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Konzeption der Reserve: Gebilligter Entwurf

Begonnen von Aliki, 13. November 2011, 19:11:09

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Aliki

Hallo zusammen,

ich wollte euch nur auf das vor 2 Tagen erschienene Dokument aufmerksam machen.
Dort ist die neue Struktur aufgeführt, wie sie zukünftig für die Reserve gelten soll.

Künftig soll die Reserve in drei Kategorien gegliedert sein:

    Die Truppenreserve verstärkt die aktiven Verbände im gesamten Einsatzspektrum. Sie umfasst einzelne Dienstposten und Ergänzungstruppenteile, die bei Bedarf aktiviert werden.
    Die Territoriale Reserve entlastet die aktive Truppe im Heimatschutz. Sie besteht aus den Verbindungskommandos zu den Kreisen und Bezirken in Deutschland, den Stützpunkten für die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit (ZMZ) sowie den neuen Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften.
    Die Allgemeine Reserve umfasst alle nicht beorderten Reservisten und steht für einen möglichen, langfristigen Aufwuchs der Bundeswehr bereit. Sie ist auch Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft.


Leider habe ich für mich persönlich nicht rausfinden können, wie denn die Ausbildung der ROA erfolgen soll.

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pPKUVL3ikqLUzJLsosTUtJJUvaLU4tSislS97Py8qtQCkAb9gmxHRQDEfL_A/

miguhamburg1

Das findet sich natürlich auch nicht in der "Konzeption der reserve", die Ziele und Vorgehensrichtungen aufzeigt. Die umsetzung dieser Konzeptio wird derzeit in den Teilstreitkräften und militärischen Organisationseinheiten erarbeitet.

Die Informationen über den ROA finden sich auf den Karriereseiten der TSK.

snake99

Sehe ich es richtig, dass somit zukünftig nicht mehr zwischen Personal-, Einsatz und Verstärkungsreserve für Beorderungsdienstposten unterscheiden wird, sondern das Ganze nur noch unter den Begriffen Truppenreserve und Territoriale Reserve läuft, wenn wir von einem Beorderungsverhältnis sprechen?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Zitat... Personal-, Einsatz und Verstärkungsreserve für Beorderungsdienstposten ...

Was verstehst du in diesem Zusammenhang unter "Einsatzreserve"? Als Einsatzreservist kann man sich sowohl auf Dienstposten in der Verstärkungs- als auch in der Personalreserve verpflichten. "Einsatzreserve" ist keine eigene Kategorie.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Hm, offen gestanden habe ich nur das wieder gegeben, was mir mein Perser vor ca. 3 Jahren erzählt hat ... er meinte, es gebe 3 verschiedenen Kategorien von Beorderungsdienstposten (die oben genannten). Leistungszuschlag würde man zum Beispiel nach seiner Aussage nur dann bekommen, wenn man Einsatzreservist ist ... ist man nur in der Verstärkung- oder Personalsreserve, hätte man keinen Anspruch auf Leistungszuschlag  ???
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KlausP

Dann hat dein Perser genau NULL Ahnung und der Refü hat auch nicht mehr davon. Nicht in die EinsRes Verpflichtete erhalten ab dem 25. WÜbTag Leistungszuschlag nach § 8a Wehrsoldgesetz, verpflichtete Einsatzreservisten erhalten einen erhöhten Leistungszuschlag. Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/__8a.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Zitat von: KlausP am 15. November 2011, 09:36:54
Dann hat dein Perser genau NULL Ahnung und der Refü hat auch nicht mehr davon.

Wundert dich das  :D Schlägt man als Reservist in einem Truppenteil auf, so gibt es nichts, was ich noch nicht erlebt bzw. zu hören bekommen habe ... ich könnte auch ein Buch schreiben "Der Reservist ... das unbekannte Wesen"  :D
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KlausP

Meine PersFw und mein PersOffz haben auch keine Ahnung von der Materie. 10 Jahre lang habe ich denen ja die Arbeit mit den Reservisten abgenommen, seit meiner Pensionierung und dem Wegfall meiner Stelle hatten sie immer einen HptFw oder StFw, der auf z.b.V. saß und das für sie erledigt hat. Ich könnte den zweiten Band dazu schreiben "Wie man als Perser die Reservisten abwimmelt" oder so.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

#8
Wir können uns ja zusammen tun ... du besserst mit dem Erlös deine Pension auf und ich habe einen schicken Nebenverdienst  ;D

Aber im Ernst ... ich finde es mitunter echt anstrengend, das so wenig aktive Soldaten (vor allem im S1 Bereich) Ahnung von der Reserve haben ... immerhin gehört diese genauso zum System, wie FWD, SaZ- oder ein BS Dienstverhältnis ;) 

Ein wenig lustig finde ich die neuen "E-Bescheide" ... wir dürfen uns jetzt offiziell "Dienstleister" nennen, denn wir erbringen neuerdings eine Dienstleitung dem Dienstherrn Bundeswehr gegenüber, wenn wir eine Wehrübung ableisten ... fühle mich echt geschmeichelt  ;D ;D ;D
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KlausP

Ja, das ist auch anstrengend. Ich hab ja noch das Glück, dass ich mich halbwegs mit der Materie auskenne und die Herrschaften auch auf den Pott setze, wenn es sein muss - das wissen die auch  ::) :D. Andere Reservisten geben sich mit solchen Aussagen zufrieden, weil sie selber nur gefährliches Halbwissen über ihre Rechte haben - wenn überhaupt so viel. Die wissen weder, welche Geld- und Sachbezüge ihnen zustehen noch dass ihnen erhöhter Wehrsold zusteht, solange sie keinen Leistungszuschlag (mehr) bekommen und von anteiligem Urlaubsanspruch haben sie auch noch nichts gehört.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Sag mal ... da fällt mir doch glatt eine Frage ein, die im Rahmen meiner letzten WÜ aufgekommen ist und nicht zu 100% geklärt werden konnte ... vielleicht kennst du ja die Antwort.

Hat ein beorderter Reservist, der Leistungszuschlag bekommt, auch zusätzlich Anspruch auf DA bzw. DUZ?
Da ich bei meinem WÜ's sowieso in der Kaserne schlafe, ist es mir letztendlich egal wie lange ich Dienst leiste (z.B. im Rahmen von Nachtausbildungen oder als OvWa), doch es wäre trotzdem mal interessant zu erfahren.

Die offizielle Aussage war die, dass ich keinen weiteren Anspruch auf DA oder DUZ habe, da diese Ansprüche über den Leistungszuschlag abgegolten werden. Stimmt das? 
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KlausP

#11
ZitatHat ein beorderter Reservist, der Leistungszuschlag bekommt, auch zusätzlich Anspruch auf DA bzw. DUZ?

Klare Antwort: Nein. Der Leistungszuschlag schließt den erhöhten Wehrsold bei mehrgeleistetem Dienst ein. Deshalb sollte man zusammen mit dem ReFü zu Beginn der WÜb mal überschlagen, wie lange denn der LZ "reicht", weil man danach wieder erhöhten Wehrsold abrechnen kann.
"Dienst zu ungünstigen Zeiten" (DUZ) kannst du als Wehrsoldempfänger sowieso nicht abrechnen, das kann auch kein FWDL.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Klaus, ich danke dir :) Dann war die Antwort die ich bekommen habe gar nicht mal so unwahr :)
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KlausP

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snake99

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