den von der finanziellen Seite her erwarten. Schließlich gibt mein Bruder seinen gutbezahlten Bürojob auf :)

Schau mal unter Downloads -> Offizielles -> Leistungskatalog 2002, da ist das genau aufgeschlüsselt. Mehr als 400 Euro ist fast nicht möglich, und das auch nur bei einer Entfernung Wohnort - Kaserne von mehreren hundert Kilometern.

Zitat(7) Ist es wirklich nur möglich nach der Grundausbildung einer Tätigkeit nachzugehen, die seinem Job entspricht? Meinen Bruder wurden aufgrund seiner kaufmännischen Ausbildung fast nur Stellen im Büro vorgeschlagen.

Ja, nur und ausschließlich nach der Grundausbildung. In der Grundausbildung werden die wichtigsten militärischen Dinge vermittelt, danach werden die Wehrpflichtigen dann die restliche Zeit in den entsprechenden Verwendungen (z.B. im Stab, was bei jemandem mit kaufmännischer Ausbildung wohl am ehesten in Frage kommen dürfte) eingesetzt.

Zitat(8) Wie ist das Essen?

Stark Standortabhängig. Von "Sehr gut" bis "Mies" ist alles möglich.

Zitat(9) Gibts es einen Fitnessraum?

Auch wieder Standortabhängig, meistens gibt es aber einen.

Zitat(10) Wie ist es mit Ausgang unter der Woche und wie lange darf man da so raus?

Das wiederum ist abhängig von der Kompanie ;) Es wird eine bestimmte Uhrzeit festgelegt, bis zu der man Ausgang hat (z.B. 22 Uhr). Bis zu diesem Zeitpunkt kann man, wenn man Dienstschluss hat, die Kaserne verlassen.

Zitat(11) Muss man sich die Haare auf eine bestimmt Länge kürzen oder kann man die Haare so tragen wie man möchte (Verbunden mit Haarnetz).

Ja und Nein.

ZitatHab was gehört, das der Nacken auf jedenfall frei sein muss?! Derweil sind die Haare etwa 15 cm lang.

Ohren und Augen müssen frei sein, der Sitz der Kopfbedeckung darf nicht behindert werden, die Haare dürfen nicht auf dem Hemdkragen aufliegen. Bei 15 cm bedeutet das vermutlich: Ab ...

Zitat(12) Bekommt man eine einheitliche Brille oder darf man sich eine in gewissen Budget befindliche Brille aussuchen? Muss da ganze aber ncht sporttauglich sein?

Nein und Ja, man erhält einen gewissen Zuschuss, der für eine einfache Brille mit Glas-Gläsern ausreichen sollte. Alles, was darüber hinaus geht, muss der Soldat selber zahlen.

Zitat(13) Wie sieht es aus mit Ohrringen? Muss man das rausnehmen oder gibt da die Anweisung, den Ohring abzukleben?

Außer Manschettenknöpfen, Krawattennadel und zwei dezenten Ringen dürfen keinerlei sichtbare Schmuckstücke getragen werden. Jeder weitere Schmuck dürfte durch den Diesziplinarvorgesetzten für die Dauer mindestens der Grundausbildung verboten sein.

Zitat(14) Wie sieht so ein Arbeitsaltag auf?

Das wiederum ist Verwendungsabhängig ;) Nach der Grundausbildung: Normalerweise frühmorgens (5.30 oder so) Wecken, dann Frühstück, Stuben-/Revierreinigen, gegen 7.00 eventuell ein Antreten, danach Dienst bis zum Mittagessen, Stuben-/Revierreinigen, Dienst bis zum Dienstschluss. Abends noch Stuben-/Revierreinigen. Möglicherweise noch zwischendrin weitere Antreten, je nach Verwendung auch noch Dienst nach dem Abendessen. Dazu kommen eventuell noch UvD/GvD oder Wache.
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psychocowboy

Bin auch neugierig:

zu (9), Fitnessraum: Wenn vorhanden, wie sind die Nutzungszeiten und lässt sich da ein ordentliches Trainingsprogramm durchziehen? Ich fänds extrem ärgerlich, dort Leistung einzubüßen, statt zuzugewinnen.
Und ab wann bietet sich effektiv die Gelegenheit zum trainieren? (Während der Grundausbildung werde ich wohl was anderes zu tun haben, als noch 1,5-2h zu trainieren, also das is mir schon klar ;) )

zu (11), Haare: Ich werd wahrscheinlich direkt mit Glatze dort anrücken, weil ich persönlich das ästhetisch finde. Ratsam oder nicht? Treten dann Nazi-Vorurteile auf? Gibts Probleme mit dem Helm?

