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Eignungsfeststellung verweigern

Begonnen von antileet, 28. September 2011, 13:38:55

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antileet

Hey,

war heute bei meinem WdB, und er meinte, dass in den folgenden Tagen eine Einladung zu dieser Eignungsfeststellung im Kwea in den Briefkasten flattern wird. Nun meine Frage - steht auf dem Schreiben direkt schon ein Termin für diese Eignungsfeststellung im Kwea? Denn ich würde gerne das ganze Thema Bewerbung bei der Bundeswehr vorerst zurückstellen, und möchte somit nicht zu diesem Eignungsfeststellungstermin. Ich hatte vor mich für die Offizierslaufbahn zu bewerben, also sollte dies ja eigentlich zu verweigern gehen, weil das ja eine freiwillige Bewerbung sein sollte. Meine Bewerbung ist natürlich bis nicht ans OPZ gegangen, und ich möchte halt diese Eignungsfeststellung komplett streichen, wie auch meine gesamte geplante Bewerbung. Also, weiß jemand Bescheid, ob ich selbst ohne Absage diesen Termin verweigern kann, oder hat das irgendwelche Konsequenzen?

Pearlinha

Ich verstehe leider jetzt nicht ganz das das Problem. Mir würde ein wenig mehr Interpunktion und klar definierte Fragen weiter helfen.
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

MarekD

#2
Ich würde schnellstmöglich beim KWEA anrufen und meinen Fall vortragen.
Die Frage ist, warum Du deine Offizierlaufbahnbewerbung zurückziehen willst? Will die Bundeswehr nicht das Medizinstudium finanzieren?
Nichterscheinen ohne Absage würde ich jedenfalls nicht.

schlammtreiber

Einfach anrufen und absagen, hat keine Konsequenzen (außer dass eben die Bewerbung passé ist)
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

antileet

Sorry, war grad echt bissl zu hektisch alles.

Also, nochmal versuchen - Besteht in irgendeiner Weise eine Verpflichtung zu dem Termin für die Eignungsfeststellung im Kwea zu erscheinen? Oder kann ich auch ohne Absage nicht erscheinen? Es wäre dann natürlich gut, wenn die komplette Sache mit meinem Nicht-Erscheinen dann abgehakt wäre.

@Marek Ich habe ja bis dato keine Bewerbung eingereicht, der WdB hat nur an das Kwea weitergeleitet, dass ich zu einer Eignungsfeststellung anscheinend eingeladen werden soll. Diese sollte doch eigentlich ab 01.07.11 freiwillig sein, wenn man sich eh nicht mehr bewerben will, oder sehe ich das falsch?

antileet

@schlammtreiber Okay, danke für die Antwort.

Zu guter Letzt, steht denn auf dieser Einladung bereits ein Termin, oder müsste der Bewerber eh erst telefonisch einen Termin vereinbaren?

MarekD

Zitat von: antileet am 28. September 2011, 13:51:26
Sorry, war grad echt bissl zu hektisch alles.

Also, nochmal versuchen - Besteht in irgendeiner Weise eine Verpflichtung zu dem Termin für die Eignungsfeststellung im Kwea zu erscheinen? Oder kann ich auch ohne Absage nicht erscheinen? Es wäre dann natürlich gut, wenn die komplette Sache mit meinem Nicht-Erscheinen dann abgehakt wäre.

@Marek Ich habe ja bis dato keine Bewerbung eingereicht, der WdB hat nur an das Kwea weitergeleitet, dass ich zu einer Eignungsfeststellung anscheinend eingeladen werden soll. Diese sollte doch eigentlich ab 01.07.11 freiwillig sein, wenn man sich eh nicht mehr bewerben will, oder sehe ich das falsch?

Hm, ich denke auch, daß da kein Problem vorliegen sollte. Wenn Du dich nichtmal beworben hast, dann einfach anrufen und sagen, daß Du es dir anders überlegt hast. Aber denke dran, daß dann der Weg zur BW für dich auf ewig verbaut ist.

antileet

@Marek Gut, danke für die Antwort, dann werde ich das mal machen.

Pearlinha

Ich würde nicht einfach nicht erscheinen. Absagen solltest du schon. Das gehört zum guten Ton. Und falls du nämlich doch nochmal bewerben willst, steht dort dann nicht, das du einfach nicht erschienen bist. Ein Telefonat wird dir ja nicht die Finger brechen ;)

Nein du bekommst einen Termin zu gewiesen.

