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Fotos/Videos wärend der AGA?

Begonnen von Manu88, 04. Oktober 2011, 18:10:22

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Manu88

Hallo.
Fange ab 2.1.2012 meine AGA in Parow an und wollte mal fragen ob die möglichkeit besteht Fotos und/oder Videos für die Freundin und Familie zu machen.

KlausP

Wie stellen Sie sich das vor? Während der Ausbildung knipsen und/oder filmen? Da wird Ihnen  jeder Ausbilder gnadenlos den Ar*** aufreissen, ganz abgesehen davon, dass Film- und Fotoaufnahmen nicht in jeder Kaserne so ohne Weiteres gestattet sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Manu88

sehe andauernd Bilder und Videos im Netz.... da dachte ich das es schon ne Möglichkeit gibt. z.B. wenn mal einer wartet. das es nicht überall erlaubt ist ist mir schon bewusst. dachte da gibbet ne besondere Regel für.

rogal

es dürfte zumindest fraglich sein, ob diese Fotos und Videos alle auf ganz legalem Weg entstanden sind.
Aber was ihr Abends auf euer Stube macht ist eure Sache, solltet euch halt nicht unbedingt erwischen lassen ;-)
Aber die typischen AGA-Fotos hat auch in meinem Zug jeder gemacht und ich behaupte mal, dass die Ausbilder sich das zumindest auch denlen konnten. Während Biwak und Ausbildung hatte aber keiner die Kamera dabei, da ist die auch völlig fehl am Platz
01.07.2009-30.09.2009 AGA 5./GebSanRgt 42 Kempten (I Zug)
01.10.2009-30.06.2010 SanZ Lahnstein

KlausP

Klar gibt es dafür eine Regel. Die Regel gibt der jeweilige Disziplinarvorgesetzte vor, immer unter Beachtung einschlägiger Vorschriften und Befehle.

Zitat von: Manu88 am 04. Oktober 2011, 18:15:34
sehe andauernd Bilder und Videos im Netz.... da dachte ich das es schon ne Möglichkeit gibt. z.B. wenn mal einer wartet. das es nicht überall erlaubt ist ist mir schon bewusst. dachte da gibbet ne besondere Regel für.

Mag ja sein, aber nur, weil es Viele machen, wird es dadurch nicht legal. An den meisten Kaserneneinfahrten steht was was von Foto- und Filmverbot. Nicht umsonst hat beim letzten Tag der offenen Tür mein Kommandeur dieses Verbot für genau diesen Anlass per schriftlichem Befehl aufgehoben - in einer Kaserne, in der ein PzGrenBtl, ein StOSanZ und eine FJgKp untergebracht sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Korrektur, lieber Klaus: Das Schild "Film- und Fotografierverbot" steht zumindest gut sichtbar an jedem JEDEM Tor zu einem militärischen Sicherheitsbereich und gilt für JEDE/N, der die Liegenschaft betritt. Gäste unterschreiben dies z.B. auch auf ihrem Besucherschein. Soldaten werden durch den Disziplinarvorgesetzten belehrt und Ausnahmen hiervon darf einzig und allein der Kasernenkommandant festlegen, weil nur er hierfür zuständig ist.

Wenn also bei irgendeiner Veranstaltung fotografiert werden (oder zugelassen werden) soll, muss der jeweils Zuständige dies beim Kasernenkommandanten beantragen, der dies zu prüfen und dann ggf. unter Auflagen zu genehmigen hat. Und wenn zum Beispiel in einer Liegenschaft ein Kommandeur (als StOÄ) z.B. bei einem Tag der Offenen Tür Fotografieren erlauben will, dann muss der dies bei seinem S 3 StOffz (Kasernenkommandant) beantragen. Diese Kombination findet sich vor allem in kleinen StO ziemlich häufig.

mailman

Das solche Fragen hier auftauchen, habern wir wohl den neuen Handys und dem Internet zu verdanken. ZU meiner Zeit und die ist erst 8 Jahre her, war sowas kaum ein Thema. Die meisten Handys hatten keine Kamera, und wenn doch war sie zu schlecht oder man konnte wenige Bilder machen. Digital oder normale Kameras hatte man nicht dabei, wegen Platz und weil zu Schade.

Fürs Gelöbnis wurde das Verbot wie beschrieben aufgehoben.

Manu88


KlausP

Zitat... Diese Kombination findet sich vor allem in kleinen StO ziemlich häufig.

Ich weiß das, ist bei uns nämlich genau so. Als Vertreter des FwStOAngel durfte ich oft genug meine Kommandeure darauf hinweisen, dass sie in Kasernenangelegenheitem ihren eigenen Stellvertreter als KasKdt fragen müssen.  ::) :D  Verwirrt Unkundige aber eher.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: Manu88 am 04. Oktober 2011, 19:26:39
ein einfaches NEIN hätte auch gereicht xD

Glaube ich nicht, dann kommt nämlich der nächste Oberschlaue und fagt "warum Nein?"  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ist ganz einfach. Man wird dir am Anfang verklicken wann du was fotografieren darfst.
Üüblicherweise darf man Fotos zum Privatgebrauch in der Aga machen. Vorsicht bei Fotos innerhalb der Kaserne.Aber diese haben nichts im Netz, auf fb ,wkw und Co verloren. Im Einsatz gilt oft vergleichbares.Prinzipiell  verboten unter Auflagen und je nach Auftrag in der Regel erlaubt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Liebe Ulli, das mag an einzelnen Standorten vorschriftswidrig so gehandhabt werden, wieSie schreiben. An sehr vielen StO hingegen wird das Fotografierverbot sehr rigide durchgesetzt. Da eine allgemeine "Freigabe" - "Die normalen AGA-Fotos sind erlaubt" zu geben, halte ich für gewagt. Ich rate jedem Fragensteller, dass er seine Vorgesetzten fragen sollte, wann und ggf. unter Beachtung welcher Auflagen fotografiert werden darf.

Wotan

Zitat von: ulli76 am 04. Oktober 2011, 20:14:15

Üüblicherweise darf man Fotos zum Privatgebrauch in der Aga machen. Vorsicht bei Fotos innerhalb der Kaserne.
Zitat

ähm, nochmal, es gibt ein klares, grundsätzliches Fotografier-/Filmverbot innerhalb militärischer Liegenschaften!
Dazu zählen auch Standortübungsplätze und Schießanlagen.
Bereit zu Helfen – Fähig zu Kämpfen

ulli76

Deswegen hab ich ja auch geschrieben dass es darüber noch nen Belehrung gibt.
Der andere Satz fing ja auch mit "üblicherweise" an. Soll heissen dass es an vielen Standorten erlaubt wird es aber keine generelle  Erlaubnis gibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Wotan

@ulli76
es kann keine übliche erlaubnis geben, wenn es klar ein dienstvergehen darstellt!

@all:

Du darfst keine Fotos und Filme machen, auch nicht zu "privaten" zwecken, in militärischen Liegenschaften.

Foto und Drehgenemigungen sind über das Standortkommando einzuholen!
Bereit zu Helfen – Fähig zu Kämpfen

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