Lidius

(9)
Kommt auf den Standort an

(11)
Mir wurde mal erzälht das man mindestens 3mm haben sollte

MatStd

Auf keinen Fall mit Glatze aufkreuzen!!!!! 3mm oder so sind ok. Aber keine Nassrasur!!!! Damit fällst du gleich schlecht auf.
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psychocowboy

zu (9): Geht mir ganz konkret um Horb im Neckar und Darmstadt...

zu (11): Gut, das krieg ich mit von der Zeit her passend hin. Danke.


MarGast

Hallo,

erstmal danke für die überaus hilfreichen Antworten. Noch ein paar Anmerkungen/Fragen:

(2) Uns wurde gesagt, das man generell bis etwa 16 Uhr Dienst hat. Von 12 Uhr Dienstschluss war nicht die Rede. Mein Bruder würde jedes Wochenende nach Hause fahren, sofern das ganze natürlich nicht so weit weg ist (unter 4 Stunden). Das ganze hat damit zu tun, das er am Wochenende noch arbeiten muss für die Firma.

(6) Vierhundert Euro wären ja ok. Davon kann man leben. Ich hab gehört, das die ja auch Sachen übernehmen wie Unterhalt, Miete, Lebensversicherung und Bausparvertrag. Ist das korrekt und wie sieht das aus mit einem Beitrag im Fitness Studio :-D Müssten sonst den Vertrag kündigen und das wäre dumm.

(9) Kann man diesen Fintessraum auch als "Fitness" definieren oder sind das nur 4 defekte Maschinen, die eigentlich nichts bringen. Unter Fitness verstehe ich gute Maschinen in entsprechender Anzahl.

(10) Mir würde es gefallen, nach einem anstrengenden Arbeitstag auch mal ein Bierchen trinken zu gehen. Kann man daher in Zivil rausgehen oder muss man bei Ausgang ("Landgang") auch einen sogenannte Ausgehkleidung tragen?

(11) Unser Vater war auch bei der Bundeswehr und damals trug er schulterlanges Haar. Im wurde nicht vorgeschrieben die Haare abschneiden zu müssen. Es war auch möglich ein Haarnetz zu tragen. Ehrlich gesagt bin ich da der Meinung meines Bruder: Die Haare bleiben dran, zumal man ja genug Ärger mit der Bundeswehr hatte. Über das Kürzen im Nacken und die Ohren kann man reden, aber oben bleiben die so wie sie sind. Was passiert bei Zuwiederhandlung?

(12) Gibts auch die Möglichkeit von Kontaktlinsen?

(13) Besteht dabei nicht die Möglichkeit, einfach einen kleinen "Schutzohring" zu tragen und dabei zusätzlich noch das Ohr wie beim Sport abzukleben? Ist es wenigstens möglich den Ohring nachts bzw. nach Dienstschluss zu tragen?

So nun hätte ich noch eine andere Frage:

Ich hab mich nun im FOrum etwas umgehört, und dabei gelesen, das man vor dem Wehrdienst nochmals gecheckt wird. Was ist, wenn man hier eine deutliche Verschlechterung bestimmter Körperfunktionen feststellt (Beispiel: Knieverletzung, starke Rot-Grün Schwäche). Kann es einen dann passieren doch noch ausgemuster zu werden? Ehrlich gesagt wäre das mehr als beschissen. Nicht weil wir alle unbedingt zum Bund wollen, sondern weil die Arbeit sich dann unnötig Arbeit gemacht hat mit der Bestzung der Stelle etc.

Was habt ihr generell für eine Meinung von Bund? Sollte das jeder mal gemacht haben?

Grüße

Mark

schlammtreiber

ZitatUns wurde gesagt, das man generell bis etwa 16 Uhr Dienst hat. Von 12 Uhr Dienstschluss war nicht die Rede.

Unerheblich, es zählt was auf dem Dienstplan steht. Und da steht Freitags für gewöhnlich 12h.

ZitatDas ganze hat damit zu tun, das er am Wochenende noch arbeiten muss für die Firma.

Dann sollte er daran denken sich dafür eine Erlaubnis der Bw zu holen, sonst ist das Schwarzarbeit.

ZitatIch hab gehört, das die ja auch Sachen übernehmen wie Unterhalt, Miete, Lebensversicherung und Bausparvertrag.

Teilweise ja, wende Dich an die Unterhatsicherungsbehörde. Die kennen die Details.

Zitatwie sieht das aus mit einem Beitrag im Fitness Studio :-D Müssten sonst den Vertrag kündigen und das wäre dumm.

Die Frage ist nicht ernst gemeint.


ZitatKann man daher in Zivil rausgehen oder muss man bei Ausgang ("Landgang") auch einen sogenannte Ausgehkleidung tragen?

Nach Dienstschluß darf man Zivil tragen, kein Problem.

ZitatUnser Vater war auch bei der Bundeswehr und damals trug er schulterlanges Haar. Im wurde nicht vorgeschrieben die Haare abschneiden zu müssen. Es war auch möglich ein Haarnetz zu tragen.

Willkommen im 21.Jhdt, Woodstock ist vorbei, Soldaten tragen jetzt wieder kurze Haare.

ZitatEhrlich gesagt bin ich da der Meinung meines Bruder: Die Haare bleiben dran, zumal man ja genug Ärger mit der Bundeswehr hatte. Über das Kürzen im Nacken und die Ohren kann man reden, aber oben bleiben die so wie sie sind.

Die Meinung in diesem Punkt ist frei, aber die Frisur wird durch entsprechende Vorschriften festgelegt und nicht in biodynamischer Diskussionsrunde. Peace, Bruder.

ZitatWas passiert bei Zuwiederhandlung?

Probier´s aus  ;D

ZitatGibts auch die Möglichkeit von Kontaktlinsen?

Nein, Soldaten dürfen keine Kontaktlinsen tragen.

ZitatIst es wenigstens möglich den Ohring nachts bzw. nach Dienstschluss zu tragen?

Ja, sofern man Zivilkleidung trägt, nicht in Uniform.

ZitatWas ist, wenn man hier eine deutliche Verschlechterung bestimmter Körperfunktionen feststellt (Beispiel: Knieverletzung, starke Rot-Grün Schwäche). Kann es einen dann passieren doch noch ausgemuster zu werden?

Theoretisch ja, denn dazu dies festzustellen dient ja diese Eingangsuntersuchung.

ZitatWas habt ihr generell für eine Meinung von Bund?

Die sogenannte Bundeswehr, das sind nur die faschistoiden Büttel und Söldner der angloamerikanischen Mordbrenner, geschaffen um friedliebende sozialistische Arbeiterparadiese zu überfallen, edle Wilde in der Dritten Welt zu knechten und biodynamischen Langhaarträgern die Lust am Haarnetz zu versauen.  8)
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Timid

Zitat von: MarGast am 12. April 2005, 12:02:55Ich hab gehört, das die ja auch Sachen übernehmen wie Unterhalt, Miete, Lebensversicherung und Bausparvertrag. Ist das korrekt und wie sieht das aus mit einem Beitrag im Fitness Studio :-D

Zu Miete etc. gibt es im FAQ-Bereich bereits einen Beitrag (Unterhaltssicherung). Beiträge für das Fitness-Studio wird die Bundeswehr/die Unterhaltssicherungsbehörde vermutlich in gar keinem Fall übernehmen - kein dienstlicher Zweck, da eh ruhend, daneben auch noch purer Luxus.

Zitat(9) Kann man diesen Fintessraum auch als "Fitness" definieren oder sind das nur 4 defekte Maschinen, die eigentlich nichts bringen. Unter Fitness verstehe ich gute Maschinen in entsprechender Anzahl.

Standortabhängig. Bei uns gab es zumindest funktionsfähiges Material.
Defektes Material wird nicht angeboten werden - entweder, es funktioniert, oder es stellt eine Gefährdung für die Soldaten dar und seine Benutzung wird untersagt.

ZitatKann man daher in Zivil rausgehen oder muss man bei Ausgang ("Landgang") auch einen sogenannte Ausgehkleidung tragen?

Zunächst einmal ist in der Grundausbildung bis zu einem Zeitpunkt, der vom Disziplinarvorgesetzten festgelegt wird, jeder Ausgang in Uniform verboten. Und dann ist ein in der Öffentlichkeit Bier trinkender Soldat dem Ansehen der Bundeswehr nicht gerade förderlich, folglich wäre sowas auch untersagt.

Zitat(11) Unser Vater war auch bei der Bundeswehr und damals trug er schulterlanges Haar. Im wurde nicht vorgeschrieben die Haare abschneiden zu müssen. Es war auch möglich ein Haarnetz zu tragen. Ehrlich gesagt bin ich da der Meinung meines Bruder: Die Haare bleiben dran, zumal man ja genug Ärger mit der Bundeswehr hatte. Über das Kürzen im Nacken und die Ohren kann man reden, aber oben bleiben die so wie sie sind.

Dazu dürften die Vorgesetzten eventuell eine etwas andere Meinung haben ;)

ZitatWas passiert bei Zuwiederhandlung?

Dann wird es befohlen mit dem Hinweis, dass Zuwiderhandlung eine Gehorsamsverweigerung darstellt und eine vorläufige Festnahme, Disziplinarmaßnahmen und bis zu 3 Jahre Gefängnis nach sich ziehen kann ...

Zitat(12) Gibts auch die Möglichkeit von Kontaktlinsen?

Dazu gab es schon mehrere Diskussionen hier im Forum: Nein!

Zitat(13) Besteht dabei nicht die Möglichkeit, einfach einen kleinen "Schutzohring" zu tragen und dabei zusätzlich noch das Ohr wie beim Sport abzukleben?

Nein.

ZitatIst es wenigstens möglich den Ohring nachts bzw. nach Dienstschluss zu tragen?

Nicht, wenn Uniform getragen wird. Entweder, der Soldat trägt korrekte Uniform (mit maximal dem weiter oben von mir genannten Schmuck), oder er trägt zivil. Und im Dienst trägt er (mit vernachlässigbar wenigen Ausnahmen) Uniform!

ZitatIch hab mich nun im FOrum etwas umgehört, und dabei gelesen, das man vor dem Wehrdienst nochmals gecheckt wird. Was ist, wenn man hier eine deutliche Verschlechterung bestimmter Körperfunktionen feststellt (Beispiel: Knieverletzung, starke Rot-Grün Schwäche). Kann es einen dann passieren doch noch ausgemuster zu werden? Ehrlich gesagt wäre das mehr als beschissen. Nicht weil wir alle unbedingt zum Bund wollen, sondern weil die Arbeit sich dann unnötig Arbeit gemacht hat mit der Bestzung der Stelle etc.

Wenn der Arzt (nach Konsultation z.B. eines BWK oder eines Facharztes) die Meinung hat, dass der Soldat nicht mehr diensttauglich ist, wird er wohl ausgemustert werden. Wobei Knieverletzungen, die zwischen Musterung und Einberufung geschahen, durchaus Einfluss auf den Tauglichkeitsgrad haben können und somit eigentlich dem KWEA gemeldet werden müssten.


@psychocowboy
Glatze kann tatsächlich Probleme in Kombination mit dem Helm verursachen. Ein bisschen Haartracht sollte schon sein.
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psychocowboy

Bzgl. Fitness-Studio: Meinem Trainer habe ich eine Kopie meiner Einberufung gegeben, die braucht er für die Versicherung, um die Versicherungsbeträge für mich auszusetzen, mein Vertrag ist somit quasi pausiert bis zum Ende meines Wehrdienstes... Scheint dafür eine gesetzliche Grundlage zu geben.

Danke Timid und MatStd, dann belass ichs bei mind. 5mm. Na das hätte schief gehen können, wenn ich da mit Glatze aufgekreuzt wäre...

MarGast

Hallo,

erstmal danke für eure Antworten.

ZitatBzgl. Fitness-Studio: Meinem Trainer habe ich eine Kopie meiner Einberufung gegeben, die braucht er für die Versicherung, um die Versicherungsbeträge für mich auszusetzen, mein Vertrag ist somit quasi pausiert bis zum Ende meines Wehrdienstes... Scheint dafür eine gesetzliche Grundlage zu geben.

Okey, sofern das geregelt ist und der Vertrag laut Gesetz stillstehen muss und nach Beendigung wieder aktiv wird, wäre das ja in Ordnung. Danke für diesen Hinweiss !

ZitatWillkommen im 21.Jhdt, Woodstock ist vorbei, Soldaten tragen jetzt wieder kurze Haare.

Ahh sofern Vorgesetze das Denken darauf beschänken, das Männer mit lange Haaren Sex, Drugs and Rock'n'Roll bevorzugen, ist wohl auch der Gedanken von kurzen Harre (12mm) und einer rechtsradikal aktiven Truppe erlaubt. Wie schon gesagt: Die Haare bleiben dran. Gerne gel ich mir dir Haare auch nach hinten, dann sehe sie dünner aus :-) Ich für meine Person kann mit 3 Jahren Knast leben, aber vorher brech ich meinen Chef noch die Nase. Die gleiche Meinung vertrete ich auch in Sachen Ohring.

Ich denke, da müssten beide Partien einfach auf einander zugehen. Schmuck usw. abzulegen ist okey und auch die Ohringe für den Tag abzulegen ist natülrich kein Umstand, sofern es erlaubt ist abends wieder einen zu tragen oder die Bundeswehr muss uns halt das Neustechen bezahlen :)

ZitatNicht, wenn Uniform getragen wird. Entweder, der Soldat trägt korrekte Uniform (mit maximal dem weiter oben von mir genannten Schmuck), oder er trägt zivil. Und im Dienst trägt er (mit vernachlässigbar wenigen Ausnahmen) Uniform!

Tja dann kann sich die Bundeswehr auf den ersten zivielen Bundeswehrsoladen einstellen.

ZitatDann sollte er daran denken sich dafür eine Erlaubnis der Bw zu holen, sonst ist das Schwarzarbeit.

Das gilt doch aber nicht bei Tätigkeiten ohne entsprechende Bezahlung? Ich denke nicht, das man bei unentgeltlicher Tätigkeit eine Erlaubnis notwendig ist. Die Tätigkeit sind reines privatvergnügen.

ZitatZunächst einmal ist in der Grundausbildung bis zu einem Zeitpunkt, der vom Disziplinarvorgesetzten festgelegt wird, jeder Ausgang in Uniform verboten. Und dann ist ein in der Öffentlichkeit Bier trinkender Soldat dem Ansehen der Bundeswehr nicht gerade förderlich, folglich wäre sowas auch untersagt.

Ich für meine Person bin kein großer Bierverzehrer. Ich genieße mal gerne eine Zigarette. Zudem verborzuge ich doch lieber einen schicken Anzug, als grau/grüne Bundeswehranzüge. Apropo, rauchen ist ja erlaubt oder?

Neue Frage:

(14) Hat man während des Wehrdienstes eigentlich Anspruch auf Urlaub?


Nochmals danke für eure Antworten. Auch wenn es vielleicht nicht den Eindruck macht, sind wir eigentlich alle sehr friedvolle Menschen, aber die teilweise von der Bundeswehr an den Tag gelegte Einstellung ist mehr als Scheuklappendenken. Und wie schon gesagt: Wer Gesetzt nicht in Frag stellt, beschließt seinen Stillstand und damit den Untergang von Fortschritt und Verbesserung.

ZitatWenn der Arzt (nach Konsultation z.B. eines BWK oder eines Facharztes) die Meinung hat, dass der Soldat nicht mehr diensttauglich ist, wird er wohl ausgemustert werden. Wobei Knieverletzungen, die zwischen Musterung und Einberufung geschahen, durchaus Einfluss auf den Tauglichkeitsgrad haben können und somit eigentlich dem KWEA gemeldet werden müssten.

Für die Zeit des Wehrdienstes wird eine Aushilfe eingestellt und vorher angelernt. Diese Person bekommt einen befristeten Vertrag von 9 Monaten. Wird nun die Person die eigentlich zum Bund muss, am erstren Tag ausgemustert und muss somit keinen Werhdienst ableisten, kann er in seinen Job zurück, sofern dieser frei wäre. Da aber der Platz nun besetzt ist, wird er seinen Arbeitsplatz verlieren oder irgendwo anders unter kommen müssen. Mittlerweile gehen aber AG so vor, das sie bei Wehrdienstleistenden keinen Vertrag über die Wehrdienstzeit ausstellen und somit kein Vertragsverbindung während dieses Zeitraums besteht. Somit kann der AN auch nicht klagen. Unsinn oder Bundeswehrdenken?

schlammtreiber

#12
edit: nach Rücksprache wieder geöffnet
Semper Communis
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MarGast

Hallo,

danke Schlammtreiber.
Ich erntschuldige mich also für mein Verhalten !

Ich weiss, das mein Verhalten nicht okey war, aber manchmal regt man sich einfach über das Verhalten bei der Bundeswehr auf. Zudem erzählte man uns im Kreiswehrersatzamt immer was anderes, was dazu führte, das vor unseren Augen 3 Leute von der Bundeswehr das Streiten anfingen über die Richtigkeit eines Bestandes. Sämtliche Aussagen wurden nur mündlich getroffen und so richtig konnte man sich auch nicht darauf verlassen.

Hätte jetz nochmal ein paar Fragen:

(15) Wie sieht es generell mit zu Hause anrufen aus? Gibt es in den Kasernen Telefonzellen mit Geld bzw. Karte?

(16) Unsere Familie will meinen Bruder unbedingt in Uniform sehen. Ist es daher eigentlich generell möglich mit Uniform nach Hause zu fahren oder ist das wieder abhängig von Chef? Muss man seine Uniform bei Heimfahrt eigentlich zu Hause selber waschen?

Danke Leute

MarGast

Edit:

(17) Hab jetzt des öfteren vom Bestehen der AGA gehört. Was ist denn wenn man die nicht besteht bzw. was muss man machen/können um das zu bestehen?