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Versetzungsgesuch

Begonnen von Sven71312, 07. September 2011, 16:57:18

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Sven71312

Zitat von: Sven71312 am 08. September 2011, 02:43:28
Gesuch

Steht nun drüber.

- oder doch lieber Versetzungsgesuch?
- "Antrag auf Versetzung" was is damit?

Im Gesuch selber steht Ja das ich um eine Versetzung ersuche.

Bin nun leicht verunsichert!  :o

Schamane, danke schonmal für die Antwort.
Meine bisherigen Verwendungen und Ausbildungen mit einbringen sagtest du, hab ich jetzt noch nicht gemacht, macht das wirklich Sinn?
Wenn ja, wie soll das aussehen hab Ja nun schon eingie Lehrgänge mitgemacht und mehrere Tausend Seemeilen gefahren was mir auch groß Freude gebracht hat, ich will die SdBw aber nicht mit meinem schreiben verunsichern. Das klare Ziel soll die Vorbereitung auf den zivilen Beruf sein.

Nachfolgend werde ich auf jedenfall das noch mit der akt. Verwendung im Zusammenhang mit der Unzufriedenheit einbringen.

Steve87

Genauso wie bei Ralf wurde es mir auch erklärt. Ich habe den Vordruck den ich von meinem Spieß bekommen habe mal als Link hier: http://s7.directupload.net/file/d/2641/5t99pdvt_jpg.htm Und da steht es sogar drauf! Deshalb versteh ich auch nicht wirklich warum es hier als unterwürfig bezeichnet wird!
Beamter im mittleren technischen Dienst

miguhamburg1

Weil es im heutigen Verständnis unterwürfig ist, von Gesuchen zu sprechen. Da helfen historisch-philosophische Erläuterungen des Schamanen auch nicht weiter.

Jeder Bürger hat das Recht, bei staatlichen Stellen etwas in seinem Sinne zu beantragen: Bauanträge, Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis, Antrag auf Unterhaltssicherung, Steuerklassenänderung usf. Und da wir Soldaten Staatsbürger in Uniform sind, haben auch wir das Recht, bei der Bw was auch immer uns betreffend zu beantragen. Insofern beantragt man eben auch seine Versetzung aus dienstlichen/privaten Gründen. So schlicht und ergreifend ist die Rechtslage.

Und deshalb beantragen Soldaten auch etwas und stellen keine Gesuche!

KlausP

Zitat von: Steve87 am 08. September 2011, 06:51:20
Genauso wie bei Ralf wurde es mir auch erklärt. Ich habe den Vordruck den ich von meinem Spieß bekommen habe mal als Link hier: http://s7.directupload.net/file/d/2641/5t99pdvt_jpg.htm Und da steht es sogar drauf! Deshalb versteh ich auch nicht wirklich warum es hier als unterwürfig bezeichnet wird!

Nichtsdestotrotz heisst das Ganze "Versetzungsantrag", egal was Ihnen Ihr Spieß gegeben hat und woher er den Wisch genommen hat. Der PersUffz/PersFw füllt ja nach Eingang des Antrages auch den "Personalbogen zum Versetzungsantrag" aus - und das ist ein offizieller Vordruck! Und jetzt erzählen Sie mir nichts darüber, welche Unterlagen bei so einem Vorgang vorzulegen und zu bearbeiten sind. Dazu war ich zu lange Spieß.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Steve87

Ich habe lediglich wiedergegeben wie ich es gelernt habe und wie ich es auch auf Anweisung meines Spieß ausgeführt habe. Ich habe nicht behauptet das es so richtig ist! Am Ende ist es mir auch egal denn es hat funktioniert und das ist die Hauptsache
Beamter im mittleren technischen Dienst

Matthias83

Moin. Ein Gesuch reicht man direkt beim Disziplinarvorgesetzten ein? In welcher Vorschrift kann man das nachlesen?

KlausP

Bei wem wollen Sie den Versetzungsantrag denn sonst einreichen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CIRK

Nachdem der Vorgang bereits sechs Jahre alt ist, wird der TE nun wohl dieses Problem nicht mehr haben.

dunstig

Zitat von: CIRK am 19. Juni 2017, 09:59:55
Nachdem der Vorgang bereits sechs Jahre alt ist, wird der TE nun wohl dieses Problem nicht mehr haben.
Klingt auch eher danach, als ob Matthias83 für sich selber nachfragt und keinen neuen Thread eröffnen wollte. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Das Einreichen beim Disziplinarvorgesetzten (das bedeutet, dass der Antrag an ihn adressiert wird) hat was mit "Einhaltung des Dienstweges" zu tun. Schließlich ist der DV derjenige, der als Erster zu dem Antrag Stellung nehmen muss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Bei so einer Frage stellt sich ja immer die Gegenfrage: wo gibt es eine abweichende Regelung.
Denn der nächste DV muss ja Stellung nehmen und ist für den Soldaten in allen Belangen, in denen es keine abweichende Regelung gibt, der erste Ansprechpartner.
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