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VerkehrsRecht Vorstrafe in Aussicht - EInstellung beim Bund ? (FWD)

Begonnen von Gigi, 13. Oktober 2011, 21:19:16

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F_K

Ach Gigi:

ZitatAlso fuer Offz hab ich die schulie Bildung eh nicht.
Es reicht nur fuer die Laufbahn der Mannschaften.

Wer hätte das gedacht?

Die Formulierung im Bewerberbogen lautet:

Zitat32 Läuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeil.-/staatsanwaltschaftl. Ermittlungsverfahren?

Das polizeiliche Ermittlungsverfahren läuft, ist also anzugeben. Die Auskunft Deines Anwaltes ist also nicht nur falsch, sondern das Geld auch nicht wert ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe sagt ziemlich eindeutig:

ZitatEine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.

(wobei Wiki keine Quelle ist - aber hier soll es reichen).

... eine Verurteilung / Strafbefehl mit 20 Tagessätzen ist also eine VORSTRAFE, völlig egal, ob diese "im Allgemeinen" anzugeben ist, oder nicht.

Bei öffentlichen Arbeitgebern ist JEDE Vorstrafe anzugeben - und der BZR Auszug wird auch überprüft.

F_K

ZitatIch versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe. Ich bin mir bewusst, dass
wahrheitswidrige und unvollständige Angaben meine Einstellung in die Bundeswehr verhindern bzw. nachträglich ein gerichtliches Verfahren
und/oder die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses zur Folge haben können.
Ich bin hiermit nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz unterrichtet, dass aufgrund meiner Bewerbung personenbezogene Daten gespeichert
und nur im Rahmen der Zweckbestimmung eines zukünftigen oder bestehenden dienstlichen Rechtsverhältnisses oder Wehrpflichtverhältnisses
verarbeitet und genutzt werden. Mit Abgabe der Bewerbung stimme ich zu, dass ein Führungszeugnis für Behörden bzw. eine unbeschränkte
Auskunft aus dem Bundeszentralregister angefordert wird.

@ Justice:

.. und MiStra und Mitteilungspflichten sagt Dir etwas?

(Randnotiz: Selbst bei Offz d.R., die nur "ab und zu mal üben", wird alle zwei Jahre ein aktueller BZR Auszug angefordert - falls da was "auftaucht" - Ausplanung: Quelle: Mein PersStOffz - und der Datensatz im PSBS Res oder wie das jetzt heist ...)

Gigi

Nur stehts nicht drin...
da alles ab 90 Tagessätzen und ueber einem Jahr eingetragen wird.. Zumindest ins Fuehrungszeugnis..

ZitatFolgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

    Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
    erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32  Abs. 2 Nr. 5 BZRG),
    erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32  Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

justice005

Das beantwortet leider nicht meine Frage. In dem zitierten Text steht nur, dass man (selbstverständlich) zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Bewerbungsbogens Ermittlungsverfahren angeben muss. Die Frage war, ob man auch nachträglich, also zeitlich nach dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens, ein Ermittlungsverfahren melden muss und woraus sich das ergibt.

Was die Frage mit MiStras zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Die kommen ja erst in Bbetracht, wenn das Dienstverhältnis schon begründet ist, nicht aber vorher.

Dass pauschal alle 2 Jahre ein BZR bei Reservisten angefordert wird, ist allerdings völliger Humbug, zumal irgendwelche Perser gar nicht befugt sind, einen BZR anzufordern. Das darf - gegen den Willen des Soldaten - nur die Wehrdisziplinaranwaltschaft und sonst keiner. 

Genau deshalb muss ich bei der Bewerbung ja auch explizit einverstanden sein, dass ein BZR-Auszug angefordert wird, denn ohne das Einverständnis läuft gar nichts.

Außerdem wird auch meines Wissens nach nicht bei grundsätzlich bei jedem ein BZR-Auszug geprüft, denn sonst könnte man sich die Frage im Bewerrbungsbogen gleich sparen und ein Einstellungsbetrug käme nicht mehr vor.


Noch was zum Register:

Alle strafrechtlichen Verurteilungen, egal wie hoch, werden im BZR eingetragen, insoweit ist man aus Sicht der Justiz "vorbestraft". Hiervon zu unterscheiden ist das Führungszeugnis. Hier werden nur Strafen eingetragen, die höher als 90 TS oder 3 Monate Freiheitsstrafe sind, sofern es sich um die erste Verurteilung handelt. Daher kann man sich einem normalen Arbeitgeber als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

Bei der BW muss man aber alle Strafverfahren angeben, wobei sich die genaue Formulierung im Bewerbungsbogen regelmäßig ändert.





F_K

Oh man, Gigi, oh man, oh man,

Lesen bildet, aber immer das ganze Buch lesen, nicht nur den Klappentext (ist anstrengend, ich weiss, dauert auch ....)

ZitatBestimmte Behörden (genannt in § 41 BZRG - z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim Bundesamt für Justiz anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.

... und so einer unbeschränkten Auskunft hast Du mit der Unterschrift auf dem Bewerberbogen zugestimmt.

Noch Fragen?

(... und bei einer Sicherheitsüberprüfung, je nach Stufe, wird auche in Mista Auszug geprüft, sowie Auskunft bei allen Polizeidienststellen der Wohnorte eingeholt - da bekommt man dann jede Anzeige / Vorkommnis zu sehen, selbst wenn es die StA nie erreicht hat bzw. nicht zu einer Verurteilung gekommen ist ... manche Leute glauben echt, der Staat wäre blöd ...)

