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Dienstzeitverkürzung

Begonnen von gartenalexander@web.de, 24. Oktober 2011, 04:44:26

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miguhamburg1

Tja und die haben wohl unseren Fragensteller davon "überzeugt" gar nichts mehr von sich gegeben....

Schamane

Ich schließe mich Schlammtreiber an und empfehle ebenfalls das was KlausP beschrieb an plus der nochmaligen Konsultation des Truppenarztes und lieber Miguhamburg1 ich habe nicht geschrieben, dass der Soldat ein DU - Verfahren einleiten soll warum auch.
Er soll seinen Truppenarzt aufsuchen, welcher ihn zur weiteren Untersuchung und Behandlung zu den entsprechenden Stellen weiterleitet und wenn diese jetzt die Empfehlung aussprechen KzH bis ... mit freier Wahl des Aufenthaltsortes und wenn der Truppenarzt diese Empfehlung unterstützt kenne ich kaum ein Chef der dies nicht genehmigt. Sollte es doch der Fall sein, geht es halt eine Ebene höher.
Hiermit verbunden wäre mit höchster Wahrscheinlichkeit die Vergabe einer Gesundheitsziffer welche bestimmte Verwendungen ausschließt. Auf dieser Basis wäre, wenn die Gesundung und uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit nicht binnen 12 Monaten zu erwarten ist ein erneutes DU - Verfahren zu rechtfertigen.

gartenalexander@web.de

Hallo, habe hier viel gelesen, und muss sagen das ich empört darüber bin in einem Kameradschaftlichen Forum als Troll oder gar lügner dargestellt zu werden.

Alles was ich wissen wollte ist, ob es für eine Dienstzeitverkürzung eine Abfindung gibt.
Habe jetzt von einer Person gelesen das es sie nicht gibt.

Ein Dank an eure Antworten.

miguhamburg1

Nun atmen Sie mal wieder aus, niemand hat Ihnen vorgeworfen zu lügen. Sie haben in Ihrer Darstellung zumindest durch Fortlassen und seltsame Verknüpfungen dafür gesorgt, dass ich mich fragte, inwieweit das alles so zusammenpasst. Dadurch haben Sie mit zur Situation beigetragen, die Sie jetzt beklagen.

Arctic

Aber anders wäre es doch, wenn ein SaZ 14 verkürzt auf SaZ 12, einfach nur so, z.B. weil Aussicht auf BS gleich null und der bekäme doch genau den gleichen Anspruch wie ein "normaler" SaZ 12? Oder entstehen da auch Nachteile?

KlausP

Dann hat er Anspruch wie jeder andere SaZ 12 auch, schon deshalb, weil der SaZ 14 keinen höheren Anspruch als ein SaZ 12 hat. Anders wäre es, wenn er z.B. auf 10 Jahre verkürzen würde. Dann hätte er Anspruch als SaZ 8 bis unter SaZ 12. (§ 5 Soldatenversorgungsgesetz)

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Arctic

hmmm...im Zuge der Umstrukturierung/Stellenabbau würde man damit dem Dienstherrn auch entgegenkommen..käme nur darauf an, wen man halten will und wer weg"rationalisiert" werden soll. BS sieht auch düster aus fürchte ich!