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wegbleiben in der aga - beim UVD abgemeldet

Begonnen von nepwk, 23. Oktober 2011, 18:26:21

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mailman

Zitat von: Juliette Bravo am 28. Oktober 2011, 06:07:20
Meine Güte, wie sich manche auf junge Thread-Eröffner hier werfen, grenzt ja schon an Mobbing.

Als ob der Kamerad rausgeschmissen wird, geschweigedenn ein Diszi bekommt, weil er Freitag erfahren hat, dass er Montag eine Führerscheinprüfung hat.
Die Zeiten sind vorbei, dass wir Rekruten aus derart banalen Gründen rausschmeissen konnten, bzw es uns leisten konnten sowas überhaupt in Betracht zu ziehen!

Also ich gehe jede Wette ein, dass der Kamerad dafür ausser eine auf die Mütze nichts weiter bekommen hat.
Er hat sich ja schließlich auch beim UvD gemeldet, da hatten wir schon wesentlich schlimmere die sich schon erheblich mehr erlaubt haben, auch nach der AGA und es ist trotzdem bedenklich wenig geschehen.

Aha, die Aussetzung der Wehrpflicht und der Personalmangel führen wohl offensichtlich zum Nichtbeachten von Vorschrift und Hinwegsehen über Verstöße?

KlausP

Zitat von: Nepwk am 28. Oktober 2011, 18:41:02
Also weil ja jemand gefragt hat wie das ganze ausging, ich habe montag meine Führerscheinprüfung bestanden, bin dann nach hause gekommen, kurz darauf hat der ausbilder der an dem tag zugdienst hatte angerufen und gefragt um was für einen termin genau es sich handelt etc. weil der UVD das wohl nicht kommplett weitergegeben hat. Habe dann alles erklärt, bin in die Kaserne gefahren und habe mich zurück gemeldet, dann einen nachträglichen Sonderurlaubsantrag ausgefüllt und meine bestätigung vom TÜV abgegeben, ich wurde jedoch darauf hingewiesen das ich sowas in Zukunft direkt dem Zugdienst melden soll und nicht dem UVD, wirklich ärger gabs aber nicht.

Sehe ich das richtig, dass Sie nicht mal am Montag zum Dienstbeginn Verbindung zu Ihrem Chef oder Ihrem Spieß aufgenommen haben sondern seelenruhig diesen Termin wahrgenommen haben?  >:( Meine Chefs hätten sich sowas nicht bieten lassen und Sie mit Sicherheit auch nicht mit Sonderurlaub belohnt..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Ich glaube zu meiner Zeit, und die ist noch nicht so lange her, hätte ich die Sprengung durchs Telefon wahrscheinlich noch zu Hause gehört. Von den Folgenmal ganz abgeseen.

Und der "Zugdienst" hatte sowas sicher auch nicht zu entscheiden.

Juliette Bravo

Zitat von: mailman am 28. Oktober 2011, 18:56:00
Zitat von: Juliette Bravo am 28. Oktober 2011, 06:07:20
Meine Güte, wie sich manche auf junge Thread-Eröffner hier werfen, grenzt ja schon an Mobbing.

Als ob der Kamerad rausgeschmissen wird, geschweigedenn ein Diszi bekommt, weil er Freitag erfahren hat, dass er Montag eine Führerscheinprüfung hat.
Die Zeiten sind vorbei, dass wir Rekruten aus derart banalen Gründen rausschmeissen konnten, bzw es uns leisten konnten sowas überhaupt in Betracht zu ziehen!

Also ich gehe jede Wette ein, dass der Kamerad dafür ausser eine auf die Mütze nichts weiter bekommen hat.
Er hat sich ja schließlich auch beim UvD gemeldet, da hatten wir schon wesentlich schlimmere die sich schon erheblich mehr erlaubt haben, auch nach der AGA und es ist trotzdem bedenklich wenig geschehen.

Aha, die Aussetzung der Wehrpflicht und der Personalmangel führen wohl offensichtlich zum Nichtbeachten von Vorschrift und Hinwegsehen über Verstöße?

Jetzt machen Sie doch aus einer Mücke keinen Elefanten! Die Zeiten haben sich nunmal geändert, Menschenführung 2000! ;)
Der Dienstherr kann sich die Leute eben nicht mehr so raussuchen, er muss nehmen was kommt! Und wir hatten schon in unserer AGA-Kompanie mehr als nur ein paar Hinweise der übergeordneten Führung, dass wir die Leute wesentlich sanfter anpacken sollen, als früher! Natürlich war es nicht hundertprozentig perfekt gelöst von unserem Thread-Eröffner hier, ich bin aber sicher dass auch Sie einmal als kleiner Schütze / Flieger, was auch immer angefangen haben, und nicht genau wussten, wie der Hase läuft! Und wenn es mal ganz doof läuft, wie bei unserem Pappenheimer hier, dann muss man ja auch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen... Von wegen Nichtbeachtung von Vorschriften, meine Güte... Immer locker durch die Hose atmen.
Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst die Zwerge lange Schatten...

mailman

Er kann sich seine Leute immer noch raussuchen.

