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Hauptschule und möglichkeiten

Begonnen von TimoWS, 16. November 2011, 23:16:06

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TimoWS

Werde aller vorraussicht am 02.01.12 mein FWD in Kusel antretten und würde gerne mich gerne danach verpflichten und eine Ausbildung bei der Bundeswehr anschstreben, z.B als Industriemechaniker oder KFZ-Mechatroniker.

Ich bin 19, mein Hauptschulabschluss ist im 3er schnitt und habe dazu noch ein paar Fehlstunden. 

Wie sieht das mit einer Ausbildung bei der Bundeswehr aus?

Hei-Ko

Keine Ahnung wie das in Ihrem Fall mit einer Ausbildung aussieht. ABER ich an Ihrer Stelle würde mir eine zivile Ausbildung suchen und mich nach der Ausbildung nochmal bei der Bundeswehr bewerben.

Es kann Ihnen keiner garantieren, dass Sie überhaupt die entsprechende Eignung für die Laufbahn erhalten und es kann Ihnen auch niemand garantieren, dass Sie dann die gewünschte Ausbildung erhalten.

Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie sich mit Bewerbern messen müssen, die entweder einen besseren Hauptschulabschluss oder generell sogar einen besseren Abschluss haben, wenn nicht sogar bereits eine Ausbildung mitbringen.

TimoWS

#2
Warum würden Sie eine zivile Ausbildung bevorzugen?
Wenn ich mich doch für min. 9 Jahre verpflichte kann ich doch eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen mit meinem Hauptschulabschluss und kann danach Unteroffiziers Anwärter werden?! Oder kann ich bei der Bundeswehr ein Realschulabschluss nachholen?

BulleMölders

Nach den reinen Zugangsvoraussetzungen kannst du dich als Unteroffizier im Fachdienst mit ZAW bewerben, doch du wirst mit Leuten konkurrieren müssen, die Mittlere Reife oder sogar Abitur haben.
Da wirst du dich schon als Überflieger beim ZNGW präsentieren müssen um eine Chance zu haben.
Mit deinen Voraussetzungen bekommst du dann meist die Mannschaftslaufbahn mit einer Verpflichtungszeit von 4 Jahren im ZNGW angeboten und danach ist dann Schluss mit BW und du stehst dann wie Heute ohne was auf der Straße, nur vier Jahre älter.
Deshalb der Tipp erst eine Zivile Auzsbildung, dann zur Bundeswehr. Erstmal sind dann die Chancen für mehr als die Mannschaftslaufbahn größer und selbst wenn du dann nach vier Jahren wieder raus bist, hast du wenigstens was auf das du dein Leben aufbauen kannst.
Man kann keine Schulabschlüsse bei der Bundeswehr nachholen, ist halt die Bundeswehr und kein Bildungsinstitut.

TimoWS

Gibt es nicht die möglichkeit, wenn man sich 4 jahre verpflichtet 15 Monate in eine Maßnahme zu kommen und da evtl sein Abschluss nachzuholen?

KlausP

So eine Möglichkeit ist mir nicht bekannt. Was sollte die Bundeswehr auch davon haben? Richtig: Einen Soldaten, der sich für 4 Jahre verpflichtet, den sie aber nur 2 Jahre und 9 Monate lang einsetzen kann. Warum, glauben Sie, muss sich ein Bewerber in der Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes, der eine zivilberufliche Ausbildung macht, für 9 anstatt für 8 Jahre verpflichten?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TimoWS

#6
Ein Bewerber mit HS-Abschluss ohne Beruf muss sich für 9 Jahre verpflichten und nicht für 8.
Wie sieht das denn aus mit einer Ausbildung bei der Bundeswehr, auf der Internetpräsenz der Bundeswehr gibt es ja extra Ausbildungsberufe mit HS-Abschluss.
Kann ich mich nach meinem FWD nicht dafür bewerben, oder sehen da meine Chancen auch schlecht aus, weil auch z.B Abiturienten sich dafür Bewerben?

