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Ist mein Urlaub sicher ?

Begonnen von MarcTheMan2, 20. Oktober 2011, 10:30:08

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MarcTheMan2

Hi,

Zu Mir: FWDL 23, DZE 3O.8.2012

Ich hab das ganze Jahr ueber keinen Urlaub gemacht und stehe momentan bei ca. bei 50 Tagen Erholungsurlaub, 5 Anrechnungsfaellen und 200 Stunden.

Jeden Monat fülle ich das Dienstzeitberechnungsblatt aus, lasse es vom TE Fuehrer unterschreiben, dann geht es zum Spieß und zum Chef. Bisher wurde alles genehmigt.

Da ich meistens Samstags meine Dienste schiebe, bekomme ich nur Stunden (18 insgesamt) für die Dienste. Anrechnungsfälle hab ich wenig. Wenn ich aber mal einen hab, gebe ich beim Berechnungsblatt "Frei vom Dienst" an, Stunden zehn sowieso nur als frei vom Dienst.

Alles in allem komme ich bei geschickter Planung auf fast 100 Tage Urlaub.

Das ist aber noch keinem aufgefallen.

Ich habe gehört das Regelungen getroffen werden können, damit ich alles nur noch ausbezahlt wird.


Frage: Die Tage und Stunden die ich aktuell habe, wurden alle schon vom Chef und Spieß abgezeichnet, kann ich davon ausgehen das ich diese sicher habe ?
Es sind ohnehin meist Stunden.


Danke

wolverine

Bei diesem Urlaubsstand wäre es absolut nicht ermessensfehlerhaft, fortan alles auszubezahlen. Aber wenn der Chef Freistellung entschieden hat, sollte das wohl bestand haben. Wie kommen Sie im Oktober auf 50 Tage Erholungsurlaub?
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MarcTheMan2

Die 50 Tag EU rechne ich bis zu meinem DZE.

Danke für die Antwort !

Die Frage ist auch in wie fern ich den Urlaub nächstes Jahr auch nehmen kann.

wolverine

Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr zu nehmen und nur aus dienstlichen Gründen - also nicht "auf Wunsch des Soldaten" sondern mindestens ein abgelehnter Urlaubsantrag! - bis in das erste Quartal des Folgejahrs zu überführen. Spätestens dann - also bis zum 31. März - sollte er dann genommen sein.
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KlausP

... bis Ende des III. Quartals. Siehe auch ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung", Ziffer 37.(1)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Die habe ich nicht hier. Was ist dazu nötig? Pro Quartal eine Ablehnung oder wird automatisch bis 30.09. des Folgejahres fortgeschrieben?
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KlausP

Dazu bedarf es keiner Ablehnung im lfd. Urlaubsjahr mehr, das war früher mal so. Vor der Änderung war es so, dass man Resturlaub bisb zum 31.03. des Folgejahres antreten konnte; wenn er im Urlaubsjahr bereits abgelehnt wurde, verlängerte sich die Frist bis zum 30.09. des Folgejahres.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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MarcTheMan2

Daraus schließe ich das Formalitäten meinen Urlaubsplänen nicht entgegenstehen.
Nur mein TE Führer werde ich überzeugen müssen.

Mein ursprünglicher Plan war:

Januar:Dienst
Februar: Dienst

März: Urlaub
April: Urlaub
Mai: Urlaub
Juni: Urlaub

Juli: Dienst

August: Urlaub

KlausP

#9
Meine Ausführungen bezogen sich lediglich auf Ihren Erholungsurlaubsanspruch gem. ZDv 14/5. Dieser Urlaub muss Ihnen gewährt werden. Was die Freistellung vom Dienst betrifft, gibt es in dem entsprechenden Erlass einen Passus, in dem singemäß ausgesagt ist, dass diese Ansprüche innerhalb eines Jahres abzugelten sind. Ich habe den Erlass aber jetzt nicht vorliegen, so dass ich keine genaue Aussage dazu treffen kann.

Wegen Ihres Urlaubs müssen Sie nicht den TE-Führer "überzeugen" sondern Ihren Disziplinarvorgesetzten. Nur der entscheidet über Ihren Urlaub auf der einen und über Ihren Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst auf der anderen Seite.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... der "Plan", einfach mal am Stück vier Monate nicht im Dienst zu sein (ohne vorherige Rücksprache), ist schon ziemlich "abgedreht".

Ich rate dringend an, dies mit TE Führer und DV abzuklären - sonst stehen dem plötzlich dienstliche Gründe entgegen - und dann kann ggf. zumindest der Dienstzeitausgleich komplett finanziell (auch im Nachhinein) abgefunden werden.

MarcTheMan2

Danke F_K,
nachdem mir der Dienstzeitausgleich von diesem Monat  genehmigt worden ist, werde ich gleich nächsten Monat mit den verantwortlichen Personen reden.

Zum Thema dienstliche Gründe:

Ich befinde mich auf einem Dienstposten der praktisch doppelt besetzt ist.
Man bräuchte für diesen eigentlich nur eine halbe Arbeitskraft, es sind aber 2,5 Personen verantwortlich. Mit anderen Worten: Ich bin entbehrlich.


Wird aber alles abgeklärt !

Der Thread hat mir sehr geholfen, Dank an alle Beteiligten.

wolverine

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MarcTheMan2

Die Stunden kommen von UvDs und Wachen am Samstag. Für einen Dienst von Samstag auf Sonntag erhalte ich 10h für den Samstag und 8h für den Sonntag, zusammen 18h.

wolverine

#14
Und das ist kein zusammenhängender Dienst von mehr als 16 Std., der dann genau einen Anrechnungsfall bringt? Ich höre schon auf; sind endlos diese Diskussionen um den Erlass. Irgendwie hat den keiner so richtig verstanden.
Mein Einwand war auch ein anderer: Einer überprüfenden Stelle könnte es komisch vorkommen wenn einer, der in einem Jahr über 200 Überstunden macht und wegen dringender dienstlicher Gründe nie in Urlaub gehen konnte, im nächsten Jahr dann vier und noch einmal einen vollen Monat nicht gebraucht wird. Das ist in sich widersprüchlich. Ich würde ihren Chef fragen ob er noch ganz richtig tickt und ob sich Dienste nicht gleichmäßiger verteilen lassen (das könnte man sogar in seine Beurteilung einfließen lassen). Aber machen Sie mal ...
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