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Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz

Begonnen von Instlerin, 13. November 2011, 00:54:57

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Oscar Golf Mike

Zitat von: AriFuSchr am 14. November 2011, 15:20:08
In Grafenwöhr konnte man die Dinger gegen besten Bourbon tauschen  ;)

Verdammt das hätte ich vor 20 Jahren wissen müssen. :'(
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Oscar Golf Mike

2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Instlerin

Hallo Forum,


ich habe heute ein sehr nettes Gespräch mit einem Mitarbeiter der Firma die meinen Gehörschutz hergestellt hat, geführt.
Es sieht so aus, dass allgemeiner Gehörschutz für Industrie und Handwerk zwar eine hohe Schalldämmung hat, aber mit dem Impulsschall, wie er für das Schießen mit Feuerwaffen typisch ist, nicht zurechtkommt.


Zusammenfassung:
Schießen NEIN
Werkstatt JA (von Seiten des Herstellers, ob tatsächlich in der BW zulässig werde ich prüfen, wenn ich dort bin)


Auch wenn  meine ursprüngliche Idee sich nicht umsetzen lässt, hoffe ich dass ich vielleicht dem ein oder anderen mit diesen Informationen helfen konnte.


wadenbeisser

#21
Man lese und staune:

ZitatBeim Schießen mit Gefechtsmunition, Übungsmunition und Manövermunition sowie Einsatz von Pyrotechnik müssen alle Personen bis zur angegebenen Entfernung Gehörschutz1 tragen.
Die Leitende bzw. der Leitende ist dafür verantwortlich, dass vor dem Schießen über die richtige Trageweise des jeweils befohlenen Gehörschutzes belehrt wird.
Die korrekte Trageweise ist beispielhaft praktisch vorzuführen.
Dabei sind die Schützinnen und Schützen zu belehren, dass sie vor dem Feuerkampf den korrekten Sitz des Gehörschutzes zu prüfen haben.
1 HUKdo GrpSchutzAufg Dez 3 – Leitender Betriebsschutzingenieur Heer – Az 47-30-02 v. 20.09.1995 ,,Anweisung Betriebsschutz, Nr. 6/1995 – Lärmschutz –"

So niedergeschrieben im Buche 44/10
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

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