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AGA Wiederrufsrecht Hilfe!!!

Begonnen von Kevin_92, 21. Oktober 2011, 06:33:58

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Kevin_92

Hallo Leute,
Ich bin nun seit 3 Wochen beim bund in der AGA. Jetzt ist es aber schon bisschen anderster als ich mir es vorgestellt habe. Die Vereidigung war schon. Jetzt meine Frage, wie lang würde es dauern bis ich nach Hause gehn kann? Ich hab ja 6 Monate wiederrufsrecht. Bitte um schnelle Antwort.

MfG Kevin

snake99

Welchen Status haben sie? FWDL oder SaZ?

Sofern sie FWDL'er sind, reicht der Gang zum Vorgesetzten wie ZgFhr, Spieß oder KpChef und ihr mündlicher Widerruf ... wenn alles gut läuft, sind sie dann innerhalb weniger Stunden wieder Zivilist und stehen vor der Kaserne.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Welche Antwort haben Sie denn von Ihrem Spieß und/oder Ihrem Disziplinarvorgesetzten bekommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kevin_92

Ich bin saz ... Wie lange wird's denn circa dauern? Ich Krieg ja keine richtige antwort

snake99

#4
Moment! Wenn sie SaZ und bereits vereidigt sind, sprich sie haben ihren Diensteid geleistet, dann hat sich das mit dem Widerruf erledigt!

Die Widerrufsfrist endet mit dem Ablegen des Diensteids "Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen (...)" ;)
Heißt konkret -->> Sie haben nun ihre Dienstzeit, für die sie sich verpflichtet haben, zu erfüllen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ARMY STRONG

Bekomme immer mehr den Eindruck, dass sich keiner so richtig klar macht, dass "verpflichten" nix unverbindliches ist, aus dem man einfach so wieder aussteigen kann.

Kevin_92

Ich hab aber eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der steht, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate woderrufen kann

snake99

Den Eindruck teile ich voll und ganz Army Strong  ::)

Ist aber meiner Meinung nach eher ein generelles Problem unserer heutigen Gesellschaft ... jeder will immer nur alles und natürlich auch das Beste für sich haben ... alles ohne jegliche Verpflichtungen und am besten noch mit 2 Hintertüren damit man doch aussteigen kann ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

snake99

Zitat von: Kevin_92 am 21. Oktober 2011, 09:24:18
Ich hab aber eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der steht, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate woderrufen kann

Richtig, doch der Widerruf endet vorzeitig mit dem Ablegen des Diensteides.

Hätten sie den Diensteid nicht geleistet mit der Begründung, dass sie sich noch nicht sicher sind, hätten sie bis zu 6 Monaten nach Dienstbeginn vom Widerruf Gebrauch machen können ... da sie jedoch den Eid geleistet haben, entfällt der Anspruch auf Widerruf ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Schamane

Lieber Fragesteller gehen sie doch mit dieser Frage bitte zu ihrem Spieß und Chef. Rein von der Logik würde ich mich der Argumentation von Army  Strong un Snake99 anschließen. Aber soweit ich weiß müßte man einen schriftlichen Antrag auf Rücktritt von der Probezeit stellen und ansonsten ist soweit es mir bekannt ist die Bekundung im Rahmen des Eides nicht ausreichend um aus der vorbehaltlichen eine endgültige Verpflichtung zu machen.
Denn wenn dies so wäre, so müßte die Vereidigung generell erst nach 6 Monaten stattfinden, weil man ansonsten die Probezeit ad absurdum führen würde. Da eigentlich soweit ich mich erinnern kann hat die Vereidigung in den ersten Wochen nach Möglichkeit zu erfolgen.

KlausP

ZitatDenn wenn dies so wäre, so müßte die Vereidigung generell erst nach 6 Monaten stattfinden, weil man ansonsten die Probezeit ad absurdum führen würde. Da eigentlich soweit ich mich erinnern kann hat die Vereidigung in den ersten Wochen nach Möglichkeit zu erfolgen.

Aber nicht bei widerruflicher Verpflichtungserklärung. Hier erfolgt die Berufung in das Dienstverhältnis erst nach oder kurz vor Ablauf der Probezeit, die Vereidigung darf sowieso erst nach der Berufung efolgen, ansonsten ist sie nicht gültig. Wenn der TE trotz bestehende widerruflicher Verpflichtungserklärung bereits inn des Dienstverhältnis berufen und vereidigt wurde, hat jemand einen Fehler gemacht:

- jemandem ist die widerrufliche Verpflichtungserklärung "durchgerutscht"  oder
- der TE hat auf sein Widerrufsrecht verzichtet und der Berufung in das Dienstverhältnis zugestimmt (wovon ich in diesem Fall mal nicht ausgehe, ansonsten hat sich das mit dem Widerruf erledigt).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die Vereidigung und Ernennung zum SaZ ist unabhängig vom Widerrufsrecht zu sehen.
Die 6 Monate der Frist bleiben weiterhin bestehen (es sei denn, er hätte auf sein Widerrufsrecht schriftlich verzichtet, was nach ussetzendes GWD keinen Vorteil merh bringt).
Bis zum Ablauf des sechsten Dienstmonats kann die widerrufliche Verpflichtungserklärung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Der Widerruf ist als Antrag auf Dienstzeitverkürzung nach § 40 Abs. 7 des Soldatengesetzes anzusehen, dem grundsätzlich mit sofortiger Wirkung stattzugeben ist. Das dienstliche Interesse an der Dienstzeitverkürzung liegt angesichts des eingeräumten Widerrufsrechts vor.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

SG_Gesicht

joapp, genau so ist das (hab mal einen berfreundetet juristen [auch beim bund] ) gefragt: der sagt auch, dass die vereidigung losgelöst davon betrachtet werden muss, da man sonst (wie oben beschrieben) schriftlich zurücktretetn müsste! also hast du die optionn och offen!

ulli76

Es ist wirklich unabhängig voneinander. Die Entlassung bei vorhandenem Widerrufsrecht geht innerhalb weniger Tage.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Danke bin ich auch schlauer geworden, hatte nur die Rechtsgrundlage nicht zur Hand.

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