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weniger Gehalt durch Ausstiegsklausel?

Begonnen von ente94, 10. September 2011, 14:21:39

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ente94

Hallo,
ich habe mich für 12 Jahre verpflichtet und werde meinen Dienst am 2.01.2012 in Munster beginnen. Ich besitze eine Ausstiegsklausel, die es mir erlaubt dass ich nach einem halben Jahr meinen Hut nehmen kann. Allerdings ist mir zu Ohren gekommen dass ich wegen dieser Klausel im ersten halben Jahr nur den Sold eines FWDL bekomme!!! ist das richtig? wenn ja, kann ich diese Klausel aus meinem Vertrag nehmen lassen und somit den vollen Sold eines FA beziehen?

lg ente94

KlausP

Wenn Sie eine "Widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben, können Sie in den ersten 6 Monaten jederzeit die Bundeswehr verlassen. Sie erhalten aber in dieser Zeit, soviel ich weiss, bereits SaZ-Besoldung, das mit dem Wehrsold in dieser Zeit gab es zu Zeiten der GWDLer.
Sie können natürlich innerhalb dieser ersten 6 Monate auch jederzeit schriftlich auf Ihr Widerrufsrecht verzichten und werden dann sofort in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Shokk

Soweit ich es mitbekommen habe, gibt es diese "widerrufliche Verpflichtungserklärung" nicht mehr und jeder SaZ kann innerhalb der ersten 6 Monaten die Bundeswehr verlassen? Korrigiert mich bitte, wenn das nicht stimmt!
Si vis pacem, para bellum

ente94

Das Dokument welches ich unterschrieben habe heißt: Wiederrufliche Verpflichtungserklärung A. da steht halt drin dass ich die Bundeswehr ohne Grund innerhalb der ersten 6 Monate verlassen kann. Vom meinem Wehrsold steht dort nichts. Habe dass aber mal gehört und war mir deshalb nicht sicher!!!

vielen Dank für die Antworten

lg ente94

ulli76

Es gibt die Klausel zur Zeit noch. Also man muss dafür unterschreiben.
Die hat aber keine finanziellen Auswirkungen für den Soldaten mehr. D.h. man bekommt ab dem ersten Tag sein SaZ-Gehalt.

Früher war das anders: Da bekam man bei laufendem Widerrufsrecht den Wehrsold eines GWDL, aber auch dessen Vergünstigungen (Stichwort: kostenlose Verpflegung, Bahnberechtigungsausweis). Mit dem Ablauf des Widerrufsrechts oder auch bei Verzicht darauf bekam der Soldat dann eine Nachzahlung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: ente94 am 10. September 2011, 17:59:45
Das Dokument welches ich unterschrieben habe heißt: Wiederrufliche Verpflichtungserklärung A. da steht halt drin dass ich die Bundeswehr ohne Grund innerhalb der ersten 6 Monate verlassen kann. Vom meinem Wehrsold steht dort nichts. Habe dass aber mal gehört und war mir deshalb nicht sicher!!!

vielen Dank für die Antworten

lg ente94

Genau das meinte ich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen