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Feldwebel Lehrgänge

Begonnen von ente94, 09. November 2011, 11:42:48

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ente94

Hallo
Wann erfährt man als angehender Feldwebel, wann und wo die ganzen Lehrgänge stattfinden. Ich habe gehört dass manche Lehrgänge 4-8 Wochen gehen können. Da macht es dann natürlich wenig Sinn sich eine Wohnung zu suchen, da man halt nicht so oft da ist. Während der Lehrgänge ist es doch aber möglich in einer Kaserne zu schlafen?!

lg ente94

KlausP

Das erfahren Sie in der Zeit Ihrer AGA. Dann schickt Ihnen die Stammdienststelle der Bundesehr (SDBw) Ihre Ausbildungs- und Verwendungsplanung  in Form von "Planungsinformationen" zu, wo der geplante Termin jedes Lehrgangs mit Zeitdauer und Lehrgangsort benannt wird.

ZitatWährend der Lehrgänge ist es doch aber möglich in einer Kaserne zu schlafen?!

Dann sind Sie sogar zum "Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" verpflichtet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mp-sani

4-8 Wochen ist einfach gesagt, sind auch 3 monatige dabei. Und kommt auf den Dienstposten drauf an, ich hab eine Ausbildung als Fachinformatiker dabei die 430 Tage geht.

ente94

Ich bin ab Januar SaZ 12, Jägerfeldwebelanwärter. Ich eine ZAW schon mal nicht bekommen. Also brauche ich mir um eine eigene Wohnung vorerst keine Gedanken machen,weil es zu teuer wäre, wenn ich selten da bin! Wie sieht es denn mit der Post aus? Wird die in die Kaserne oder zu meinem Eltern, wo ich jetzt noch wohne geschickt? Wenn ich auf einem Lehrgang bin wäre es natürlich klug die Post in die jeweilige Kaserne zu schicken!


KlausP

Wohin Sie sich Ihre Post schicken lassen, ist doch alleine Ihre Sache. Geben Sie demjenigen, der Ihnen was schicken soll, Ihre dienstliche Adresse, landet die Post in Ihrer Einheit. Geben Sie ihm die Adresse Ihrer Eltern, landet die Post dort. Ansonsten bietet die Post noch die Möglichkeit, einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Über die Konditionen müssen Sie sich aber schon bei der Post erkundigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Zitat von: ente94 am 09. November 2011, 11:42:48
Ich habe gehört dass manche Lehrgänge 4-8 Wochen gehen können.

Die Laufbahnlehrgänge zum Feldwebel dauern wesentlich länger als 4-8 Wochen.

Der FL AMT (Allgemein militärischer Teil) incl. Sprachausbildung "Englisch" dauert schon +/- 6 Monate! Danach geht's auf den FL Teil 2, wo sie die entsprechende Ausbildung für ihre Verwendung als Jägerfeldwebel auf Truppführerebene bekommen werden.

Zitat von: KlausP am 09. November 2011, 11:53:30
Dann sind Sie sogar zum "Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" verpflichtet.

Dieser Passung wurde wenn ich es richtig verstanden habe geändert, sofern man einen eigenen Hausstand hat. Eine Lehrgangsteilnehmerin ist jeden Abend schön nach Hause in die eigene Wohnung gefahren ... und das sogar auf dem Fw Lehrgang! Ich schaute sehr sparsam als ich erfuhr, dass man sich mittlerweile auf Antrag von der Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft auch auf Lehrgängen befreien kann. Förderlich für die Kameradschaft im Hörsaal ist dieses Verhalten meiner Meinung nach jedenfalls nicht ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Schkandaaal ! Empörung ! Das Abendland geht unter !!  ::)

Den Antrag kann man doch immer stellen. Warum sollte dem nicht stattgegeben werden, wenn der Lehrgangsteilnehmer im Nachbarort seine anerkannte Wohnung hat? Ein LT, der in Hamburg wohnt und in Delitzsch seinen Lehrgang hat, wird mit Sicherheit keinen solchen Antrag stellen und wenn er in Munster seinen Lehrgang hat, wird dem Antrag bestimmt nicht stattgegeben.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

#7
In Verbindung mit der Stammeinheit war mir das klar ;) Doch das man sich (neuerdings?) auch auf Laufbahnlehrgängen vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lassen kann war mir neu ...

