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Schwerhörigkeit/BWK

Begonnen von brother, 21. November 2011, 17:56:02

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brother

Richtig, ich mache mir Sorgen. Es geht schließlich um meine Zukunft und meinen größten Wunsch...

Kann man sich nicht einfach gegen den Termin wehren bzw mit dem Arzt reden das man dort nicht hin muss ?

AriFuSchr

das sicher nicht.

Aber lies doch nochmal nach, was Ulli schreibt. Sie ist Ärztin:
ZitatAchso- es geht also um das ursprünglich nicht so gute Ohr. Da würde ich mir auch mal nicht allzu große Sorgen machen. Warum sollte sich da auch was geändert haben.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Flexscan

Zitat von: brother am 22. November 2011, 16:34:20
Kann man sich nicht einfach gegen den Termin wehren bzw mit dem Arzt reden das man dort nicht hin muss ?

Das is wohln Scherz.
Fürsorgepflicht zur Gesunderhaltung des Soldaten. Schon mal was von gehört?

Es ist ziemlich egal ob das Dein grösster Wunsch war/ist oder nicht. Was nich passt passt nicht.

Im übrigen halte ich es für eine Sauerei.
Eine bestehende Krankheit zu verschleiern nur weil man unbedingt dabeibleiben will und die Bundeswehr dann schliesslich auf den Heilbehandlungskosten sitzen bleibt.

Was nicht is ist eben nicht. Isso!
Den Spruch wirst Du noch öfters hören.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

ZitatKann man sich nicht einfach gegen den Termin wehren bzw mit dem Arzt reden das man dort nicht hin muss ?

§ 17 (4) Soldatengesetz

Zitat...
(4) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. ...

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__17.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

brother

Zitat von: Flexscan am 22. November 2011, 17:41:10
Zitat von: brother am 22. November 2011, 16:34:20
Kann man sich nicht einfach gegen den Termin wehren bzw mit dem Arzt reden das man dort nicht hin muss ?

Das is wohln Scherz.
Fürsorgepflicht zur Gesunderhaltung des Soldaten. Schon mal was von gehört?

Es ist ziemlich egal ob das Dein grösster Wunsch war/ist oder nicht. Was nich passt passt nicht.

Im übrigen halte ich es für eine Sauerei.
Eine bestehende Krankheit zu verschleiern nur weil man unbedingt dabeibleiben will und die Bundeswehr dann schliesslich auf den Heilbehandlungskosten sitzen bleibt.

Was nicht is ist eben nicht. Isso!
Den Spruch wirst Du noch öfters hören.

@ flexscan
Boah, noch nie nen Wunsch gehabt wo du kurz davor warst ihn zu erfüllen ?! Wenn ja würdest du raffen worums mir geht und hier nicht den überkorrekten Altklugen spielen.

Tut mir leid wenn ich das jetzt so direkt gesagt habe,aber diese patzige Art geht mir auf den Sack !

Wenns alles so schlimm wäre was ich vermeintlich habe, hätte ich sicher nicht auf den Schießstand zum Schießen gedurft !

Danke trotzdem für eure Antworten..

miguhamburg1

Nun fühlen Sie sich doch nicht gleich persönlich angegriffen und motzen zurück, brother.

Vielmehr sollten Sie sich noch mal Ihre Beiträge durchlesen, die Sie jeweils nach den Antworten der anderen user hier einstellten. Ich habe genau das eben getan und stelle fest, dass Sie entweder Einiges nicht verstehen, was Ihnen da geschrieben wurde oder es nicht verstehen wollen, was nicht in Ihr Bild passt. Beides spricht nun nicht gerade für Sie und wenn andere User dann ungeduldig mit Ihnen werden, ist doch auch nachvollziehbar.

Also, zusammengefasst: Ja, Sie müssen diese Untersuchung dulden und haben diesen Termin als Befehl auszuführen. Was dabei festgestellt werden wird und was aus dieser Feststellung für Konsequenzen gezogen werden, kann Ihnen hier niemand sagen. Das kann von "alles ok" bis hin zur Feststellung gehen, dass Sie zusätzliche Verwendungsausschlüsse bekommen, deshalb auf einen anderen Dienstposten versetzt oder aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlassen werden.

Flexscan

bleib locker Migu er kapiert es anscheinend nicht.

Zitat von: brother am 22. November 2011, 18:06:18
@ flexscan
Boah, noch nie nen Wunsch gehabt wo du kurz davor warst ihn zu erfüllen ?! Wenn ja würdest du raffen worums mir geht und hier nicht den überkorrekten Altklugen spielen.

Ja das war glaub ich letzten Freitag Nachmittag, alsi ich den Lottoschein ausgefüllt hab.
Dummerweise hab ich mich beim ankreuzen vertan und ist nix draus geworden.
Tjo is halt so is nix draus geworden.

Anscheinend scheinst Du nicht zu raffen worum es geht.
Was nicht ist ist nicht. Was is so schwer dadrann zu begreifen?

Im übrigen kannst Du das Spiel mit dem verschweigen gerne spielen.
Aber wunder Duich dann nicht, wenn seitens der Bundeswehr eine sofortige Entlassung kommt und Heilbehandlungskosten nachgefordert werden.

So genug den überkorrekten Altklugen gespielt. Klinke mich aus.
Willkommen in der realen Welt. Die Bundeswehr ist halt kein Spielplatz wie CounterStrike und co.

MkG Flex
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Jen87

Flexscan,hiermit entschuldige ich mich.brother ist auch nicht viel besser

Flexscan

MkG Flex
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The_Staffsergeant

OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Jen87

Ach stimmt.Das sagt mein Freund auch immer zu mir :) Da ich aber noch kein(e) Soldat(in) bin... ;D

wadenbeisser

@ The-Staffsergeant:
wenn schon dann auch bitte eine ungerechte Strafe!

@Jen87:
Was sagt Dein Freund? Das mit dem Entschuldigen oder das mit dem Bestrafen?
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Jen87

Beides in einem.
Ein Soldat entschuldigt sich nicht,er bittet um Bestrafung :)

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