Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Eignungsfeststellung

Begonnen von stefan@16, 09. November 2011, 15:53:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

stefan@16

Was bedeutet es genau ? 4 monate eignungsfeststellung  heißt es das wenn die grundausbildung bestanden ist die eignungsfeststellung somit zu ende ist ?

KlausP

Sie meinen nicht "Eignungsfeststellung" (die macht das ZNwG) sondern "Eignungsübung". Die leisten Bewerber für 4 Monate, wenn sie mit höherem Dienstgrad (i.d.R als Uffz/StUffz) eingestellt werden. Die Grundausbildung ist für ungediente Bewerber ein Teil der EÜb. Sie wird bereits mit dem höheren Einstellungsdienstgrad absolviert, der Eignungsübende ist allerdings noch kein SaZ. In das Dienstverhältnis eines SaZ wird er erst mit Ablauf der EÜb nach 4 Monaten berufen. Geben Sie in der Suche mal den Begriff "Eignungsübung" ein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jeremie90

Aha und bekomme ich da als Wiedereinsteller Mansch auch nur Wehrsold? In meinem Schreiben steht nämlich, dass ich beim Dienstantritt meine Ernennungsurkunde zum SaZ kriege und die Dienstzeit zunächst auf 6 Monate festgelegt ist. Die AGA muss ich auch nicht wiederholen.

KlausP

Es kriegt überhaupt niemand Wehrsold, auch der Eignungsübende nicht. Sie werden gleich nach Dienstantritt in das Dienstverhältnus eines SaZ berufen, weil Sie keine Eignungsübung ableisten. Sie werden ja auch nicht mit höherem Dienstgrad (siehe oben!) eingestellt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

stefan@16

Also bekommt man die ersten 4 monate kein geld ?

KlausP

Ich schrieb, dass niemand Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz bekommt. Als EÜb und später als SaZ erhalten Sie Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz, BesGrp A 6, Erfahrungsstufe vermutlich 1. Sie können gerne nach "Besoldungstabelle Bund 2011" gogeln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

stefan@16

Ok ich sollte mir mal angewöhnen genauer zu lesen.