Ist zwar schon einige Jahre her, doch ein Kamerad hat dies damals in Münster auf dem UL1 ebenfalls versucht, weil er direkt in der Nähe wohnte ... seine mündliche Anfrage wurde sofort vom HS Leiter abgelehnt.

Begründung des HS Ltr's:
1. Laut Vorschrift ist eine Befreiung besonders auf Laufbahnlehrgängen nicht vorgesehen.
2. Der LT soll die Zeit nach Dienst nutzen um zu lernen und sich auf seine Ausbildungen vorzubereiten. Man kann ja schlecht ein G36 mit nach Hause nehmen und dort die Waffenausbildung für den nächsten Tag vorzubereiten ;) (Erklärung: Nach Dienst konnte man damals in Münster Waffen & Gerät empfangen, wenn man dies zur Vorbereitung auf die Durchführung der prakt. Ausbildung wollte)
3. §12 SG
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Zitat... seine mündliche Anfrage wurde sofort vom HS Leiter abgelehnt.

Wenn er sich damit zufrieden gegeben hat - selber Schuld.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Macht nur für Soldaten Sinn, die ohnehin in direkter Nachbarschaft wohnen und somit bequem heimfahren können.
Die konnten das bisher auch ohne Probleme, Stichwort "Nachtausgang".

Wir diskutieren also wieder mal rein akademisch  ;D
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snake99

Entschuldige, doch wenn man als OG (UA) mit recht wenig Dienstzeit auf dem Buckel seinem erfahrenen Hauptmann eine Frage stellt, geht man doch davon aus, dass die Antwort schon richtig sein wird ... oder? ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Zitat von: schlammtreiber am 10. November 2011, 12:09:44
Macht nur für Soldaten Sinn, die ohnehin in direkter Nachbarschaft wohnen und somit bequem heimfahren können.
Die konnten das bisher auch ohne Probleme, Stichwort "Nachtausgang".

Wir diskutieren also wieder mal rein akademisch  ;D

Eben. Und das Thema lohnt die Aufregung sowieso nicht, weil sich die Zahl im untersten %-Bereich bewegen dürfte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

... im Übrigen, lieber Snake, war dies schon immer so, dass man auch auf Laufbahnlehrgängen etc. einen Antrag auf Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und der Teilnahme an der Truppenverpflegung stellen konnte. Der war dann nach genau denselben Regeln von den DV zu befürworten oder abzulehnen, wie außerhalb dieser Lehrgänge auch.

Weiterhin sollte einem Lehrgangsteilnehmer auch bekannt sein, dass an den Truppenschulen nicht der Hörsaalleiter DV ist, sondern die Inspektionschefs. Wenn also ein Hörsaalleiter einen Antrag nicht an den InChef weitergibt, begeht er selbst ein Dienstvergehen.

Schließlich unterliegen Lehrgangsteilnehmer nicht dem Zapfenstreich und können demzufolge nach Dienst bis zum nächsten Dienstbeginn da sein, wo es ihnen passt. Wenn ich da meine Lehrgänge so zurückverfolge, vor allem während der OffzAusbildung (Munster und Hannover), war der Anteil der Abwesenden aufgrund ihrer "Bratkartoffelverhältnisse" wesentlich höher als die der Heimschläfer.

geissbock96

Nabend zusammen,

reiße das Thema mal aus der Verankerung, da ein künftiger Kamerad und ich bei eben dieser Frage keine Antwort parat hatten.

Und zwar, ob FA aus Pfullendorf alle gemeinsam auf die verschiedenen Lehrgänge gehen, oder ob die Leute nach und nach weggeschickt werden?

Viele Dank im Vorraus und einen schönen Abend noch.