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Operation während der Dienstzeit

Begonnen von orange, 06. August 2011, 14:52:48

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orange

Hallo,
ist es möglich eine Operation während der Dienstzeit durchzuführen.
z.B. eine Augenoperation?
hey apple, apple hey
what?!?!
knife

KlausP

Müssen Sie eigentlich für jeden ***** einen neuen Thread aufmachen? Dieses Forum hat eine SUCHFUNKTION!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Vor allem kann man sich diese Frage wohl selber beantworten.
Ich glaub jeden Tag werden Soldaten operiert oder was machen die Kameraden Ärzte den ganzen Tag im BWZK.

orange

Zitat von: KlausP am 06. August 2011, 14:54:12
Müssen Sie eigentlich für jeden ***** einen neuen Thread aufmachen? Dieses Forum hat eine SUCHFUNKTION!

Entschuldigun. Werde nächstesmal genauer suchen.

Zitat von: Rollo83 am 06. August 2011, 14:58:08
Vor allem kann man sich diese Frage wohl selber beantworten.
Ich glaub jeden Tag werden Soldaten operiert oder was machen die Kameraden Ärzte den ganzen Tag im BWZK.


Man ist angeblich nach einer Augenoperation min. 6 Monate nicht Wehrdienstfähig.
hey apple, apple hey
what?!?!
knife

Rollo83

Ja und wo ist jetzt das Problem?
Wenn sie sich irgendwas operieren lasse BEVOR sie ihren Dienstantritt haben werden sie für 6 Monate zurückgestellt.
Werden sie als aktiver Soldat operiert werden sie so lange Krank geschrieben wie der Arzt dies für richtig hält.

orange

hey apple, apple hey
what?!?!
knife

Rollo83

Sie reden hier aber schon schön um den heissen Brei.
Geht es um eine Augen Lasik oder was ?

ulli76

#7
Oh Himmel- hab ich das nicht in dem anderen Thread ausführlich erklärt?

Ja, du kannst dich grundsätzlich während der Dienstzeit operieren lassen- aber du bist so oder so für mindestens ein halbes Jahr nicht tauglich wenn du dir die Augen lasern lässt. Das heisst, keine 90/5er in dieser Zeit, keine größeren Lehrgänge, keine Auslandseinsätze, kein Sprungdienst etc.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

orange

hey apple, apple hey
what?!?!
knife

Jakkaru

Na dann hat ulli dir ja nun alles erklärt was du wissen musst ;)
Ein 2er

gigi

Zitat von: ulli76 am 06. August 2011, 16:02:52
Oh Himmel- hab ich das nicht in dem anderen Thread ausführlich erklärt?

Ja, du kannst dich grundsätzlich während der Dienstzeit operieren lassen- aber du bist so oder so für mindestens ein halbes Jahr nicht tauglich wenn du dir die Augen lasern lässt. Das heisst, keine 90/5er in dieser Zeit, keine größeren Lehrgänge, keine Auslandseinsätze, kein Sprungdienst etc.

bekommt man dann weiterhin seinen wehrsold ?

F_K

... wenn es Auswirkungen auf Deine Dienstfähigkeit hat, kann es auch zu einem Verfahren vor dem Truppendienstgericht kommen, ggf. zur Entlassung oder Aberkennnung der Bezüge.

Ulli meinte lediglich, dass in Phasen (z. B. ZAW), wenn dann die OP im Urlaub stattfindet, und die Nachwirkungen die ZAW nicht beeinflussen, nach Rücksprache mit dem Truppenarzt so etwas möglich ist - in anderen Fällen kann es böse "ins Auge gehen".

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