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Erfahrungsstufe als Neuling

Begonnen von Steeven(S-H), 11. November 2011, 20:27:41

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Steeven(S-H)

hallo zusammen

Ich weiß es wurde bestimmt schon hier in Forum angefragt, habe es aber leider trotz Suchfunktion nicht gefunden.....

Ich werde am 02.01.2012 meine AGA anfangen und für sechs Monate in Strausberg stationiert. Danach 17 Monate in Stadum. Nun habe ich bei google in der Besoldungstabelle mal geschaut was ich so verdienen werde, habe mich dort nicht zurecht gefunden.
Deswegen meine Frage: Welche Stufe bzw. Besoldungsgruppe habe ich, also was werde ich verdienen?

Kein Abschluss, keine Ausbildung und mache 23 Monate FGDW.

13 Kompanie, Flugabwehrausbildungsregiment - Strausberg
Flugabwehrraketengruppe 25 - Stadum


Danke, Gruß Steeven

KlausP

ZitatWelche Stufe bzw. Besoldungsgruppe habe ich,

Gar keine, weil Sie nicht nach Bundesbesoldungsgesetz besoldet werden sondern Wehrsold nach Wehrsoldgesetz erhalten.

Zitatalso was werde ich verdienen?

Das, was bei www.bundeswehr-karriere.de zu den FWDLern steht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Guf

Ich hab auch eine kleine Frage zum Wehrsold. Ist das der Neto Wehrsold an gegeben oder wird da noch etwas abgezogen?

Steeven(S-H)

Zitat von: Alex1993 am 11. November 2011, 21:07:38
Ich hab auch eine kleine Frage zum Wehrsold. Ist das der Neto Wehrsold an gegeben oder wird da noch etwas abgezogen?
steuerfrei!!!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Guf

Ich weiss das es Steuerfrei ist, aber ich hätte mir denken können das da Beträge für Gesetzlicheversicherungen abgezogen werden. Was nicht der Fall sein wird, wenn ich es richtig verstanden habe?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Guf


KlausP

Nein, als FWDL werden Sie durch die Bundeswehr nach Ihrem Ausscheiden in der Rentenversicherung nachversichert, wobei kein "Arbeitnehmeranteil" anfällt. Wenn Sie sich im Anschluss an Ihre Dienstzeit arbeitslos melden müssen, gilt Ihre Dienstzeit als versicherte Zeit. Als Nachweis erhalten Sie bei Ihrem Ausscheiden eine "Wehrdienstzeitbescheinigung", die sowohl als Nachweis bei der Rentenversicherung als auch als Nachweis bei der Arbeitsagentur gilt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Guf

Also ist es der neto Betrag und alles andere wird genau so wie die Krankenversicherung durch die Bundeswehr geklärt.
Danke!

KlausP

Entweder haben Sie meinen Link nicht gelesen ... oder nicht verstanden.

Zitat
Als freiwillig Wehrdienst Leistende(r) erhalten Sie einen steuerfreien Wehrsold

Neben dem sogenannten Wehrsoldtagesatz wird Ihnen zusätzlich ein Wehrdienstzuschlag gezahlt. Daneben zahlen wir Ihnen eine besondere Zuwendung (auch als Weihnachtsgeld bekannt) und ein Entlassungsgeld. Die Höhe ist hierbei abhängig von Ihrer Verpflichtungszeit.

Weitere attraktive Vorteile sind:

    Besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld) 19,20 € / Monat
    Entlassungsgeld 76,80 € / Monat

sowie

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
    Unentgeltliche Verpflegung
    Unentgeltliche Unterkunft

Alle Zahlungen werden steuerfrei, d.h. ohne Abzüge gezahlt!

Quelle: http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0C_INtREQCyVcdK/
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Guf

Unaufmerksam von mir hab "ohne Abzüge gezahlt!" überlesen -.-

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