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Zahnbehandlung zum Dienstantritt

Begonnen von -schweda-, 22. August 2011, 23:18:32

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-schweda-

Hallo,
ich hab grad ein wenig Panik wegen meinem Dienstantritt am 4.10.
Ich bräuchte noch ein Brückenbehandlung damit alles in Ordnung wäre.
Jetzt hat aber meine Krankenkasse meine Unterlagen verlegt, wie sie es sagen, von meinem Heil- und Kostenplan.
Was passiert wenn ich es nicht rechtzeitig mehr schaffe die Behandlung abzuschließen?
Laut meinen Unterlagen ist eine Einstellung ja dann nicht möglich, gibt es die Möglichkeit den Diensteintritt nach hinten zu verlegen also auf Janaur?


snake99

Wenn sie sich beim ZNwG beworben haben, sollten sie die Informationen über die noch nicht abgeschlossene Behandlung ihrem dortigen Ansprechpartner zukommen lassen.

Sofern die abgeschlossene zahnärztliche Behandlung eine schriftlich fixierte Einstellungsauflage war, wird das wohl nichts mit der Einstellung, da sie die Auflage nicht erfüllt haben.

Daher ... nehmen sie Kontakt mit ihrem Ansprechpartner im ZNwG auf und melden sie diesen Umstand. Dann wird ihnen der Herr / die Dame sagen wie es weiter geht.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

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