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KDV zurückziehen, ERFAHRUNG

Begonnen von Repeater5, 05. November 2009, 16:47:37

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wolverine

Dieser "wesenentliche und für alle interessante, entscheidende Punkt" ist jetzt geklärt! ::)
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pille2002

Dieses thema liegt zwar schon eine weile zurück, aber hat jemand von euch vielleicht mittlerweile den anspruch auf BfD?
Gruss Philipp

ulli76

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pille2002

Mein Problem:
Ich war 2000/2001 Zivi, 2006 bin ich dann zur Bundeswehr.
Und in kürze steht mein BfD anspruch vor der Türe.

Mir gehts im endeffekt darum ob der Zivildienst meiner Bundeswehrdienstzeit angerechnet wird.

Sorry das ich mich vorhin undeutlich artikuliert habe.

Hei-Ko

Wurde das nicht schon heute mittag von jemanden vorgekaut? So wie mir im Gedächtnis geblieben ist beim überfliegen der Beiträge wurde doch gesagt, dass nur die Wehrdienstzeit angerechnet wird. Was anderes kann ich mir auch nicht vorstellen. Da du dich damals gegen die Bundeswehr entschieden hast, den KDV-Antrag später zurückgezogen hast und Soldat geworden bist. Der BfD-Anspruch ist m.W. nur für die geleistete Zeit bei der Bundeswehr, welche man durchaus als Bonus ansehen kann.

pille2002

Hast du recht mit heute mittag, mir ist dieses thema nur sehr eilig, da ich im Dezember bei anrechnung der 10 monate in den BfD gehen könnte.
Ich hoffe das ich gegen keine Forenregeln verstosse, wenn doch tuts mir leid.

Hab das forum nochmal durchgestöbert, und hatte gehofft das evtl jemand in diesem thread noch aktiv ist.

Hei-Ko

Mal rein logisch gedacht, wieso sollte der Zivildienst angerechnet werden?

ulli76

Naja- auch als Zivi hatte man BFD-Ansprüche. Genauso wie GWDL.
Kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man die 10 Jahre später noch nutzen kann. Die wären ja damals während der (Zivi-) Dienstzeit zu nutzen gewesen.

Da das aber ein Spezialfall ist, wird wohl nur ein Blick in die entsprechenden Gesetze und ein Besuch beim BFD-Berater und ggf. beim Sozialdienst helfen.

Ist die eigentlich deine Zivi-Zeit auf die SaZ-Dienstzeit angerechnet worden?
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pille2002

Darum gehts mir momentan ja hauptsächlich,
das mir die zehn monate von meinem DZE abgezogen werden.
Also anstatt 01.01.2014 --> 01.03.2013

Wegen einem längeren BFD anspruch habe ich mir eigentlich noch keine gedanken gemacht.

KlausP

ZitatNaja- auch als Zivi hatte man BFD-Ansprüche. Genauso wie GWDL.

Nö, der GWDL konnte im Rahmen freier Kapazitäten an Arbeitsgemeinschaften und u.ä. teilnehmen, einen Rechtsanspruch auf Berufsförderung gemäß SVG hatte er nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

GWDL hatten nen BFD-Anspruch von ca. 600 (Mark/Euro?). Das hat zwar nicht für viel gereicht, aber immerhin z.B. mal nen Sprach- oder Computerkurs.
Den gleichen Anspruch hatten Zivis auch. Da wurde nicht unterschieden.

Ich musste mir als AGA-Ausbilder der BFD-Unterricht lange genug anhören. Und einer meiner Brüder war Zivi. Da kamen genau die gleichen Werte raus.

@Pille: Du musst doch wissen, wann dein Dienstzeitende ist. Wenn das der spätere Termin ist, ist die Zivi-Zeit offenbar nicht angerechnet worden.
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wolverine

Es gibt doch eine Dienstzeitfestsetzung und wenn man dieser nicht widersprochen hat, dürfte sie mittlerweile bestandskräftig sein. Ich denke einmal, dass hierbei der Zivildienst keine Anrechnung fand denn was nutzt es z. B. einem Z2 ROA wenn er einmal 12 Monate einen Krankenwagen oder "Essen auf Rädern" gefahren hat? Und BFD-Leistungen für GWDL und Zivildienstleistende wären in der Dienstzeit entsprechend der Vorgaben zu nehmen gewesen. Wenn man das nicht ausgeschöpft hat, verfallen sie. Zu den Leistungen nach SVG wird ausschließlich der Wehrdienst betrachtet und die Definition findet man im anderen Threat. Also sehe ich - wie man es auch betrachtet - keine Handhabe für Sie. Ein Änderung des Dienstzeitendes funktioniert nur mit Zustimmung der Behörde und Leistungen werden ausschließlich nach der Wehrdienstzeit berechnet.
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