@ Justice:

Jeder Soldat hat seine Zustimmung zur Einholung von BZR Auszügen erteilt - die ist zeitlich nicht befristet.
Mein Hinweis bezüglich Mistra bezog sich auf Deine clevere Meinung, es gäbe keine Pflicht, Verfahren als Soldat mitzuteilen - ist zwar nicht falsch, die Information gelangt aber in jedem Fall zum Dienstherren.

justice005

Zitatzur Einholung von BZR Auszügen erteilt - die ist zeitlich nicht befristet.

Das halte ich schlichtweg für ein Gerücht. Das Einverständnis gilt natürlich nur für die Einstellung, aber nicht bis zur Pensionierung.





Gigi

Ja mag ja sein, jetzt ist die Frage aber,
ob des wirklich Einfluss auf meine Einstellung als SaZ später hat.

Demnach:
Zitat1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer

1.
    durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe verurteilt ist,
2.
    infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
3.
    einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64 oder 66 des Strafgesetzbuches unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist.

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 zulassen.

duerfte mir ja nichts im wege stehen ?

Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__38.html

justice005

GIGI,

das Zitat aus dem Soldatengesetz beschreibt nur ein gesetzliches Einstellungsverbot. Aber auch bei Verurteilungen, die nicht darunter fallen, kann eine Einstellung verweigert werden.

Das heißt, die Bundeswehr dürfte zwar theoretisch einstellen, sie tut es aber nicht.

Ich persönlich sehe bei dem hier vorliegenden Delikt ohnehin kein Einstellungshindernis, es sei denn, es hätte Ausiwrkungen auf den Führerschein und der Soldat wäre als Kraftfahrer vorgesehen. Ansosnten ist das Delikt wohl eher pillepalle. Aber das entscheidet, wie schon gesagt wurde, der Rechtsberater.


Gigi

Achsooo...
Naja viell. bin ich zu naiv ,weils immer mein Traum war zu den FSchJg ...

Sry.. eigene Dummheit.. ganz vergessn dass die ja einstellen koennen wen se wollen, solange er die Bedingungen erfuellt...

Naja dann bleibt wohl abwarten und ne gute Fuehrung im FWD zeigen.

Timid

Zitat von: justice005 am 14. Oktober 2011, 13:51:18Die Frage war, ob man auch nachträglich, also zeitlich nach dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens, ein Ermittlungsverfahren melden muss und woraus sich das ergibt.

In dem zweiseitigen Wisch für FWD konnte ich nichts derartiges finden, aber bei dem Bewerbungsbogen für SAZ ist im Kleingedruckten der entsprechende Hinweis zu finden: Ich verpflichte mich, alle Änderungen ... zwischen der Abgabe meiner Bewerbung und dem Tag der möglichen Einstellung der Behörde anzuzeigen, bei der ich meine Bewerbung eingereicht habe.
Bei FWDL dürfte es aber ebenfalls entsprechende Passagen geben.

Zitat von: F_K am 14. Oktober 2011, 13:38:54
ZitatIch versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe. Ich bin mir bewusst, dass
wahrheitswidrige und unvollständige Angaben meine Einstellung in die Bundeswehr verhindern bzw. nachträglich ein gerichtliches Verfahren
und/oder die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses zur Folge haben können.
Ich bin hiermit nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz unterrichtet, dass aufgrund meiner Bewerbung personenbezogene Daten gespeichert
und nur im Rahmen der Zweckbestimmung eines zukünftigen oder bestehenden dienstlichen Rechtsverhältnisses oder Wehrpflichtverhältnisses
verarbeitet und genutzt werden. Mit Abgabe der Bewerbung stimme ich zu, dass ein Führungszeugnis für Behörden bzw. eine unbeschränkte
Auskunft aus dem Bundeszentralregister angefordert wird.

Aus welchem Bogen stammt denn das Zitat?
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wolverine

Zitat von: justice005 am 14. Oktober 2011, 13:32:01
Hier gilt nämlich der uralte Grundsatz "niemand braucht sich selbst zu belasten"
Finde ich etwas weit. Wieso "belaste" ich mich selbst wenn ich von einer laufenden Ermittlung erzähle?
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F_K

ZitatAus welchem Bogen stammt denn das Zitat?

Aus einen Bewerbungsbogen SaZ. Mag sein, dass ich ein älteres Formular erwischt habe ..

ZitatDas Einverständnis gilt natürlich nur für die Einstellung, aber nicht bis zur Pensionierung.

Quellen?

Eine zeitliche Befristung ist nicht gegeben - und wie gesagt, schau Dir ein PSBS von Offz d. R. an - da steht das Datum des LETZTEN BZR Auszuges drin - und ich erteile dazu nicht jedesmal ein Einverständnis.

Gigi

Nochmal ich ^^
Muss ich denn jetzt bis zum Ende des Verfahrens warten oder kann ich trotzdem zur Musterung am Donnerstag ?

MfG

wolverine

Die Musterung können Sie machen. Es ist Sache der Bw das Einstellungsverfahren bis zum Abschluss des Ermittlungs-/Strafverfahren auszusetzen. Das nemmt man "Förderungsverbot". Und ob Sie überhaupt noch Soldat werden entscheidet der zuständige RB.
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Gigi

Danke fuer die Antwort !
Ja das duerfte bei so ner "kleinen" Sache ja kein Problem werden, denke ich.

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