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Unterschiede bei der Besoldung???

Begonnen von fame and honor, 16. Juni 2011, 01:58:43

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fame and honor

Hallo erstmal....

seid einiger Zeit interessiere ich mich für eine Feldwebellaufbahn im allgemeien Fachdienst...
meine Bewerbungsunterlagen habe ich auch schon vor zwei Wochen beim Wehrdienstberater meines Vertrauens abgegeben ;)
jetzt warte ich auf die Musterung und hoffentlich anschließend auf die Einladung zum Eignungstest.
Ich hoffe einfach mal das ich für meine gewünschte Laufbahn tauglich bin...

Ich würde gerne (sofern freie Stellen vorhanden) in einer Flugzeugwerft oder ähnlichem meinen Dienst in der Elektronischen Instandhaltung
bei der Luftwaffe vollrichten.
(Mit meiner abgeschlossenen Ausbildung als Elektroniker sei dies durchaus möglich meinte mein Wehrdienstberater)

aber dies nur am Rande...

Sollten alle Dinge so eintreten wie ich sie mir erhoffe (man wird ja wohl noch träumen dürfen^^) habe ich nun eine für mich ganz entscheidende Frage.
Ich habe gehört das die Besoldung auch davon abhängig ist in welchen Teil Deutschlands man Dient.
Also wie auch in der freien Wirtschaft im Westen mehr im Osten weniger.
Stimmt das? Falls nein ist der Rest der hier unten noch steht hinfällig und nicht wert gelesen zu werden ;)


Ich habe ausserdem mal irgendwo aufgeschnappt das die Besoldung der gesammten Dienstzeit davon abhängig ist wo man seinen Grundwehrdienst bzw. seine Grundausbildung geleistet hat.
Das hieße wenn man im Osten seine Grundausbildung hatte wird man immer nach "Osttarif" bezahlt auch wenn man den Rest seiner Dienstzeit
im Westen leistet?

Ich hoffe mir kann jemand was gescheites dazu sagen?
Vielen Dank ;D


KlausP

Es gibt seit Anfang 2009 (?) keine unterschiedlieche Besoldung mehr, jedenfalls nicht bis zur BesGrp A9 (?).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Kamerad Klaus, auch in den Besoldungsgruppen darüber nicht mehr...

ARMY STRONG

Ist ja schon unglaublich, dass es in der 'Armee der Einheit' fast 20 Jahre unterschiedliche Ost- und Westbezahlung gab.

KlausP

#4
Zitat von: ARMY STRONG am 16. Juni 2011, 08:05:11
Ist ja schon unglaublich, dass es in der 'Armee der Einheit' fast 20 Jahre unterschiedliche Ost- und Westbezahlung gab.

Ja, und das Kriterium war, in welchem Teil Deutschlands man ernannt und verwendet wurde. Der SaZ aus Lübeck, der bei uns in Hagenow ernannt wurde, hat auch nur die Ostbesoldung bekommen, genau wie der aus Schwerin. Beide bekamen erst dann Westbesoldung, wenn sie in den "Westen" versetzt worden sind. Ich habe bei meiner Besoldung zu Anfang 60 %, dann schrittweise erhöht, ich glaube bis auf 95 % in 2006 bekommen, ich hatte sogar auf meine Spießzulage weniger als die zu uns versetzten Alt-Bw-Spieße, genauso wie unsere Ausbilder bei ihrer Außendienstzulage, obwohl sie die gleichen Lehrgänge im selben Hörsaal besucht haben wie die, die schon als SaZ zu uns versetzt worden waren.

EDIT:  Ach ja, noch vergessen: da ich nur auf 15 1/2 Jahre Bundeswehrzeit komme, würde ich ohne die Regeln des § 26 a SVG gerade mal die Mindestversorgung nach § 26 SVG erhalten, weil meine Vordienstzeit (immerhin 19 Jahre) nicht berücksichtigt wird. So bin ich jetzt bei knapp 63 %.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fame and honor

also habe ich das jetzt richtig verstanden das keinerlei Unterschiede mehr bei der Besoldung gemacht werden?

ausserdem muss ich ARMY STRONG bepflichten....
ZitatIst ja schon unglaublich, dass es in der 'Armee der Einheit' fast 20 Jahre unterschiedliche Ost- und Westbezahlung gab

AriFuSchr

was wundert Ihr Euch?

es gab am Anfang noch "Buschgeld", wenn man jenseits der Grenzen zu Neufünfland arbeitete  ;D ;D ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

fame and honor

Zitatwas wundert Ihr Euch?

