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Musterung im KWEA - Führungszeugnis?

Begonnen von K120Logitech, 29. August 2011, 19:40:58

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K120Logitech

ich hab mal eine frage, werde demnächst gemustert für den freiwilligen wehrdienst und wollte wissen ob ich dafür ein führungszeugnis brauche.
mir wurde nämlich von einem bekannten gesagt er hätte früher eins gebraucht bei seiner musterung ( zu wehrpflichtzeiten)
oder bestellen die sich selbst eins für behörden oder so? am telefon hat die frau nichts davon gesagt aber ich will jetzt nicht nochmal da anrufen und die belästigen

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

gsus

das führungszeugnis brauchen nur die SaZ Bewerber, beim FWdL machst du nur die Angabe das du noch nie etwas mit dem Staatsanwalt zu tun hattest, und diese sollte auch ehrlich beantwortet werden wie alles anderen! ^^ Weil wenn da ungereimtheiten auftauchen, dann kann das KWEA es von dir verlangen, wird aber in der Regel ni gemacht!

K120Logitech

okay danke für eure antworten
heisst das wehrdienstleistende werden gar nicht auf ihre strafrechtliche vergangenheit geprüft?

miguhamburg1

Doch, werden sie. Aber der Maßstab ist nicht so streng wie bei SaZ.

K120Logitech

ja aber wann muss ich denn dann ein führungszeugnis vorlegen? zum dienstantritt? oder bestellen die sich selbts dieses behördliche führungszeugnis? oder inwiefern wird das wann konntrolliert? also keine sorge ich bin nicht vorbestraft oder so aber ich will nicht das die das denken nur weil ich dann irgendwann ohne führungszeugnis da stehe, bisher musste ich bei jeder bewerbung (im zivilen bereich) mein führungszeugnis vorlegen, deswegen wundert mich das ganze bisher

KlausP

Sie müssen als FWDL erstmal gar nichts vorlegen. Wenn etwas Relevantes über Sie im Bundeszentralregister steht, bekommt die Bundeswehr das per "MISTRA" (Mitteilung in Strafsachen) schon mitgeteilt. Dauert unter Umständen nur etwas länger
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

K120Logitech

okay und wie oder wann bekommt die bundeswehr eine mitteilung in strafsachen? und muss ich mich da irgendwie drum kümmern? und geht es dabei auch um ordnungswidrigkeiten im verkehr? fahrradfahren ohne licht... mofa ohne helm...?

KlausP

Ordnungswidrigkeiten sind keine Strafsachen. Und Sie müssen sich um nichts kümmern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

K120Logitech

ok danke strafsachen klingt jetzt auch so als wenn es sich dabei nur um aktuelle sachen handelt also wenn gerade gegen einen ermittelt wird etc ? sachen aus der vergangenheit haben da nix mit zutun?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Na das ist doch wieder nur logisches Denken. Wenn ich wegen Mordes vor x Jahren verurteilt wurde ist das Verfahren zwar abgeschlossen, aber der Einstellungsgrund bleibt natürlich bestehn. Wäre ja auch sonst total sinnbefrei.

K120Logitech

Ok und wann erfährt die bundeswehr davon? oder wie geht sie damit um? oder wann muss ich selbst angeben ob da was steht oder nicht?

vero269

So wie Sie fragen, scheint ja doch was bei Ihnen zu stehen. Das sollten Sie offen und ehrlich angeben. Die Bundeswehr wird es sowieso rausfinden.  ;)

KlausP

Selbstverständlich müssen Sie das angeben, wenn Sie gefragt werden oder das in einem Fragebogen gefordert wird. Wenn das KWEA vor Ihrem Dienstantritt erfährt, dass ein Einstellungshindernis besteht, wird Ihre Aufforderung zum Dienstantritt aufgehoben und Sie folglich gar nicht erst eingestellt. Wenn Sie bereits Soldat sind und Ihre Einheit erfährt davon, werden Sie wegen eines bestehenden Einstllungshindernisses entlassen. Wenn Sie wahrheitswidrig angegeben haben dass gegen Sie nichts vorliegt, fliegen Sie wegen Einstellungsbetruges fristlos raus. So einfach ist das.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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