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Reserveübung an Bord eines Marineschiffes

Begonnen von Richie1985, 29. September 2011, 17:28:33

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Richie1985

Wie verhält es sich, wenn ich erwerbstätig bin und ich zu einer Wehrübung einberufen werde, mit meinen Urlaubstagen und der Entschädigung für meinen Arbeitgeber?

Werde ich von der Arbeit freigestellt und mein AG erhält eine Entschädigungszahlung?

Wenn ich z.B. 4 Wochen am Stück zur Übung zur See fahre, wieviel Geld bekomme ich ca. für diesen Zeitraum?

Habe nämlich gerade über die Seite der SdBW eine Anfrage für eine Reservistenstelle abgesendet.

MfG

Richie1985

dragon46

Wenn Du Wehrübung bist, ruht Dein Arbeitsverhältnis. Dein Arbeitgeber hat für diesen Zeitraum keine Kosten für Dich, erhält aber auch keine Entschädigung.

Pro Monat Wehrübung verzichtest Du auf 2 Arbeitstage Urlaubsanspruch bei Deinem Arbeitgeber, diese kriegst Du vom Dienstherren.

Du erhälst Wehrsoldt zzgl. Zulagen gemäß Leistungskatalog, zusätzlich kannst Du bei der Unterhaltssicherungsbehörde die Auszahlung der Differenz zwischen Wehrsold und Gehalt beantragen.

Grüße

dragon46
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

Richie1985

Ok, danke für die Info. Wie das dann alles genau läuft, sehe ich ja dann auch, wenns dann soweit sein sollte...

HCRenegade

Zitat von: dragon46 am 29. September 2011, 20:11:06

Du erhälst Wehrsoldt zzgl. Zulagen gemäß Leistungskatalog, zusätzlich kannst Du bei der Unterhaltssicherungsbehörde die Auszahlung der Differenz zwischen Wehrsold und Gehalt beantragen.



Ähm nein.

Die USB erstattet den Nettoverdienst, der dem Res in der Wehrübungszeit entgangen ist. Wehrsold und andere Goodies haben nichts damit zu tun.

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