Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Untergewicht!

Begonnen von globus, 06. Mai 2005, 14:19:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Soldat xy

Hi! Sagt mal gibts diesen "Vadim" wirklich oder ist das nur jemand, der sich einen Scherz erlaubt?

Timid

#16
Zitat von: Vadim am 08. Mai 2005, 22:08:01Da das Thema geschlossen wurde,habe ich noch eine frage an Piet geschickt,ob man ein Sturmgewehr nach dem Wehrdienst besitzen kann!? Eine richtige Antwort habe ich nicht bekommen.

::) Das könnte eventuell daran liegen, dass in dem Thread die Frage bereits ausführlich beantwortet wurde ...
Als Privatperson darf man keine derartige Waffe besitzen, da diese unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Ob das in anderen Ländern anders ist ist absolut irrelevant, da in der BRD das Recht und die Gesetze der BRD gelten. Zuwiderhandlungen werden mit allen rechtlichen Mitteln geahndet.
Alle weiteren Fragen hätte ein googeln nach dem Begriff "Kriegswaffenkontrollgesetz" oder "Waffenrecht" oder ähnlichem beantwortet.

Zitatzu Messer:dieses AK74-Automat ist nicht verboten!

Das sagt wer? Bzw. nach welchem Paragraph in welchem Gesetz ist es nicht verboten?
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

oldhero

und wie das alles zum Thema Untergewicht passt ...... ??? ::) ???

Piet

Kommt drauf an, auf was sich das Untergewicht bezieht. Ich wüsste da schon einen schönen Kontext.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

globus

Zitat von: Soldat xy am 09. Mai 2005, 12:59:35
Hi! Sagt mal gibts diesen "Vadim" wirklich oder ist das nur jemand, der sich einen Scherz erlaubt?
Knntest du dir was anderes einfahlen lassen?Idiot!

Ich finde das auch schade warum hier aus dem Thema so ein scheiß draus wird und alles ist weil das andere Thema geschlossen wurde!

Komm mir bitte nicht mit solchen fragen vor "wo steht es dass AK74 Messer nicht verboten ist?"
Ich werde bestimmt nicht extra wegen deinen prnzip die antwort dafür suchen  ;D
so leute ich muss jetzt los,schreiben weiter wenn ich zurück bin!  ;)

Timid

Zitat von: Vadim am 09. Mai 2005, 15:07:56Komm mir bitte nicht mit solchen fragen vor "wo steht es dass AK74 Messer nicht verboten ist?"
Ich werde bestimmt nicht extra wegen deinen prnzip die antwort dafür suchen  ;D

Relativ einfaches Prinzip: Du behauptest, dass wir falsch liegen mit der Aussage, dass das Messer verboten ist. Also liegt es auch an dir, den Beweis zu erbringen, dass es eben nicht verboten ist.

Behauptungen anstellen kann jeder ...
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Fitsch

Zitat von: Vadim am 09. Mai 2005, 15:07:56
Zitat von: Soldat xy am 09. Mai 2005, 12:59:35
Hi! Sagt mal gibts diesen "Vadim" wirklich oder ist das nur jemand, der sich einen Scherz erlaubt?
... Idiot!

...  so ein scheiß draus wird und alles ist weil das andere Thema geschlossen wurde!

Komm mir bitte nicht mit solchen fragen vor "wo steht es dass AK74 Messer nicht verboten ist?"
Ich werde bestimmt nicht extra wegen deinen prnzip die antwort dafür suchen  ;D
so leute ich muss jetzt los,schreiben weiter wenn ich zurück bin!  ;)

Bitte gewöhn Dir einen anderen Ton an, in diesem Forum pflegen wir einen kameradschaftlichen Umgangston.
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Gräfin

*hüstel*
also ich möchte dich doch bitte um einen anderen umgangston bitten. @vadim
(auch wenn ich hier so ziemlich GAR NIX zu sagen hab)

wegen den messern....kann mir da nochmal einer weiterhelfen? bis zu welcher klingenlänge ist der besitz erlaubt. (also ohne waffenschein ect. ect.)
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

globus

Zitat von: Fitsch am 09. Mai 2005, 15:22:43

Bitte gewöhn Dir einen anderen Ton an, in diesem Forum pflegen wir einen kameradschaftlichen Umgangston.

Entschuldige bitte Gräfin und Fitsch!


Hir ist mal das Hieb- und Stichwaffen gesetz:

Spring-, Fall-, Butterfly- und Faustmesser sowie Wurfsterne (sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen) gehören ab dem 01. April 2003 zu den verbotenen Gegenständen. Sie dürfen von diesem Zeitpunkt an nicht mehr erworben oder nach Deutschland eingeführt werden. Nach § 58 Abs. 7 WaffG [neu] sind alle Besitzer solcher Waffen verpflichtet, sie bis zum 31. August 2003 unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten (Kreisordnungsbehörde, Polizei etc.) zu überlassen oder einen Antrag beim Bundeskriminalamt auf Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot zu stellen. Unbrauchbarmachung und Überlassung sind der zuständigen Kreisordnungsbehörde nachzuweisen. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge: höchstens 8,5 cm lang ist, in der Mitte mindestens eine Breite von 20 von Hundert ihrer Länge aufweist, nicht zweiseitig geschliffen ist und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Scheide hin verjüngt. Das Faustmesser-Verbot gilt nicht für Jagdscheininhaber und Angehörige von leder- oder pelzverarbeitenden Berufen, wenn die Messer zur Ausübung der Jagd bzw. zur Berufsausübung benötigt werden.

Gräfin

...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

122er

Also mal kurz zu einer immer wieder auftauchenden Abkürzung:

Ich habe vor vielen Jahren geschworen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, nicht dem Bergrettungsdienst (BRD).
Kann man nicht die korrekte Bezeichnung unseres Staates verwenden?

Gräfin

*kommentar verkneif*
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Timid

Zitat von: 122er am 10. Mai 2005, 12:47:22Ich habe vor vielen Jahren geschworen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, nicht dem Bergrettungsdienst (BRD).

Es geht ja auch nicht um den BRD, sondern die BRD ;)

ZitatKann man nicht die korrekte Bezeichnung unseres Staates verwenden?

Klar, könnte man. Man könnte auch jedes Mal DDR ausschreiben. Oder USA. Aber warum sollte man nicht den Begriff BRD verwenden, wenn dieser teilweise sogar auf der Homepage der Bundesrepublik verwendet wird?
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

globus

an dem text kann man gar nicht was anderes denken als Bundes Republik Deutschland und nicht Bergrettungsdienst.
sowas kenn ich doch gar nicht  :P

Lidius

#29
Zitat von: Vadim am 10. Mai 2005, 19:38:55
an dem text kann man gar nicht was anderes denken als Bundes Republik Deutschland und nicht Bergrettungsdienst.
sowas kenn ich doch gar nicht  :P

Schreibe bitte das Land in dem du lebst richtig ;)

Bundesrepublik Deutschland

NICHT

Bundes Republik Deutschland

ein wenig was zum lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland