Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Überprüfung der Tauglichkeit vor WÜs durch KWEA

Begonnen von ulli76, 02. September 2011, 20:52:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

KlausP

Zitat... Also ergibt sich daraus, dass auch Sie diesem Soldaten befehlen können, sich bei Arzt vorzustellen, um die Ursache für diese Ausfälle zu untersuchen. ...

Das sehe ich anders. Hier ist eine Meldung an den Disziplinarvorgesetzten angesagt, weil nur der per BA 90/5 den TrArzt beauftragen kann, die Verwendungsfähigkeit eines Soldaten zu beurteilen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Zitat von: KlausP am 05. September 2011, 12:23:09
Das sehe ich anders. Hier ist eine Meldung an den Disziplinarvorgesetzten angesagt, weil nur der per BA 90/5 den TrArzt beauftragen kann, die Verwendungsfähigkeit eines Soldaten zu beurteilen.

Dem würde ich mich im vollen Umfang anschließen. Der militärische Vorgesetzte kann doch nur bei einem unmittelbarem Vorfall (z.B. Umknicken auf der HiBa) den betroffenen Soldaten zum Arzt befehlen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

snake99

Zitat von: miguhamburg1 am 05. September 2011, 12:16:36
1)  Ein Teilnehmer an einer DVAG ist Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Insofern ist es vollkommen ohne Belang, ober der Teilnehmer zuvor auf Verwendungsfähigkeit untersucht wurde ...

Das sehe ich anders ... sicherlich meldet sich der Reservist alleine mit seinem Erscheinen auf der DVAG als "verwendungsfähig", sprich er ist in diesem Moment nicht akut krank. Doch wie sieht es mit womöglich chronischen Leiden (Übergewicht, Bluthochdruck, etc.) aus, die gegen eine DVAG Teilnahme sprechen? Ich war schon mehrfach dabei, wo betagte Reservisten mitten in der DVAG austraten, weil sie nach einigen Angaben gewisse Dinge aus gesundheitlichen Gründen nicht verrichten konnten ... eine DVAG ist immer noch eine dienstliche Veranstaltung und wenn der teilnehmende Reservist hier einige Ausbildungsabschnitte aufgrund seiner Gesundheit nicht mitmachen kann / will, dann wäre dies für mich als Leitender ein Grund ihn namentlich für eine Überprüfungsuntersuchung dem zuständigen KWEA zu melden.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

snake99

Zitat von: wolverine am 05. September 2011, 12:48:55
Und der Nchtbeorderte? Ist dann mangels D-Vorgesetzem immer tauglich?

Ich gehen davon aus, dass du DVAG'S meinst?
Ist hier dann nicht bei Vorkommnissen der DVAG Leitende gefragt? Er meldet das Vorkommnis an den zuständigen FwRes, der dann wiederum die weiteren Schritte dazu einleitet, damit das KWEA die "wehrdienstfähigkeit" feststellt / überprüft? 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

F_K

Jungs, immer langsam:

Der Wehrübende wird mit dem entsprechenden Zeitpunkt der Einberufung Soldat, der Res mit DVag mit der Meldung beim Leitenden / Unterschrift auf der Teilnehmerliste.

Passiert dann etwas, sind beide Soldat mit allen Rechten und Pflichten, Tauglichkeit kann / darf hier nicht mehr entscheidend sein.

Selbstverständlich kann und muss ggf. jeder Vorgesetzte einen Soldaten zum Arzt schicken können - dazu muss ich kein DV sein (ich werde halt nur nicht über ein "Ergebnis" informiert - ist mir in dem Moment allerdings "Schnuppe").
Beispiel: Aufgrund des heißen Wetter und vermutlich Dehydration "kippt" ein Soldat beim Warten auf den Sprungdienst um, es geht ihm aber nach eigener Aussage wieder gut - ich befehle "Soldat XY, gehen Sie mit Soldat Z zum TrArzt, klären Sie das ab ..." - warum sollte ein solcher Befehl nicht rechtmäßig sein?

