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zdv 3/11 Gefechtsdienst aller Truppen als pdf.datei

Begonnen von bundi1979, 10. Juni 2003, 21:01:40

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Terek

@ Wotan: Ihrem beleidigenden Ton, der miserabelen Form Ihres Beitrages und Ihren "Vorschlägen" ist fast nichts mehr hinzuzufügen. Das spricht für sich selbst, allerdings nicht für Sie...

Zitat von: Wotan am 16. September 2011, 10:38:10
und es gilt der §14 abs. 1 punkt 2. SG: "Dies gilt nicht, soweit .... Tatsachen(ZDv3/11) mitgeteilt werden, die offenkundig sind(schon im Reibert veröffentlicht)

Das ist bedingt richtig. Im Reibert und anderen Fachpublikationen ist nicht die komplette ZDv abgedruckt, sondern nur Auszüge. Dementsprechend sind diese Auzüge "offenkundig", d.h. für jedermann, auch Privatpersonen einsehbar. Die nicht abgedruckten Teile und damit auch die ZDv im Ganzen, sind dies nicht.

Zitat von: Wotan am 16. September 2011, 10:38:10
oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen(kein VS - NfD), oder..."

Diese Aussage stimmt so nicht! Ein Verstoß gegen § 14 SG ist gerade nicht davon abhängig, ob etwas als Verschlußsache gem. ZDv 2/30 eingestuft ist. (Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, §14, Rn. 13)

Vorgänge die keiner Geheimhaltung bedürfen sind vielmehr solche, deren Bekanntwerden keine dienstlichen Interessen berührt. (Scherer/Alff/Poretschkin, SG, §14, Rn. 6) 
Das wäre dann z.B. der "Anekdoten aus der Bundeswehrzeit" Thread in diesem Forum aber wohl kaum die ZDv 3/11...

Wotan

und trotzdem ist die 3/11 im netz und nicht mit VS - NfD gekennzeichtnet!

und wenn du nichts mehr hinzufügen möchtest, tu es.
Bereit zu Helfen – Fähig zu Kämpfen

Terek

Zitat von: Terek am 16. September 2011, 11:35:39
Ein Verstoß gegen § 14 SG ist gerade nicht davon abhängig, ob etwas als Verschlußsache gem. ZDv 2/30 eingestuft ist.
Falls obiger Satz zu kompliziert sein sollte: Auch wenn was nicht VS-NfD gekennzeichnet ist, kann die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit sein.

Und wenn wir grad dabei sind: Es ist unwahrscheinlich, daß die Quellen im Netz die sie ansprechen, über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen um die ZDv öffentlich zugänglich zu machen. Es wäre deshalb gem. § 106 UrhG strafbar. Sie wollen doch nicht zu Straftaten aufrufen, oder?

Irgendwie riecht es hier nach Troll...

snake99

Zitat von: Terek am 16. September 2011, 12:08:02
Irgendwie riecht es hier nach Troll...

Dem Verdacht würde ich mich anschließen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Wotan

soweit zu thema vermutungen! ich denke, ich verdächtige, irgendwie, unwahrscheinlich????

was haben denn die veröffentlichungsrechte im Käseglockennetz deutschland mnit dem WWW zu tun?
ob sie zugänglich sind hat wohl auch nichts mit den rechten zu tun, da dies einige gar nicht interessiert! und der geneigte suchende, wird fündig werden.
desweiteren was interessiert das zivilisten?

desweiteren hat da wohl ja schon vor jahren vermutlich fehler gemacht, wenn de dich auf det SG beziehst!

danke an snake und terek, für die konstruktiven und unvoreingenommen beiträge!
Bereit zu Helfen – Fähig zu Kämpfen

mailman

Aufgrund der persönlichen Anfeindungen und der eigentlich geklärten Thematik mache ich hier mal, zu damit sich die Gemüter wieder beruhigen.

Timid

Nur noch ein Einwand:
Zitat von: Terek am 16. September 2011, 12:08:02Und wenn wir grad dabei sind: Es ist unwahrscheinlich, daß die Quellen im Netz die sie ansprechen, über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen um die ZDv öffentlich zugänglich zu machen. Es wäre deshalb gem. § 106 UrhG strafbar.

Eine ZDv dürfte vermutlich ebenfalls unter den §5 UrhG fallen, womit der §106 nicht zählen würde.
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