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entlassung über du-verfahren

Begonnen von ORGE11, 28. November 2011, 07:19:53

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ORGE11

Guten Morgen,
ich bin seit 3 Jahren Soldat.
Leider habe ich vor kurzem psychische Probleme bekommen und war beim Psychater in behandlung.
Der Arzt hat sich dafür ausgesprochen, dass ein DU-Verfahren eingeleitet wird, was dann auch geschah.
Nun werde ich bald entlassen.
Jetzt habe ich einige Fragen, da mich finanzielle Ängste plagen und ich meine Zukunft planen muss.

- Steht mir die Abfindung zu wenn ich über Dienstunfähigkeit entlassen werde? (habe gelesen, dass sie einem zusteht wenn man nicht durch eigenes grobes Verschulden dienstunfähig wurde. Das sollte bei mir nicht der Fall sein oder?)

- Steht mir Arbeitslosengeld zu oder nicht? (mal lese ich ja, mal nein... habe leider noch keinen neuen Job gefunden, deshalb die Frage)

- Habe ich als Soldat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten? (sprich, wenn ich entlassen werde ich noch ein Anrecht darauf habe 3 Monate zu bleiben)

Danke im Vorraus!

BulleMölders

Meine Laienhafte Meinung, Abfindung ja, für die Abgeleistete Dienstzeit.
Arbeitslosengeld, ARGE fragen.
Als Soldat hast du keine Kündigungsfrist.

ORGE11

Vielen Dank für deine Antwort,
bist du dir mit der Kündigungsfrist wirklich sicher? denn ein Freund, der S1 Soldat ist, hat mir dazu geraten darauf zu bestehen. Na dann waren meine Zweifel ja begrundet, wenn du dir sicher bist.

SaniChris

Kündigungsfrist hast du tatsächlich keine, und da du 3 Jahre am Stück gedient hast, steht dir auch auf jeden Fall Arbeitslosengeld zu, also aufs Arbeitsamt und nicht zum Jobcenter (ARGE) gehen.

01.04.03-31.06.03: AGA 4./ LazRgt 31 Hildesheim
01.07.03-31.12.03: 2./ SanRgt 32 Halle/Saale

The_Staffsergeant

OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"


wolverine

Zitat von: SaniChris am 28. November 2011, 08:57:32
da du 3 Jahre am Stück gedient hast, steht dir auch auf jeden Fall Arbeitslosengeld zu,
Dass die Dienstzeit bei der Bw grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig ist, ist aber schon klar, oder? "Auf jeden Fall" leuchtet mir da nämlich nicht ein. Also entweder das SGB III nach einer Ausnahmeregelung durchackern oder den zuständigen Sozialberater aufsuchen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Es gibt bei einem DU-Verfahren tatsächlich die Möglichkeit eine 3-monatige Schutzfrist zu nutzen.
Also ab dem Moment, wo das Verfahren durch ist und die Entlassung ansteht, hat man ein "Kündigungsfrist" von 3 Monaten- eben um sich auch zivil nen Job zu suchen.

Im Detail erklären kann dir das zum einen der Sozialdienst- der bei einer unplanmäßigen Entlassung eh eingeschaltet werden sollte.
Aber auch dein Perser bzw. Spieß wissen das.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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