Und ich wußte zumindest immer, was man melden muss. Und vor allem habe ich Lösungen nicht in Foren gesucht, sondern sie vor Ort gelöst. Und hier konnte man es nicht im Forum lösen.

StOPfr

Zitat von: Juliette Bravo am 28. Oktober 2011, 19:51:11
Der Dienstherr kann sich die Leute eben nicht mehr so raussuchen, er muss nehmen was kommt! ... Von wegen Nichtbeachtung von Vorschriften, meine Güte... Immer locker durch die Hose atmen.
Wer sagt, dass der Dienstherr nehmen muss was kommt  >:(?

Dass sich die Nichtbeachtung von Vorschriften durch lockeres atmen durch die Hose ausgleichen lässt, ist mir neu und sicher noch wenig erprobt!
Es sind wohl eher deine Anmerkungen, die hart an der Realität vorbeizielen und an die zitierten "kleinen Schützen und Flieger" ein völlig falsches Signal aussenden. 
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wolverine

Oh, meine Grundausbildungskompanie war da sehr nachsichtig: den Zapfenstreich am Sonntagaben überziehen bedeutete klar eine Ausgangsbeschränkung am nächsten Wochenende und wer vorsätzlich am Montag in der Früh nicht zum Dienst erschienen war wurde mit Arrest nicht unter drei Tagen belohnt. Aber naja, beglückwünschen wir den neuen Verkehrsteilnehmer, unseren JB zu seinem ungetrübten Welt- und Menschenbild und die Bundeswehr zu einem weiteren unfähigen Kompanieführer!
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Juliette Bravo

Werte Kameraden, verstehen Sie mich nicht falsch. Ich achte und respektiere Ihre Einstellung, aber Sie richten ihr Maß an der Vergangenheit.
Wer noch nicht mitbekommen hat, dass sich die Zeiten von grundauf verändert haben, der tut mir leid. Klar, unser geliebter Dienstherr ist und bleibt der selbe von früher, doch sein Umgang mit Menschen hat sich grundlegend verändert. Die Kameraden der alten Schule die jetzt noch im aktiven Dienst sind wissen was ich meine. Es ist Fakt, dass es nicht mehr so hart wie früher zugeht. Ich sage nicht dass Vorschriften missachtet werden müssen, aber wenn ich als Rekrut hergehe und mich beim UvD abmelde bzw. in soweit in Kenntnis setze und nunmal keinerlei telefonische Erreichbarkeit von meinem Zugführer habe, dann muss das doch genügen, wenn der UvD mir sagt, dass er die Information weiterleitet. Ich weiß, ich weiß, ihr wärt früher bestraft worde mit vermutlich noch zehn Schlägen auf die nackten Fußsohlen ;-) - erspart mir und euch das bitte. Ihr lebt stellenweise in der Vergangenheit. Und jetzt stürzt euch auf mich  ;D
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BulleMölders

#53
Das Problem bei solchen Sachen sehe ich aber immer darin, wo will man die Grenze ziehen?
Beim nächsten mal sind das dann zwei Tage und dann drei, nur weil man nicht aus dem Bett der Freundin gekommen ist.

Als Begründung heißt es dann, "Ich habe dem UvD Bescheid gesagt und der wollte das weiterleiten!".

Ob man so eine Sache nun mit Arrest bestrafen muss sei mal dahin gestellt, aber ganz ohne Diziplinare Maßregelung kann es auch nicht sein.
Schließlich ist das ganze immer noch eine Armee und die funktioniert nun mal nur mit Befehl und Gehorsam.
Und wenn schon wegen solcher Lappalien wie einer Führerscheinprüfung weg bleiben darf ohne Konsequenzen, was darf man dann erst bei wirklich wichtigen Dingen.
Zumal es sich hier um eine AGA Einheit handelt und die Kameraden dort eigentlich die Lernen sollten wie es Funktioniert und so funktioniert es nicht.
Außerdem spricht sich so etwas ganz schnell rum und andere nehmen sich dann auch das Recht heraus, mit der Begründung, der durfte doch auch.
Und dann steht eines Montags Morgens nur noch die halbe Einheit da weil der Rest was Wichtiges zu tun hat und am Sonntag dem UvD bescheid gesagt hat.

