Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

mit dem gesetz in konflikt gekomen...

Begonnen von max1987, 13. November 2011, 13:30:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

max1987

hallo, wollte mal was nachfragen:  ich bin in der nacht von donnerstag auf freitag von der polizei angehalten worden, wegen autofahren unter alkoholeinfluss, das ist jetzt schon das zweite mal in diesem jahr das ich ärger mit der polizei habe.

Da ich mich für den FWD beworben habe, da es mit SAZ nicht geklappt hat, soll ich am donnerstag den 17.11. 2011 zur nachmusterung...

deshalb meine frage:  hab ich überhaupt noch hoffnung das es klappen könnte, oder sollte ich lieber gleich absagen...

und ja ich weis: das war ein dummer fehler- man fährt nicht unter alkoholeinfluss auto... wahrscheinlich kommt meine einsicht mal wieder zu spät...

Steve87

Grundsätzlich kann man hierzu sagen das keine Einstellung stattfindet solange ein Verfahren läuft. Hingehen sollten sie trotzdem.
Beamter im mittleren technischen Dienst

max1987

und sobald das verfahren beendet ist? hab ich dann überhaupt noch aufsicht darauf den FWD anzutreten?

wolverine

Was war der erste Gesetzesverstoß? Was kam dabei heraus? Was wird hierbei ´rauskommen?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

max1987

also beim letzten mal war es ärger mit meinem nachbarn- wegen beleidigung und bedrohung habe geldstrafe bekommen die ich schon abbezahlt habe. diesesmal alkohoisiertes beförden von meinem auto... mindeststrafe: fahrverbot für 1-3 monate plus geldstrafe und aufbauseminar. höchststrafe entzug der fahrerlaubnis für 8- 15 monate plus punkte und aufbauseminar... deshalb wollte ich gleich mal fragen, ob ich mir da überhaupt noch hoffnungen machen kann... vielen dank schon mal

ulli76

Versuchs doch einfach. Mehr als ne Absage kannst du ja nicht bekommen.
Und soo hoch sind die Anforderungen für FWDL nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

max1987

ok, dann werd ich das mal tun. is halt sicherlich kein guter eindruck wenn man wiederholt bei der polizei auffällig geworden ist... ich wollte dann ja eigentlich über den FWD mich auf ne stelle als SAZ bewerben, so hab ich das mit meinem wehrdienstberater ausgemacht

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau