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Wehrpflichtrechtliche Verfügbarkeit gem. §23 WPflG. ?

Begonnen von MarekD, 06. Oktober 2011, 16:32:14

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MarekD

Hallo Kameraden,

ich habe heute von P die erfreuliche Nachricht erhalten, daß ich mit dem vorläufigen Dienstgrad Kapitänleutnant in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes eingestellt werde.
Beorderungstruppenteil, mein letzter WÜ-Truppenteil.

Nun eine Frage: Es steht dort weiter, daß die Einstellung so lange unter Vorbehalt steht bis das für mich zuständige KWEA meine "wehrpflichtrechtliche Verfügbarkeit gem. § 23 Wehrpflichtgesetz" festgestellt hat. Aus diesem werde ich aber nicht so ganz schlau.

§ 23 Heranziehung von gedienten Wehrpflichtigen

Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730)

Wehrpflichtige, die bereits in der Bundeswehr gedient haben, werden nach Prüfung ihrer Verfügbarkeit durch die zuständigen Wehrersatzbehörden zum Wehrdienst einberufen. Sie sind zu hören, wenn seit dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst mehr als zwei Jahre verstrichen sind, und auf Antrag oder wenn Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes vorliegen oder dies für eine vorgesehene Verwendung im Wehrdienst erforderlich ist, erneut ärztlich zu untersuchen. Auf die Untersuchung findet § 17 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6 und 10 Anwendung. § 19 Absatz 5 Satz 1 bis 5 gilt entsprechend. Die Wehrpflichtigen haben sich nach Aufforderung durch die Kreiswehrersatzämter vorzustellen und ärztlich untersuchen zu lassen. Sie haben sich entsprechend dem Einberufungsbescheid zum Wehrdienst in der Bundeswehr zu stellen. § 21 Absatz 3 gilt entsprechend.


Was bedeutet "Sie sind zu hören"?

Weiter wird von einer Überprüfungsuntersuchung (Wehrdienstfähigkeit und Tauglichkeit) gesprochen. Ich habe im Juni diesen Jahres eine komplette Neumusterung machen müssen, ist das damit schon abgegolten oder muß ich nochmal zur Musterung?
Die letzte WÜ ist gerade zwei Wochen her.

Desweiteren steht eigentlich nur das Übliche, auch der Hinweis auf die noch zu ergänzende militärische Ausbildung, über die allerdings keine weiteren Angaben gemacht werden.

Lediglich steht da noch, daß ich nach der Überprüfung meiner wehrpflichtrechtlichen Verfügbarkeit eine weitere Mitteilung erhalte.

Marek

schlammtreiber

Zitat von: MarekD am 06. Oktober 2011, 16:32:14
Was bedeutet "Sie sind zu hören"?

Das bedeutet, man muss sie vorher kontaktieren und Fragen, ob was dagegen spricht, wenn...

Zitatwenn seit dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst mehr als zwei Jahre verstrichen sind, und auf Antrag oder wenn Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes vorliegen oder dies für eine vorgesehene Verwendung im Wehrdienst erforderlich ist, erneut ärztlich zu untersuchen.
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