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Kamerad schuldet mir Geld!

Begonnen von maximumso, 02. September 2011, 08:18:51

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maximumso

Hallo!

Ich fühle mich total verarscht!
Wir kennen uns schon seit über 1 Jahr, waren auch auf der selbe Stube.

Ich war ein guter Kamerad, so wie es sich auch gehört. Hab immer vom Bahnhof abgeholt, zum Supermarkt gefahren und und und.
Mir hat des nie was ausgemacht.

Geld hab ich auch geliehen. Er hat mir versprochen dass er mir alles auf einmal zurückzahlt ,wenn er SaZ wird (hat ziemlich gedauert doch jetzt ist er SaZ geworden) doch sein versprechen halten tut er nicht.

Es geht um mehr als 500€.

Was kann ich da machen? Ich habe meine Lektion gelernt, doch nun will ich das zurück haben was mir gehört! Dafür hab ich auch hart arbeiten müssen!

Kann der KpChef was machen? Wie siehts aus?

Danke im Voraus!

schlammtreiber

Zitat von: maximumso am 02. September 2011, 08:18:51
Er hat mir versprochen dass er mir alles auf einmal zurückzahlt ,wenn er SaZ wird (hat ziemlich gedauert doch jetzt ist er SaZ geworden) doch sein versprechen halten tut er nicht.

Warum nicht? Streitet er die Schulden ab?
Wenn dies der Fall ist, und Du nix schriftliches (oder Zeugen) hast, dann sieht es hiermit schlecht aus:

ZitatKann der KpChef was machen? Wie siehts aus?
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snake99

Bliebe noch der zivilrechtliche Weg ... wobei es auch da schlecht aussieht, wenn man nichts in der Hand hält und nur mit mündlichen Aussagen seine Klage untermauern kann. Zeugen oder ein schriftlicher Beweis für die Schulden wäre da schon wesentlich hilfreicher.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

maximumso

Es gibt 2 Leuten die halt wissen das ich Geld geliehen habe, dass aber schon länger her. Die haben es nur nicht "gesehen"
Ansonsten steht bei mir im Facebook drin dass er mir des zahlt, steht aber keinen Betrag da zum beweisen...

Sowas ist echt mies, er verletzt die Kameradschaftspflicht!

Danke für die schnelle Antwort!

snake99

Meiner Auffassung nach hat dies nur bedingt bis gar nichts mit dem §12 SG zu tun, denn sie haben ihm das Geld "privat" geliehen. Was soll also die Bw damit zu tun haben?
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schlammtreiber

Die zentrale Frage ist noch nicht beantwortet: WARUM zahlt er es nicht zurück, wo er doch jetzt ein Gehalt kriegt?
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maximumso


schlammtreiber

Nein, ich meine wie äußert er sich?

"Hab immer noch kein Geld"
"jaja, später, gerade nicht"
"Ich schulde dir doch gar nichts"

etc etc?
Semper Communis
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F_K

.. geh zur Vertrauenperson (dann ggf. zum DV / Meldung), dann wird man sehen, was sich belegen läßt.

(Ist halt immer "doof", Geld zu leihen ohne Schuldschein / Rückzahlungstermin / Zinsen, Verzugsregeln - ein Zweizeiler hilft da immer, Zweifel auszuräumen).

wolverine

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F_K

@ Wolverine:

.. und soll er dann ankreuzen: Bei Widerspruch Streitiges Verfahren vor dem Amtsgericht? Ohne Belege? Würdest Du dies bei dem hohen Prozeßrisiko einem Mandanten anraten?

MMn: Wenn er über Vertrauenperson / DV nichts erreicht - als Lehrgeld abschreiben.

snake99

Zitat von: F_K am 02. September 2011, 09:52:20
MMn: Wenn er über Vertrauenperson / DV nichts erreicht - als Lehrgeld abschreiben.

Dem würde ich mich anschließen ...
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wolverine

Ich gehe von der Einlassung als Sachverhalt aus; alles andere ist Spekulation und ungenau. Zudem wäre eine  Einzelfallberatung ohne Mandatierung auch illegal. Also der Fall: X hat Y Geld geliehen und Y zahlt nicht wie vereinbart zurück. Dann lässt X dem Y einen Mahnbescheid und evtl. einen Vollstreckungsbescheid zustellen. Das ist das normale Verfahren; völlig unabhängig vom Soldatenstatus.
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snake99

Und was ist, wenn Y alles abstreitet und angibt, nie Geld erhalten zu haben?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

F_K

@ wolverine:

Spekulieren wollen wir hier ja nicht - Die Einlassung ist aber:
"Geld geliehen, kein Schuldschein, keine Zeugen - lediglich Zeugen vom "Hören Sagen" ohne Details vor längerer Zeit".

Das Mahnverfahren ist mir durchaus bekannt (Been there, done that, - mit GV, Kontopfändung, Räumung und allem "was so geht" ...) - man kann auch durchaus anraten, mal den Mahnbescheid zustellen zu lassen, vielleicht gibt es ja keinen Einspruch - ein streitiges Verfahren ist bei der Einlassung aber sehr riskant ...

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