Klar, kann man ggf. zusätzlich eine Meldung an den DV machen - wenn dieser dann eine Basis für einen 90/5 sieht, wird er das machen (ist aber ein anderes Thema als die akute Fürsorge).

Thema DVag:
Wenn mir als Leitendem klar wird, dass hier ggf. eine mangelnde Dienstfähigkeit vorliegt, ist der Soldat UNVERZÜGLICH zu entlassen (Uhrzeit auf Teilnehmerliste vermerken, Soldat "rausschmeißen", ggf. medizinisch betreuen lassen, sofern notwendig).
Dazu Meldung über FwRes an KWEA, die Stufen den dann vorübergehend wehrdienstuntauglich ein - Änderung erst nach erneuter Untersuchung.

Wie immer: Dienstaufsicht!

miguhamburg1

@ Snake: Lieber Kamerad, nun fangen Sie bitte nicht an, wieder etwas Anderes zu konstruieren!

Was, bitte, ist ein Teilnehmer einer DVAG der Bundeswehr, wenn nicht Soldat mit allen Rechten und Pflichten? Damit ist die Grundlage für die beantwortung Ihrer ersten Frage klar: Erleidet der Soldat im Rahmen einer DVAG eine Beschädigung, wird er (weil Soldat) dem Truppenarzt vorgestellet, erfährt eine Behandlung (die ggf. auch über das Ende der DVAG hinausgeht) auf Kosten der Bw und kann eine WDB beantragen. Das alles ist gesetzlich so geregelt und wird so ggf. auch praktiziert.

Ihre zweite Frage bezog sich auf den Umgang mit einem aktiven Soldaten. Sie als dessen Vorgesetzter warten doch wohl hoffentlich nicht darauf, dass dieser Untergebene mehrfach, wie Sie schreiben, bei belastung umfällt. Sondern Sie werden doch wohl hoffentlich nach der Selbst- und Kameradenhilfe diesen Kameraden zum SanBereich begleiten lassen (wenn er wieder aufstehen kann) um dort die Ursache für diesen zeitweisen Ausfall untersuchen zu lassen. Hierzu geben Sie diesem Soldaten den entsprechenden Befehl, dem dieser nachzukommen hat. Zu seinem Schutz befehlen Sie einem oder zwei seiner Kameraden, ihn auf dem Weg zum SanBer zu begleiten, damit ihm unterwegs bei Bedarf hilfe zuteil wird. Wenn Ihnen als Vorg im Rahmen einer WÜ z.B. von anderen Soldaten zugetragen wird, dass so etwas schon zuvor vorkam, werden Sie das doch sicher, wie ich schrieb, dem KpFw melden, damit dieser alles Weitere veranlassen kann. Wenn der Sie damit gleich zum KpChef durchwinkt, ist ja alles Bestens, wenn er z.B. nicht da oder anderweitig gebunden ist, wird er ihm das dann schon melden. Alles Weitere wird sich daraus ergeben.

ulli76

Hier hat sich ja tatsächlich was getan, während ich weg war.

Mir geht es eher nicht um Soldaten, die mehrfach im Jahr üben und dann mehrfach eine Tauglichkeitsprüfung bräuchten.
Da wäre es tatsächlich Quatsch, jedes mal die komplette Untersuchung zu machen.

Genauso wenig geht es mir um Soldaten/Reservisten mit gültigen sonstigen 90/5ern (FSSV, Auslands- und Tropenverwendungsfähigkeit, BDV, WFV).

In beiden Fällen gehe ich ja davon aus, dass diese Soldaten innerhalb der letzten 12 Monate untersucht wurden. So schnell ändert sich der Gesundheitszustand ja auch nicht. Da würde eine Befragung und jährliche Untersuchung ja reichen.
Auffälligkeiten würden vermutlich nicht dramatisch ausfallen- da würde es vermutlich reichen, den Soldaten zunächst wehrüben zu lassen und ihm den Hinweis geben, sich für eine genauere Untersuchung beim Hausarzt vorzustellen (wie schon geschildert- z.B. Langzeitblutdruckmessungen).