wolverine

#54
Mache ich gerne: Hier hat jemand vorsätzlich, eigenmächtig und völlig ohne vernünftige Begründung seine Pflicht zur Dienstleistung missachtet und wird statt gemaßregelt, belohnt mit Sonderurlaub (den vermutlich seine Kameraden, die redlich ihren Dienst leisten, nicht bekommen haben). Das war und ist ein krasses Dienstvergehen. Gleiches Verhalten führt auch im Zivilen zur fristlosen Kündigung (und ich weiß wovon ich rede!). Wenn ich am Freitag von einem Termin am Montag um 11.00 Uhr erfahre und "auf der Arbeit" keinen erreiche, dann muss ich den Termin schlicht absagen (zumindest wenn es kein essentiell notwendiger Termin ist und das ist eine popelige Führerscheinprüfung nicht!). Das Allermindeste wäre, dass ich zumindest am Montag zwischen 07.00 und 08.00 meine Vorgesetzten informiere.
Und jetzt kommen wir zu den "drakonischen Strafen":  Lasse ich so etwas durchgehen, "erziehe" ich auch damit meine Arbeitnehmer. Das zeigt dann den Betroffenen (und auch den anderen), dass seine Pflichten hier wohl nicht so genau gesehen werden. Das BAG wertet dann z. B. andere arbeitsrechtliche Schritte als unzulässig weil man ja nicht vorher abgemahnt bzw. bei so krassen Verstößen gekündigt hat.
Im öffentlichen Dienstrecht geht es noch weiter weil es hier noch um die "abstrakte Gehorsampflicht" geht: Wenn ich so essentielle Dinge, wie überhaupt pünktlich zum Dienst zu erscheinen, nicht uneingeschränkt einfordere, wie kann ich dann z. B. Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen ahnden?! Das Ergebnis hatten wir ja gerade! Ja, und ich weiß, dass das in der Bundeswehr vorkommt und sich immer mehr verbreitet. Unerfahrene Vorgesetzte verwechseln "weich" mit "fair". Ich bin einer von denen, die solche Verfahren dann hinterher aufrollen und bewerten. Und wenn dann nämlich ein Kamerad völlig aus dem Ruder läuft, ist es nicht das erste Mal, dass ich den Chef mit maßregele weil er nicht viel früher eingeschritten ist.
Sie merken schon: Sie werden mich nicht überzeugen; ich glaube auch, dass die Fakten für mich sprechen. Wenn Sie einmal fünf Jahre Personalverantwortung getragen haben, können wir diese Diskussion gerne noch einmal führen. Dann sehen Sie die Dinge sicher etwas anderes. Bis dahin sollten Sie meine Erfahrungen nicht einfach als das Geschwätz irgendwelcher Dinosaurier abtun. Von mir bekommen Sie auch Argumente und Fakten und nicht einen paternalistischen Hinweis, erst einmal mit trockener Unterhose morgens aufzuwachen.
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KlausP

Zitataber Sie richten ihr Maß an der Vergangenheit. Wer noch nicht mitbekommen hat, dass sich die Zeiten von grundauf verändert haben, der tut mir leid.

Genau deshalb sehe ich die Angelegenheit auch kritisch. Vor einem Jahr hatten wir in der Masse GWDL als Rekruten, die nun mal nicht unbedingt freiwillig Soldat waren. Bei denen haben wir so etwas schon nicht ohne Disziplinierung (in welcher Form auch immer, ob nun mit Diszi, EEM oder Dienst am WE) durchgehen lassen. Und jetzt, wo alle nur noch freiwillig Soldat sind soll das plötzlich anders sein? Nein, meiner Meinung nach müsste genau das Gegenteil passiere: Ahndung jedes Dienstvergehens. Sonst kann es nämlich ganz schnell passieren, dass der KpChef des TE Montag morgens mal mit seinen Führeren alleine in's Biwak geht (ACHTUNG! Ironie!), weil seine Rekruten plötzlich und für alle unerwartet am Freitag Nachmittag irgendeinen Zettel im Briefkasten gefunden haben und irgendeinen Termin wahrnehmen müssen. Und dafür kriegen die alle dann noch Sonderurlaub nachträglich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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dragon46

Wie schon Wolverine sagte, ein derartiges Verhalten führt auch bei einem zivilen Arbeitgeber zu entsprechender Maßregelung. Das hat nichts mit "alten Zeiten" oder einer unsachgemäßen Menschenführung zu tun.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

StOPfr

Ein großer Vorteil der Beachtung von Vorschriften ist - unabhängig von der rechtlichen Würdigung - aus Sicht von Vorgesetzten die Sicherheit, die dies für das eigene Handeln bietet. Aus Untergebenensicht lässt sich anführen, dass die Gleichbehandlung, die man von Vorgesetzten grundsätzlich erwartet und erwarten kann, allen Dienst tuenden und dem Dienstbetrieb zugute kommt.
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mailman

Ich würde mir jedenfalls als "kleiner" Schütze ungerecht behandelt vorkommen, wenn jemand nicht zum Dient erscheint und dafür auch noch belohnt wird in Form von "Sonderurlaub". Im schlimmsten Fall führt sowas zu gruppendynamishcen Prozessen und das will man auch nicht haben.

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