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AVR wechsel nach dem Sys2/Meister

Begonnen von Fwebel, 12. November 2011, 21:33:42

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Fwebel

Hallo,
Ich bin zZ GSITrpFhr und auf dem Meister.
Wenn man die Meisterausbildung in seinem Fachgebiet hat, kann man dann noch einen AVR wechsel machen bspw. zu den Aufklärern als Spähkommandant?
Die Bw hat zwar schon viel Geld in meine Ausbildung investiert, jedoch hoffe Ich jetzt durch die Umstrukturierung auf eine Chance zu wechseln.

Mit kameradschaftlichem Gruß

KlausP

Zitat von: Fwebel am 12. November 2011, 21:33:42
Hallo,
Ich bin zZ GSITrpFhr und auf dem Meister.
Wenn man die Meisterausbildung in seinem Fachgebiet hat, kann man dann noch einen AVR wechsel machen bspw. zu den Aufklärern als Spähkommandant?

Warum sollte man da so ohne Weiteres wechseln können? AVR-Wechsel ist nur im Rahmen der Bewerbung zum BS vorgesehen und dann auch nur in den letzten 2 (?) Jahren, in denen der Geburtsjahrgang aufgerufen wurde und nur in von der SDBw festgelegte AVT. Wobei der Wechsel aus der Fachdienstlaufbahn in die des Truppendienstes eher unwahrscheinlich ist.

ZitatDie Bw hat zwar schon viel Geld in meine Ausbildung investiert, jedoch hoffe Ich jetzt durch die Umstrukturierung auf eine Chance zu wechseln.

Was sollte die Umstrukturierung damit zu tun haben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ein AVR-Wechsel im Rahmen der Umstrukturierung würde nur in Frage kommen, wenn es dann in der Ursprungs-AVR einen deutlichen Überhang gäbe und zusätzlich in der Wunsch-AVR ein Personalmangel herrschen würde.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Fwebel

Hallo,
Danke erstmal für die schnelle Antworten.

Zitat von: ulli76 am 12. November 2011, 22:38:19
Ein AVR-Wechsel im Rahmen der Umstrukturierung würde nur in Frage kommen, wenn es dann in der Ursprungs-AVR einen deutlichen Überhang gäbe und zusätzlich in der Wunsch-AVR ein Personalmangel herrschen würde.

Genau darauf Ziele ich ab bzw hoffe Ich dieses.
Bei der Masse an Standorten die geschlossen werden bzw den Einheiten die aufgelöst werden, gäbe es dann Instler bis der Blick bricht.
Und Spähfeldwebel ist zZ eine mangel AVR. Dazu kommt noch das ein neues Aufklärungsbtl in der nähe von Unna aufgestellt wird.

Zitat von: KlausP am 12. November 2011, 22:31:17
Warum sollte man da so ohne Weiteres wechseln können? AVR-Wechsel ist nur im Rahmen der Bewerbung zum BS vorgesehen und dann auch nur in den letzten 2 (?) Jahren, in denen der Geburtsjahrgang aufgerufen wurde und nur in von der SDBw festgelegte AVT. Wobei der Wechsel aus der Fachdienstlaufbahn in die des Truppendienstes eher unwahrscheinlich ist.

Was sollte die Umstrukturierung damit zu tun haben?

Da haben Sie vollkommen recht Spieß, jedoch bin Ich der Meinung das sich in dieser hinsicht vlt etwas ändern wird.
Bspw gibt es auch in meiner Einheit das umgekehrte beispiel, dort wurden Panzergrenadierfeldwebel zu ITSys Admins und ähnlichen ausgebildet.
Oder allein die masse an FmBtl die jetzt aufgelöst werden, wo man wieder rum auch etliche neue JgBtl aufstellen will.
Ich glaube viele müssen sich auf einen durch die Umstrukturierung bedingten AVR wechsel einstellen.
Bei mir wäre er halt Freiwillig :)

Oder habe Ich da jetzt eine völlig falsche Sicht, auf die Dinge die da vlt kommen werden ^^

KlausP

ZitatIch glaube viele müssen sich auf einen durch die Umstrukturierung bedingten AVR wechsel einstellen.
Bei mir wäre er halt Freiwillig :)

Genau, wenn, dann durch die Umstrukturierung bedingt. Da wird die SDBw nicht auch noch AVR-Wechseln zustimmen, die jemand aus Jux und Dollerei mal eben so gerne hätte, zumal man den auch noch gerade zu Meister qualifiziert hat.

ZitatBei der Masse an Standorten die geschlossen werden bzw den Einheiten die aufgelöst werden, gäbe es dann Instler bis der Blick bricht.

Das glauben Sie aus Ihrem Blickwinkel so.

ZitatOder habe Ich da jetzt eine völlig falsche Sicht, auf die Dinge die da vlt kommen werden ^^

Meiner Meinung nach ja. Aber stellen Sie einen Antrag und warten Sie die Entscheidung der SDBw ab.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen