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"Fehlender Gutschein"

Begonnen von heyhoAG, 28. August 2011, 22:59:13

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heyhoAG

Hey zusammen.

Folgendes Problem:
Ich habe heute Post bekommen von der Bundeswehr. Diese enthielt Informationen zu meinem Dienstantritt Anfang Oktober. Doch zusätzlich lag noch ein Zettel mit der Überschrift "Fehlender Gutschein" dabei. Auf diesem wird beschrieben, dass ich keinen Gutschein für die DB AG erhalte, da dieser innerhalb meines Bundeslandes nicht gültig sei. Informationen sollen auf dem "Merkblatt" stehen. Dieses habe ich durchgelesen, bin aber irgendwie kein bisschen schlauer.

Könnt ihr mir sagen, wie das jetzt genau läuft? Muss ich zukünftig alle Zugfahrten zur Kaserne selber bezahlen, oder wie?
Ich wollte zunächst eure Meinung einholen, bevor ich bei meinem Wehrdienstberater anrufe (die machen sich ja bekanntlich recht rar am Telefon).

Danke für kommende Beiträge!

Sonrex

Also soweit ich weiß ,bekommen Soldaten auf Zeit keine Fahrkarte bezahlt ?

heyhoAG

Ich vergaß zu erwähnen, dass ich FWDLer bin bzw. sein werde. :)

Snackpack


heyhoAG


Jakkaru

Selbst wenn dein Standort im selben Bundesland ist, finde ich ich es persönlich recht merkwürdig. FWDL bekommen die gesamten Reisekosten eigentlich erstattet soweit ich weiß, egal wo sie stationiert sind. Am besten rufen sie mal in ihrem zuständigen KWEA an und fragen nach wie es sich damit verhällt.
Ein 2er

Terek

Reine Mutmaßung, aber kann es vielleicht sein, daß Dein Wohnort und der Ort des Dienstantrittes im selben Verkehrsverbund liegen? Innerhalb von Verkehrsverbünden gelten die wirklich nicht und man muß den Fahrpreis erst einmal selbst zahlen und bekommt das Geld dann erstattet (gegen Vorlage der Quittung/Fahrschein).

KlausP

Genau das ist die Begründung. Im Verkehrsverbund hat der Gutschein keine Gültigkeit. Trotzdem würde ich empfehlen, mit Ihrem KWEA Verbindung aufzunehmen und das Ganze nochmal endgültig zu klären, wenn das aus dem Merkblatt nicht eindeutig hervor geht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Und der fehlende DB-Gutschein heisst nicht, dass man gar kein Geld für die Fahrt bekommt. Näheres erläutert der Rechnungsführer.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Hirnforscher

Zitat von: Terek am 29. August 2011, 03:36:19
Reine Mutmaßung, aber kann es vielleicht sein, daß Dein Wohnort und der Ort des Dienstantrittes im selben Verkehrsverbund liegen? Innerhalb von Verkehrsverbünden gelten die wirklich nicht und man muß den Fahrpreis erst einmal selbst zahlen und bekommt das Geld dann erstattet (gegen Vorlage der Quittung/Fahrschein).

Das wird wohl der Grund sein. Wobei ich damals (vor 13 Jahren) zur AGA in meinem Wohnort einberufen wurde und trotzdem eine Bahnfahrkarte vom KWEA bekommen habe  ;D ...
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

Markus94

Hey , das Problem habe ich auch.

Einfach die Tickets kaufen und verwahren.
Dann beim Rechnungsführer einen bestimmten Zettel geben, und schon kriegst du einen Teil der Kosten rückerstattet.

heyhoAG

Alles klar, danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Dann warte ich einfach den Beginn der AGA ab.

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