Zitat von: MarekD am 28. September 2011, 13:57:55
Hm, ich denke auch, daß da kein Problem vorliegen sollte. Wenn Du dich nichtmal beworben hast, dann einfach anrufen und sagen, daß Du es dir anders überlegt hast. Aber denke dran, daß dann der Weg zur BW für dich auf ewig verbaut ist.

Wieso ist dann der Weg zu BW für ewig verbaut? Das müssen sie mir bitte erklären. Habe ich irgendwo was verpasst?
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MarekD

Zitat von: Pearlinha am 28. September 2011, 14:01:56
Ich würde nicht einfach nicht erscheinen. Absagen solltest du schon. Das gehört zum guten Ton. Und falls du nämlich doch nochmal bewerben willst, steht dort dann nicht, das du einfach nicht erschienen bist. Ein Telefonat wird dir ja nicht die Finger brechen ;)

Nein du bekommst einen Termin zu gewiesen.

Zitat von: MarekD am 28. September 2011, 13:57:55
Hm, ich denke auch, daß da kein Problem vorliegen sollte. Wenn Du dich nichtmal beworben hast, dann einfach anrufen und sagen, daß Du es dir anders überlegt hast. Aber denke dran, daß dann der Weg zur BW für dich auf ewig verbaut ist.

Wieso ist dann der Weg zu BW für ewig verbaut? Das müssen sie mir bitte erklären. Habe ich irgendwo was verpasst?

Na, das ist doch ganz einfach. Es wird eine Akte geben, oder nicht?! Und da wird dann auch drin stehen, daß er/sie das Bewerbungsverfahren abgebrochen hat. Grund? Nun, den wissen wir nicht. Unlust?

Würden Sie so jemanden denn wieder einstellen?

Pearlinha

Deine Einwände sind zwar durch aus begründet aber dennoch bin ich nicht davon überzeugt.

Der Threadstarter hat hier nicht erwähnt WARUM er das Bewerbungsverfahren abbrechen möchte. Und er hat auch nicht erwähnt ob er dem KWEA sagen will warum er kein Intresse an einer weitern Fortführung des Bewerbungsverfahren hat.

Haben sie vielleicht auch bedacht das nicht ALLE Bewerber wegen "unlust" ihr Verfahren abbrechen, sondern auch unter umständen ein frei finaziertes Studium annehmen? Oder einen Ausbildungsplatz in aussicht haben?
So mit wäre es in meinen Augen sehr vermessen, das sie sagen er würde sich auf ewig die Chancen bei der BW verbauen. Es könnte ja durch aus sein das er durch diverse Qualifiktionen seinen Lebenslauf und somit seine Chancen bei der BW verbessern will.


@ antileet: Falls es wirklich der Grund der unlust ok - dann hat MarekD wohl Recht. Ansonsten steht es ihnen natrülich frei auch das ganze schriftlich zu machen und dort in einem kurzen Satz zu erläutern warum sie derzeitig Abstand von der Bewerbung nehmen. Das kommt dann sicher in die Akte. Desweiteren steht es ihnen so oder so frei, zu einem späteren Zeitpunkt sich wieder zu bewerben. ;)
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MarekD

Zitat von: Pearlinha am 28. September 2011, 14:19:56
Deine Einwände sind zwar durch aus begründet aber dennoch bin ich nicht davon überzeugt.

Der Threadstarter hat hier nicht erwähnt WARUM er das Bewerbungsverfahren abbrechen möchte. Und er hat auch nicht erwähnt ob er dem KWEA sagen will warum er kein Intresse an einer weitern Fortführung des Bewerbungsverfahren hat.

Haben sie vielleicht auch bedacht das nicht ALLE Bewerber wegen "unlust" ihr Verfahren abbrechen, sondern auch unter umständen ein frei finaziertes Studium annehmen? Oder einen Ausbildungsplatz in aussicht haben?
So mit wäre es in meinen Augen sehr vermessen, das sie sagen er würde sich auf ewig die Chancen bei der BW verbauen. Es könnte ja durch aus sein das er durch diverse Qualifiktionen seinen Lebenslauf und somit seine Chancen bei der BW verbessern will.