es gab am Anfang noch "Buschgeld", wenn man jenseits der Grenzen zu Neufünfland arbeitete ;D ;D ;D

man kann das ganze auch so sehen:
Am Anfang wars ne Zumutung im Westen zwischen engstirnigen und altmodisch denkenden Menschen wie dir zu arbeiten
und deshalb gabs ne Erschwerniszulage...





krefi

#8
Hallo zusammen, mich macht etwas anderes ganz nachdenklich: Mein Schwiegersohn ist Hauptmann - 29 - verheiratet 1 Kind - kommt mit 2 000 netto nach Hause. Kann das kaum glauben - auch dass er nicht in der Lage ist, ein Verdienstbescheinigung vorzulegen.  Geld von auslandseinsätzen feht noch aus 2010 - ist das normal ???

ulli76

Wieso kann der keine Gehaltsbescheinigung vorlegen? Wobei die Frage wäre, wem gegenüber er das vorlegen sollte.
Die werden regelmäßig geschickt, wenn sich Veränderungen in der Besoldung ergeben haben. Und dass noch Geld aus dem Einsatz fehlt, kann ich mir auch kaum vorstellen.
Da sollte er dringen mal mit der WBV und seinem ReFü Verbindung aufnehmen.

2000 netto mit den Daten kann ich mir- ehrlich gesagt- nicht vorstellen. Da müsste mehr raus kommen.
Oder hat er da so Dinge wie Versicherungen, Fahrtkosten und Verpflegung schon mit abgezogen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

krefi

#10
Zitat von: ulli76 am 11. September 2011, 16:50:33
Wieso kann der keine Gehaltsbescheinigung vorlegen? Wobei die Frage wäre, wem gegenüber er das vorlegen sollte.
Die werden regelmäßig geschickt, wenn sich Veränderungen in der Besoldung ergeben haben. Und dass noch Geld aus dem Einsatz fehlt, kann ich mir auch kaum vorstellen.
Da sollte er dringen mal mit der WBV und seinem ReFü Verbindung aufnehmen.

2000 netto mit den Daten kann ich mir- ehrlich gesagt- nicht vorstellen. Da müsste mehr raus kommen.
Oder hat er da so Dinge wie Versicherungen, Fahrtkosten und Verpflegung schon mit abgezogen?

Meine Tochter braucht eine Verdienstbescheinigung, um ein neues Konto (incl. Dispo) eröffnen zu können, das sie derzeit im Erziehungsurlaub ist.
Veränderungen in der Besoldung - das sollte doch z.B. bei Beförderung passieren - oder?
Mit dem ReFü steht er in regelmäigem Kontakt und nach Koblenz fährt auch auch des öfteren.

Seit Vertrag läuft im nächsten Jahr aus. Wie lange im vraus kann man diesen verlängern bzw. welche Möglichkeiten gibt es für die Zeit danach?


Edit:
Zitat und Antwort getrennt

ulli76

Ja, spätestens bei einer Beförderung sollte er eine Gehaltsbescheinigung bekommen haben.
Ich bekomm so ein Teil fast jeden Monat.
Und wenn er zusätzlich eine braucht, sollte das auch nicht das Problem darstellen. Einfach bei der WBV anrufen und zuschicken lassen.
Als Hptm sollte er das aber hinbekommen.

Vertrag verlängern ist in der Form nicht vorgesehen. Er kann eine Dienstzeitverlängerung beantragen- ob der stattgegeben wird, ist halt die Frage. Erst recht im Hinblick auf die anstehenden Strukturveränderungen.

Ansonsten hat er BFD-Ansprüche, die er nutzen kann. Und er muss sich dann eben einen zivilen Job suchen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Also das mit den 2000 Euro Netto kann ich so nicht ganz glauben, nach grober überschlägiger Rechnung müsste er mindestens 2500 bis 2700 Netto haben, je nach Steuerklasse.

krefi

Hallo zusammen - unser Problem wird immer größer. Nichts von alldem, was er in den letzten Jahren erzählt hat, scheint zu stimmen. Am Freitag sind wir ihm auf die Schliche gekommen - alles erstiunken und erlogen.... Kein Auslandseinsatz - keine Verletzung - keine Krankenhaus -kein KSK  usw. scheinbar ist er ein Pseudolgole (Lügen wird zur Krankheit) . Stress ohne Ende zu Hause. Heute verlies er das Haus mirt den Worten" Geh morgen in den Einsatz und werde mich erschiessen lassen" Was sollen wir tun?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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