Gruß

P.S: Die 15 Monate sind im Rahmen einer Maßnahme nach der Dienstzeit.

wolverine

#7
Bewerben können Sie sich auf alles. Dazu brauchen Sie auch keinen FWD (wäre in diesem Fall sogar eher hinderlich weil so die verwertbare Restdienstzeit geringer wird). Ich würde mich direkt für die Uffz-Laufbahn in einem Bereich bewerben, wo die von Ihnen angestrebte Ausbildung möglich ist. Hierzu gezielt und direkt den WDB befragen. Wenn Sie dann im ZNwGBw die Eignung und eine Stelle erhalten, ist alles gut. Wenn Ihnen nur die Mannschaftslaufbahn  angeboten wird, müssen Sie selbst entscheiden, ob Ihnen das reicht. Parallel würde ich mich natürlich zivil bewerben (Bewerbung heißt nämlich nicht Erfolgsgarantie!). Wenn gar nichts geht, können Sie eine Bewerbung zum FWD noch hinterherschieben und gewinnen etwas Zeit für weitere Bewerbungen.
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TimoWS

Also kann ich mich bevor oder während meiner AGA als Uffz-Anwärter bewerben, bzw während meiner AGA?
Aber mit meinem Abschluss habe ich da eher keine Chancen???


wolverine

#9
Was soll ich zu Ihren Chancen sagen? Kenne ich Sie? Und das der Hauptschulabschluss nicht gerade das Ende der Fahnenstange ist, wissen Sie selbst. Und Ja: Bewerben können Sie heute, morgen, übermorgen oder nächste Woche, nächten Monat, nächstes Jahr! Wo steht, dass man vorher FWD geleistet haben muss?
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TimoWS

Hab mir das alles irgendwie anders vorgestellt.
Ich hätte nicht gedacht, dass die Abiturienten sich für Ausbildungsberufe u.a entscheiden, die auf der Internetseite unter "Hauptschulabschluss" stehen.
Gibt es denn viele Bewerber für die Uffz-Laufbahn

KlausP

#11
ZitatEin Bewerber mit HS-Abschluss ohne Beruf muss sich für 9 Jahre verpflichten und nicht für 8.

Ach nee! Was glauben Sie, worüber ich geschrieben habe?

ZitatKann ich mich nach meinem FWD nicht dafür bewerben, oder sehen da meine Chancen auch schlecht aus, weil auch z.B Abiturienten sich dafür Bewerben?

Sie können sich jederzeit dafür bewerben, nicht erst nach Ihrem freiwilligen Wehrdienst. Allerdings müssen Sie sich für die Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes bewerben, die Eignung für diese Laufbahn beim ZNwG nachweisen und eine Ausbildungszusage für eine ZAW bekommen. Wenn die Bundeswehr 10 Stellen zu vergeben hat, sich 8 Bewerber mit dem entsprechenden Beruf und 20 Realschüler darauf bewerben - an welcher Stelle der Liste werden Sie wohl auftauchen (Zahlen sind wilkürlich gewählt!?

ZitatP.S: Die 15 Monate sind im Rahmen einer Maßnahme nach der Dienstzeit.

Die erhalten SaZ 4 aber nicht. Nach Soldatenversorgungsgesetz erhalten SaZ 4 bis zu 7 Monaten Förderung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TimoWS

Dann werd ich doch weiter mein FOR nachholen müssen.

KlausP

ZitatIch hätte nicht gedacht, dass die Abiturienten sich für Ausbildungsberufe u.a entscheiden, die auf der Internetseite unter "Hauptschulabschluss" stehen.

Das, was dort aufgeführt ist, sind die Mindestvoraussetzungen, das heisst, dass nach oben alles offen ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TimoWS

Ist mir klar.
Wissen Sie wie ich mich zurücksetzen lassen kann? Habe ja schon den Einberufungsbescheid da liegen.