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Ist Jäger Vorraussetzung für Gebirgsjäger?

Begonnen von Badutz, 13. September 2011, 01:38:34

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Badutz

Hi,

Habe gehört um GbJg zu werden müsste man Jäger als Vorraussetzung haben.
Bin etwas durcheinander weil auf meinem Verwendungsausweis Jäger angekreuzt ist aber GbJg ist nicht angekreuzt.
Also kann Ich nun GbJg machen oder nicht?
Wäre ja dumm wenn Sie GbJg nicht ankreuzen obwohl Ich es nicht machen dürfte.

KlausP

Auf dem Verwendungsausweis steht, dass Sie geeignet sind für alle Verwendungen mit Ausnahme der Angekreuzten. Was schließem Sie daraus?

ZitatHabe gehört um GbJg zu werden müsste man Jäger als Vorraussetzung haben. ...

Wer erzählt sowas?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Badutz

#2
Zitat von: KlausP am 13. September 2011, 06:08:48
Auf dem Verwendungsausweis steht, dass Sie geeignet sind für alle Verwendungen mit Ausnahme der Angekreuzten. Was schließem Sie daraus?
War halt deswegen irgendwie ein bissel durcheinander aber wenn Sie das sagen dann darf Ich wohl GbJg machen.

Wer sowas erzählt? Leute hier im Forum Chat xD

DaddysGirl

Wir hatten eine im ZNWG dabei, die auf Grund der nicht vorhandenen Jägereignung auch kein Gebirgsjäger machen durfte (lt. Einplaner).  Die ist dann Panzergrenadier geworden.
Alles für DEUTSCHLAND!!!

KlausP

Mag ja sein, dann hatte sie aber gesundheitliche Einschränkungen, die die Verwendung sowohl als Jäger als auch als Gebirgsjäger ausschlossen. Da gibt es (ohne die Verwendungseinschränkungen zu kennen) sicherlich gemeinsame "Schnittmengen". Wenn ein Verwendungsausschluss als Jäger auch gleichzeitig immer einen Verwendungsausschluss als Gebirgsjäger nach sich ziehen würde, bräuchte man keine unterschiedlichen Kriterien dafür.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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