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Offizier trotz "nicht wehrdienstfähig"?

Begonnen von umbawumba123, 03. Oktober 2011, 21:22:56

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umbawumba123

Bei der Musterung wurde mir attestiert ich sei nicht wehrdienstfähig (auch weil ich es ein Stück weit darauf angelegt habe...).
Nun werde ich nächstes Jahr das Abitur machen und will gerne vor dem Studium noch die Ausbildung zum Offizier absolvieren.
Nun stellt sich mir aber die Frrage ob das, trotz "nicht wehrdienstfähig" noch möglich ist?

mailman


KlausP

Nein, ist es nicht, solange dieser Befund steht:

ZitatBei der Musterung wurde mir attestiert ich sei nicht wehrdienstfähig ...

Dass Sie "es darauf angelegt haben", interessiert die Bundeswehr wie die Wasserstandsmeldung vom Unterlauf des Sambesi von vorletzrer Woche. Das müssen Sie dann dem KWEA verklickern, bei dem Sie jederzeit eine erneute Musterung beantragen können. Das KWEA muss dem aber nicht stattgeben. Manchmal sollte man vorher überlegen, was man so an den Tag legt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

umbawumba123

Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2011, 21:29:19
Nein, ist es nicht, solange dieser Befund steht:

ZitatBei der Musterung wurde mir attestiert ich sei nicht wehrdienstfähig ...

Dass Sie "es darauf angelegt haben", interessiert die Bundeswehr wie die Wasserstandsmeldung vom Unterlauf des Sambesi von vorletzrer Woche. Das müssen Sie dann dem KWEA verklickern, bei dem Sie jederzeit eine erneute Musterung beantragen können. Das KWEA muss dem aber nicht stattgeben. Manchmal sollte man vorher überlegen, was man so an den Tag legt.



Es ist aber grundsätzlich möglich einen 2. Musterungstermin zu beantragen?!

KlausP

Verstehend lesen können Sie? Beantragen können Sie Alles. Das KWEA hat aber nur Ihre Akte und darin steht, dass Sie aus den und den Gründen, die der Musterungsarzt festgestellt hat, "nicht verwendungsfähig" sind. Dann müssen Sie schon gute Gründe vorbringen, warum das "plötzlich und für uns alle unerwartet" nun nicht mehr so sein soll.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Schon ganz großes Kino, seine Frage zu löschen, nur weil einem die Antwort nicht in den Kram gepasst hat! Und sowas will Offizier werden!
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

umbawumba123

#6
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2011, 21:41:43
Schon ganz großes Kino, seine Frage zu löschen, nur weil einem die Antwort nicht in den Kram gepasst hat! Und sowas will Offizier werden!

Ball flach halten!

Nach dem zweiten überfliegen hab ich das selbst registriert und entsprechend gehandelt, übrigens noch vor ihrer Antwort...
Ob sie damit nun einverstanden waren oder nicht war dabei, bei aller liebe, zweitrangig.

KlausP

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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

umbawumba123

Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2011, 21:53:47
Und was wollen Sie jetzt wissen?

Ob die Ausbildung zum Offizier trotz dem Attest "nicht wehrdienstfähig" bei der ersten Musterung noch möglich ist. Da es laut ihren Aussagen offenbar grundsätzlich kein Problem ist eine 2. Musterung zu beantreagen, lebe ich einfach mal in der Annahme...

KlausP

Die Beantragung einer erneuten Musterung ist kein Problem. Das Problem besteht darin, dass das KWEA nicht so ohne Weiteres einem neuen Musterungstermin zustimmen muss.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

... Und mal ganz von diesem derzeitigen Absolut-Hindernis abgesehen, sollten Sie sich bei diesen früheren "Gründen" mal ganz ernsthaft fragen, wieSie das überein mit dem Offizierdasein bekommen wollen und dies der Prüfgruppe der OPZ auch erklären können.

Timid

Zitat von: umbawumba123 am 03. Oktober 2011, 22:01:13Da es laut ihren Aussagen offenbar grundsätzlich kein Problem ist eine 2. Musterung zu beantreagen, lebe ich einfach mal in der Annahme...

Es ist kein Problem, eine Nachmusterung zu beantragen, richtig. Das sagt aber nichts darüber aus, ob man auch tatsächlich nachgemustert wird! Solange man dem Kreiswehrersatzamt nicht glaubhaft machen kann, dass sich der Gesundheitszustand deutlich gebessert hat (das damalige Kriterium für die Ausmusterung also so nicht mehr besteht), dürfte über den Antrag nach Aktenlage entschieden werden - und die ist offensichtlich "nicht wehrdienstfähig". Damit wäre es eine Zeit- und Geldverschwendung, denjenigen nachmustern zu lassen. Und die OPZ dürfte ganz genauso entscheiden.

Solange du also nicht belegen kannst, dass sich dein Gesundheitszustand seit damals gebessert hat, dürfte jeder Antrag auf Nachmusterung abgelehnt werden.

Es besteht nunmal kein Rechtsanspruch auf eine Nachmusterung.
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umbawumba123

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Oktober 2011, 22:19:08
... Und mal ganz von diesem derzeitigen Absolut-Hindernis abgesehen, sollten Sie sich bei diesen früheren "Gründen" mal ganz ernsthaft fragen, wieSie das überein mit dem Offizierdasein bekommen wollen und dies der Prüfgruppe der OPZ auch erklären können.

Warum ist das ein "derzeitiges Absolut-Hindernis"?

Die Gründe von damals sind heute nicht mehr gegeben, stellen aus meiner Sicht zumindest keine Einschränkung mehr da. Demnach bin ich vorsichtig optimistisch, auch wenn ich mich natürlich irren kann.

KlausP

Zitat... Warum ist das ein "derzeitiges Absolut-Hindernis"?

Weil Sie derzeitig "nicht wehrdienstfähig" sind. Und nur mal so dem KWEA gegenüber in Ihrem Antrag zu behaupten, Sie hätten eine Wunderheilung durchgemacht, hilft Ihnen nicht weiter. Ohne ein entsprechend fundiertes Attest wird das KWEA Sie nicht mal zur erneuten Musterung einladen. Der Musterungsarzt hat damals festgestellt, dass Sie auf Dauer nicht wehrdienstfähig sind, sonst hätte das Musterungsergebnis "T4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig bis in xyz Monaten" gelautet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

umbawumba123

Zitat von: Timid am 03. Oktober 2011, 22:22:22
Solange du also nicht belegen kannst, dass sich dein Gesundheitszustand seit damals gebessert hat, dürfte jeder Antrag auf Nachmusterung abgelehnt werden.

Das ohne bzw. vor der Musterung zu belegen, dürfte nicht einfach werden.


Zitat von: Timid am 03. Oktober 2011, 22:22:22
Es besteht nunmal kein Rechtsanspruch auf eine Nachmusterung.

Auf so etwas in der Art hatte ich spekuliert