Mir wäre es auch recht egal, wenn die Kameraden, die eben nach x Jahren zur WÜ kommen, im SanBereich vorzuuntersuchen, wenn das nächste KWEA zu weit weg ist. Meinetwegen könnte man das auch unter dem Aspekt mit den Hausärzten regeln, dass eine Voruntersuchung auf Kosten der Bundeswehr durchführen und das KWEA zunächst nach AKtenlage entscheidet, ob derjenige einberufen werden kann, oder zunächst weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Was man sich sparen würde, wären zeit- und kostenaufwendige Zusatzuntersuchungen bei Auffälligkeiten in der Einstellungsuntersuchung. Und da sehe ich es wirklich nicht ein, die Reservisten zu finanzieren, die sich jahrelang nicht um ihre Gesundheit gekümmert haben und dann alles in einer 3-wöchigen Wehrübung abgeklärt haben wollen.
Zweitens hätte man das Problem nicht, dass man Reservisten bei abklärungsbedürftigen Befunden aus medizinischer Sicht weder einstellen noch entlassen kann, weil der Sachverhalt eben noch nicht geklärt ist.
Drittens verlässt sich eine Einheit in der Regel auch darauf, dass ein einberufener Reservist auch wehrüben kann und nicht am ersten Tag vom Truppenarzt wieder nach Hause geschickt wird. Würde man rechtzeitig wissen, dass der Kamerad nicht tauglich ist, könnte man umplanen.

Des weiteren würde ich mir eben eine Vorschiftenänderung dahingehend wünschen, wie mit Reservisten zu verfahren ist, die zwar Ver und VIer Gradationen haben, die aber für die konkrete Wehrübung keine wesentliche Einschänkung darstellen würden - Übergewicht oder Gelenkprobleme, die ja kurzfristig nicht behandlungsbedürftig sind und einer sitzenden/bürogebundenen Tätigkeit nicht im Wege stehen.
T6 kann übrigens nicht einfach so vom Truppenarzt vergeben werden.

Zum Thema Befragung anstelle der Untersuchung: Ist tatsächlich nur für kurze WÜs ohne körperliche Belastung. (Wenn ich mich recht entsinne, nachzulesen in der ZDv 46/1). Ist auch zu überlegen, ob man die Frist hierfür nicht auf WÜs von bis zu 4 Wochen ausdehnen könnte.

Ich hab übrigens auf DVags schon Soldaten für die körperliche Belastung gesperrt, weil es fahrlässig gewesen wäre, sie daran teilnehmen zu lassen.
Und das bei Erkrankungen, die meldepflichtig gewesen wären und wo eine Einberufung zur DVag nicht möglich gewesen wäre. Wie praktisch, dass entsprechende Veranstaltung jetzt eine qualifizierte SanVersorgung und auch mehrere Ärzte vor Ort hat  ;)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SaniChris

Bei DVags habe ich sowas noch nicht erlebt, aber wenn das wirklich durchgeführt würde, konsequent natürlich, würden da schon etliche Kameraden nach Hause geschickt werden.

Bei WÜ habe ich immer mal was anderes gehört, mein Truppenarzt, sagte mir im Mai diesen Jahres, als ich meinen 90/5 gemacht habe, dass ich jetzt erstmal ein Jahr wieder durch wäre.

Und was den T6 angeht, der darf wirklich nur vom KWEA vergeben werden.
01.04.03-31.06.03: AGA 4./ LazRgt 31 Hildesheim
01.07.03-31.12.03: 2./ SanRgt 32 Halle/Saale

snake99

@Ulli

Ich habe heute in Kopie ein Schreiben vom CdS des WBK II bekommen.