@ antileet: Falls es wirklich der Grund der unlust ok - dann hat MarekD wohl Recht. Ansonsten steht es ihnen natrülich frei auch das ganze schriftlich zu machen und dort in einem kurzen Satz zu erläutern warum sie derzeitig Abstand von der Bewerbung nehmen. Das kommt dann sicher in die Akte. Desweiteren steht es ihnen so oder so frei, zu einem späteren Zeitpunkt sich wieder zu bewerben. ;)

Ich denke nicht, daß das vermessen klingt. Aber ich habe ja auch die anderen Beiträge des Mitglieds gelesen. Sie auch?
Und glauben Sie mir: So etwas landet immer in einer Akte.
Was allerdings nicht heißt, daß ich hier jedem Abrrecher unterstelle zu faul für den Dienst in der BW zu sein. Aber vielleicht erfahren wir ja den Grund. Meiner Meinung nach, könnte es auch an den Noten liegen. Und bevor Sie mich jetzt wieder verdammen, lesen Sie einmal was der TE dazu geschrieben hat.


Pearlinha

Ich habe nie gesagt das es nicht in die Akte kommt. Daher sagte ich dem TE ja auch er solle anrufen, das dies wohl zum guten Ton gehört.

Ich habe die anderen Beiträge gelesen. Waren ja sehr überschaubar und schnell zu lesen ;).
Und das er bedenken hat, das er wegen der Note nicht eingeladen wird, ist ja durch aus berechtigt. Ich hatte auch bedenken das man mich vielleicht wegen meinen turbolenten Lebenslauf nicht einladen würde. Ich denke sowas ist durch aus normal. Und wenn es wirklich der Grund ist das er sich mit den Noten dem Studium nicht gewachsen fühlt, dann ist es trotzdem kein Grund sich später nicht nochmal bei der BW zu bewerben bzw so etwas dem TE zu vermitteln.

Klar werde ich sie verdammen - wie wäre es zu 5 Jahren Zwangsarbeit in der Hölle ::) ;)
02.01.2012
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-Stamm 4./OpInfo 950

antileet

Um auf den Grund meiner Frage zu kommen - ich habe heute Mittag, während meines Termins beim WdB, eine Zusage zum dualen Studium bei einem Unternehmen bekommen. Davon hatte ich natürlich zu dem Zeitpunkt keine Ahnung, und genau deswegen würde ich nun meine "geplante" Bewerbung bei der Bundeswehr zurückziehen, da sie ja eh noch nicht mal abgesendet wurde. Anrufen und den Grund nennen werd ich machen.

MarekD

Zitat von: Pearlinha am 28. September 2011, 14:35:59
Ich habe nie gesagt das es nicht in die Akte kommt. Daher sagte ich dem TE ja auch er solle anrufen, das dies wohl zum guten Ton gehört.

Ich habe die anderen Beiträge gelesen. Waren ja sehr überschaubar und schnell zu lesen ;).
Und das er bedenken hat, das er wegen der Note nicht eingeladen wird, ist ja durch aus berechtigt. Ich hatte auch bedenken das man mich vielleicht wegen meinen turbolenten Lebenslauf nicht einladen würde. Ich denke sowas ist durch aus normal. Und wenn es wirklich der Grund ist das er sich mit den Noten dem Studium nicht gewachsen fühlt, dann ist es trotzdem kein Grund sich später nicht nochmal bei der BW zu bewerben bzw so etwas dem TE zu vermitteln.

Klar werde ich sie verdammen - wie wäre es zu 5 Jahren Zwangsarbeit in der Hölle ::) ;)

Ehrlich, wenn ich mir meinen Schreibtisch hier ansehe, dann denke ich, ich bin schon in der Hölle  ::)

Bewerben kann man sich natürlich noch einmal. Die Frage ist, welche Aussichten eine solche Bewerbung dann haben wird.

Zitat von: antileet am 28. September 2011, 14:41:44
Um auf den Grund meiner Frage zu kommen - ich habe heute Mittag, während meines Termins beim WdB, eine Zusage zum dualen Studium bei einem Unternehmen bekommen. Davon hatte ich natürlich zu dem Zeitpunkt keine Ahnung, und genau deswegen würde ich nun meine "geplante" Bewerbung bei der Bundeswehr zurückziehen, da sie ja eh noch nicht mal abgesendet wurde. Anrufen und den Grund nennen werd ich machen.

Das ist ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund. Dann das beim KWEA auf jeden Fall so sagen!

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