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Missverstandener Scherz und die Konsequenzen

Begonnen von og, 18. April 2005, 21:33:36

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Lidius

Zitat von: bundi am 23. April 2005, 19:52:41
wenns bei ner verwarnung nicht bleibt was ich nicht glaube gibs nen diszi und 200€ aber da ihr in der aga seid und die denken dass ihr stroh doof seid und wie kinder denkt wirds bei bischen fön bleiben ;) ;D

Sie sind nicht mehr in der AGA, bloss Sie waren mit dem "Opfer" zusammen in der AGA.

vertikalkrabbler

Haltet mal die Bälle flach. Das war ein einfacher, leicht durchschaubarer Scherz. Ich sehe keinen Verstoss gegen das Soldatengesetz, es sei denn man legt den 12er äusserst eng aus.

Sollte bei nem Rüffel bleiben.

KpTrpFhr

Und sonst haben die zwei Kiddies keine Probleme?

Zumindest ist das eine (versuchte) Urkundenfälschung, Vorspiegelung falscher Tatsachen, falsche Verdächtigung.

Darüber hinaus: Woher zum Teufel haben die den Diszi-Bescheid? Aus der Mülltonne wohl nicht.

???
Als ehemaliger "Funker" bei der 2. FhUstRgt 40 in Gerolstein und beim 4. StFmBtl 5 Koblenz-Lahnstein u.a. beim Heeresmusikkorps 300 Koblenz schreibe ich gerne hier.

Webseite: http://www.juniggs.de.vu
Gästebuch: http://139829.m

vertikalkrabbler

Nichts davon steht im Soldatengesetz :o

Also müsste bei derartigen Vorwürfen (strafrechtliche Relevanz) eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Ein Blick in mein Kristallkugel sagt: Der Staatsanwalt wird gut lachen und sich dann wieder wichtigen Dingen zuwenden.

M113 Liebhaber

Moin Forum :D
Ich musste über diesen Vorfall schmunzeln.Oft werden Soldaten verarscht und jeder hat was zum lachen und das ist auch gut so.Mann muß nicht immer alles so hochspielen.Schon gar nicht wenn der Verarschte ohne Folgen davon gekommen ist.Da gibt es Fälle die wesentlich schlimmer sind.

z.b : Bei mir im Auslandseinsatz (1997) wurde von einem Kameraden die Erkennungsmarke endwendet und zu seiner Frau geschickt,mit einem Trauerschreiben.Die Täter sind unehrenhaft entlassen worden.

Aber bei  euerm  Fall denke ich eher an einem Lausbubenstreich,den ich mit einer EM (schriftliche Ausarbeitung) und einem Gespräch aller Beteiligten abhacken würde.

mfg

MERC

Um noch mal zur VP zurück zu kommen:  Ich war auch als Zeuge bei zwei Vernehmungen als Zeuge dabei, und die VP war sowohl bei den Zeugen, als auch beim Täter als Schriftführer anwesend. Laut ZdV kann man darauf glaub ich auch bestehen.

mib

In welcher ZDV soll das denn stehen?

Ein Recht auf die Anwesenheit von Dritten kann der Betroffene m.E. weder aus der Wehrdisziplinarordnung, noch indirekt aus dem Soldatenbeteiligungsgesetz (VP) ableiten.

Erst wenn es um Wehrstraftaten geht und der Disziplinaranwalt Ermittlungen aufnimmt, kann offiziell ein Anwalt mitspielen.

Alles Andere ist Ermessensspielraum des ermittelnden Offiziers, und wenn der die VP als Protokollführer mit in die Vernehmung nimmt kann er das wohl machen, ist aber m.E. sehr ungewöhnlich.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Lidius

Bei den vernehmungen die ich bisher mitbekommen habe, war immer der Spieß Protokollführer.