Offensichtlich scheint sich im Bereich der Reserve gerade kräftig etwas zu tun, bezüglich des von dir anfänglich genannten Problems (besonders in Sachen BMI) .
Auslöser dazu waren wohl die miserablen Untersuchungsergebnisse von Reservisten, die im Vorfeld der Deutschen Reservistenmeisterschaften stattgefunden haben. Hier sind wohl etliche Kameraden durch einen nicht akzeptablen hohen BMI auffällig geworden.

Der CdS weist noch mal explizit auf die geänderte ZDv 46/1 hin und will offensichtlich damit erreichen, dass wirklich nur noch die Kameraden den Status "wehrdienstfähig" bekommen, die diesen auch eindeutig vorweisen können.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

F_K

Zitatdie im Vorfeld der Deutschen Reservistenmeisterschaften stattgefunden haben. Hier sind wohl etliche Kameraden durch einen nicht akzeptablen hohen BMI auffällig geworden.

... aber ich gehe doch erst Donnerstag zur Untersuchung?

Spaß bei Seite - kann sich wohl "nur" um Unterstützer handeln - die Wettkämpfer erscheinen in aller Regel doch tauglich und fallen zumindest nicht durch zu hohe BMI Werte auf (so zumindest meine Eindrücke).

Der Reservistenverband hat aber tatsächlich ein Problem: Er schafft es bei weitem nicht, die zulässige Anzahl der Wettkämpfer zu stellen - aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für die "Spitzenveranstaltung" (Buschfunk spricht z. B. von 27 Einzelwettkämpfern - 80 wären möglich -> damit wird das Verhältnis "Unterstützer" zu "Wettkämpfer" natürlich sehr ungünstig - ca. 230 Spieler zu über 700 Unterstützer - nicht wirklich effizient)

snake99

In der Kernaussage schließe ich mich Ulli und auch dem CdS im vollen Umfang an ... es kann nicht sein, dass Kameraden der Reserve offiziell als "wehrdienstfähig" geführt werden, obwohl sie es offensichtlich gar nicht mehr sind. Ich gehe sogar soweit, dass ich es begrüssen würde, wenn allen nicht mehr wehrdienstfähigen Kameraden die UTE ausnahmslos entzogen würde.

Bildliche Negativbeispiele gibt es via Google zu genüge, wenn man via Bildersuche das Wort "Reservisten" eintippt ;) Einige Bilder lösen da bei mir nur noch Kopfschütteln aus ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Schamane

#42
Auf die Gefahr hin der Lynchjustiz anheim zufallen, darf ich mal in höheren Stäben und Kommandobehörden aufmarschieren und den BMI bestimmen?
Ich kann binnen 14 Tagen dem Minister die Truppenreduktion in höheren Dienstgraden weit unter das angegebene Niveau melden. :-X
Persönlich hoffe ich das selbst das SanAmt einsehen wird, dass die ZDV 46/1 im Bereich BMI völlig willkürlich ist.
Die Sportphysiologen an der UNI schütteln über die deutschen Maßgaben nur den Kopf und beraten ihren SanDst (Österreich) in eine andere aber aufwendigere Richtung unter der Berücksichtigung von Konstitutionstyp, Körperfett, Muskelverteilung usw.
Allerdings könnte dies nicht mehr jeder Truppenarzt feststellen, weil dazu ein größerer Aufwand benötigt würde an Geräten.

F_K

.... Naja, den "Dickbäuchen" ist mit Muskelanteil und Konstitutionstyp auch nicht "zu helfen" ...

Schamane

Den "Dickbäuchen" nicht aber es gibt auch den Fall mit der Muskulatur über einen BMI von 30 kommen und nicht alle wollen zur Sportfördergruppe, weil dort wird der BMI nicht angewendet in einigen Sportarten ( Ringen, Judo usw.) bei Skispringern sieht es anders aus da wird an einem BMI von 18,5 gearbeitet.
Dieser ist zwar nicht unbedingt gesund bringt aber größere Weiten. ::)

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau