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SAZ 17 SanOA -> Abbruch + Studienplatzerhalt?

Begonnen von MartinMüller, 26. November 2011, 18:08:05

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MartinMüller

Hallo alle zusammen,

ich bin SAZ 17 und somit SanOA und studiere seit einer Weile die Humanmedizin.
In den letzten Monaten jedoch viel es mir immer schwerer, mich mit der Bundeswehr zu identifizieren.
Nun meine Frage:
Sollte ich mich dazu entscheiden, vorzeitig aus der Bundeswehr auszuscheiden (und natürlich die entstandenen Kosten auch alle zurückzuzahlen), kann ich dann meinen Studienplatz wenigstens behalten?? Das wäre ein großes Chaos für mich, wenn ich die letzte Zeit in den Sand gesetzt hätte und nachher mit gar nichts mehr dastehe...

Kennt sich da jemand aus?

PS: Ich weiß, dass ich mir solche Gedanken schon vor der Unterschrift hätte machen sollen aber ich kanns nunmal nicht ändern und ich bin auch kein Schmarotzer, ich bin bereit jegliche Kosten zurückzuzahlen...

Liebe Grüße schon im Voraus
Martin

ulli76

Die Frage ist, ob dich die Bundeswehr einfach so gehen lässt. Das ist nämlich nicht vorgesehen.
Und ja, du kannst den Studienplatz behalten, ist schließlich ein ganz normaler ziviler Studienplatz. Die ZVS (oder wie das Ding jetzt heisst) stellt der Bundeswehr ja lediglich ein bestimmtes Kontingent zur internen Verteilung zur Verfügung. Der Platz an sich wird ja von der zivilen Organisation zuerkannt.

In welchem Semester bist du denn?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MartinMüller

Hallo ulli,

vielen Dank für deine rasche Antwort! Ja ich denke mir dass es nicht ganz einfach wird aber irgendwie wird es ja wohl möglich sein.

Was würdest du mir empfehlen als ersten Schritt? Sollte ich zu meinem PersFW gehen und die Sache so ansprechen wie sie mir auf dem Herzen liegt?
Was wäre denn der richtige erste Schrit? Ich möchte nur sehr ungern gleich mit einem Anwalt aufkreuzen mir wäre ein persönlches Gespräch viel lieber. Ich könnte mir gut vorstellen dass sich da auch was machen lässt, die BW ist ja auch nicht naiv, wenn sie merken dass mir die Sache sehr ernst ist dann denke ich wird sich da doch sicher ne Möglichkeit bieten ohne großes Aufsehen raus zu kommen, oder?

Was denkst du/ihr darüber?

Ich wäre über nützliche Tipps wirklich sehr sehr dankbar, denn dieses Thema liegt mir leider sehr im Magen... Es tut mir wirklich leid dass ich mir die Zukunft bei der BW nicht mehr vorstellen kann, jedoch respektiere ich jeden, der diesen Weg einschlägt und auch geht!

Ich hoffe auf eure Hilfe!

Martin

MartinMüller

EDIT: Ich bin est im zweiten Semester - also noch keine Große Sache für die Bundeswehr und somit auch noch in der SAZ-4 Laufbahn (wird ja erst mit Erreichen der ersten ärztlichten Prüfung auf SAZ 17 aufgestuft)...

lg Martin

KlausP

ZitatSAZ-4 Laufbahn

Falsch. Es gibt keine SaZ 4 Laufbahn. Es gibt die Laufbahnen der Mannschaften, der Unteroffiziere, der Feldwebel und der Offiziere.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Fragensteller,

Sie sind Anwärter in der Laufbahn der Sanitätsoffiziere und Ihre Dienstzeit wurde entsprechend Ihrer Ausbildung zunächst auf vier Jahre festgesetzt.

Ulli schrieb Ihnen ja bereits, dass ein vorzeitiger Ausstieg regulär nicht vorgesehen ist. Das bedeutet, dass der einzige Weg, den Sie beschreiten können, ein Antrag an das PersA ist, Sie aus genannten Gründen vorzeitig zu entlassen. Alles Andere ist nicht zielführend, weil für die Entscheidung irrelevant. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden (dann haben Sie Glück gehabt), das PersA kann Ihren Antrag auch ablehnen. Dann bleiben Sie Soldat und absolvieren Ihre Ausbildung in diesem Status weiter.

Troubleshooter

Zitat von: ulli76 am 26. November 2011, 18:38:38
Und ja, du kannst den Studienplatz behalten, ist schließlich ein ganz normaler ziviler Studienplatz. Die ZVS (oder wie das Ding jetzt heisst) stellt der Bundeswehr ja lediglich ein bestimmtes Kontingent zur internen Verteilung zur Verfügung. Der Platz an sich wird ja von der zivilen Organisation zuerkannt.

Das würde ich nicht pauschal unterschreiben. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem ein SanOA aus dem Dienstverhältnis ausschied und er per Exmatrikulationsbescheinigung nachweisen musste, dass er das Studium aufgegeben hat.
Gerade über die Zuteilung wird ein Schuh aus der Sache, denn ohne die Schleife über die Bundeswehr hätte der Student diesen (Bezug auf Studienort) Studienplatz vielleicht gar nicht erhalten oder eventuell überhaupt erst nach einigen Wartesemestern.
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

ulli76

Ich frag mich nur, was sich innerhalb der letzten 12 Monate so dramatisch an der Bundeswehr verändert hat und wie viel Kontakt zu eben dieser der TE in der Zwischenzeit hatte, dass er sich damit nicht mehr identifizieren kann.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

Naja es kommen ja der Offz.-Lehrgang etc. auf ihn zu, dies bedeutet natürlich zusätzlichen Stress während der Semesterferien, evtl. auch das Krankenpflegepraktikum fern der Heimat im BWK?

Ich habe auch schon von Fällen gehört, die sich einfach haben "totprüfen lassen" um der Verpflichtung zu entgehen, das bedeutet aber auch das Ende des Studiums.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.