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Neue Soldatenlaufbahnverordnung

Begonnen von ulli76, 27. Juni 2011, 13:57:15

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Rollo83

Ich fress nen Besen wenn jemand ü 40 Jahre noch Soldat wird.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen und das ist jetzt nicht persönlich gegen irgendjemand im erhöhten ;) Alter gemeint.

wachmann

tja wie auch immer,am Mittwoch kann ich mehr sagen.Es besteht erhöhter Bedarf an zuverlässigen Mannschaften und wenn ein Ü40 Kamerad ein guter
Hauptfeldwebel ist wieso soll dann ein Ü40 kein guter Mannschafter sein (bei körperlich geistiger gleichwertigen Zustand)?
Ich habs mir zumindest nicht erträumt,sondern der Wehrdienstberater (Stabsfeldwebel) sagte dies selbst und gab mir einen Termin.Schönen Abend noch

mailman

Sie sind bis jetzt weder eingeladen noch waren sie beim Zentrum? Da iwrd ganz klar erst mal nach den Unterlagen entschieden egal wie "zuverlässig" Sie sein mögen. Wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist sie sind ihm zu alt wird er sie nicht einladen.

wachmann

Doch meine gesamten Unterlagen incl.des Bundeswehrbogens für Wiedereinsteller und des Zusatzbogens liegen dem Wehrdienstberater vor.Erst nach der Überprüfung all dieser Unterlagen rief man mich an bezügl.Termins.Muß halt noch alles in original mitbringen zum Gespräch.

ulli76

Es geht nicht um die Einladung zum Beratungsgespräch, sondern um die Einladung an´s ZNwG.
Der WDB reicht die Unterlagen nur weiter und berät. Er entscheidet nichts.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Zitat von: wachmann am 13. November 2011, 17:15:22
Doch meine gesamten Unterlagen incl.des Bundeswehrbogens für Wiedereinsteller und des Zusatzbogens liegen dem Wehrdienstberater vor.Erst nach der Überprüfung all dieser Unterlagen rief man mich an bezügl.Termins.Muß halt noch alles in original mitbringen zum Gespräch.

Und das is auch der normale Ablauf. Dafür ist der WDB auch da.

wachmann

Ja das hab ich schon verstanden,sollte jedoch eine Wiedereinstellung absolut nicht möglich sein,hätte man mir jedoch die Unterlagen zurückgeschickt mit einer Absage.Dann würde er sich doch die Zeit bezügl.Beratung sicherlich sparen.Naja hier bekomme ich jedenfalls nur abneigung,ist nicht gerade motivierend aber kann damit umgehen.Schönen Abend noch.

KlausP

Gilt für Wiedereinsteller eigentlich der § 40 SG nicht?

ZitatNaja hier bekomme ich jedenfalls nur abneigung,ist nicht gerade motivierend aber kann damit umgehen.

Ganz großes Kino, wenn man nicht die Antworten bekommt, die man hören will sind eben die Anderen schuld.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Zitat von: wachmann am 13. November 2011, 17:31:22
Ja das hab ich schon verstanden,sollte jedoch eine Wiedereinstellung absolut nicht möglich sein,hätte man mir jedoch die Unterlagen zurückgeschickt mit einer Absage.Dann würde er sich doch die Zeit bezügl.Beratung sicherlich sparen.Naja hier bekomme ich jedenfalls nur abneigung,ist nicht gerade motivierend aber kann damit umgehen.Schönen Abend noch.

Das wird ein WDB nicht machen, es sei den man hätte bloß ein Bein oder erfüllt sonstige Vorrausetzungen nicht. Es steht dem WDB ja auch überhaupt nicht zu, zu entscheiden. Er kann nur beraten. Und wenn jemand sich trotzdem bewerben will, dann wird er die Unterlagen auch beglaubigen und weitergeben, danach hat er damit nichts mehr zu tun. Das ist sein Dienstposten, seine Arbeit, dafür wird er bezahlt.

@Klaus

Mich wundert es bloß, wie man in dem Alter dermaßen leichtgläubig sein kann. Das ganze wirkt fast realitätsfern. Zudem in dem Alter nur für 4 Jahre wieder hin, nur um dann wieder auf der Straße zu sitzen? Noch dazu mit einem militärischen Handwerk das nicht mehr benötigt wird.

Und der Aspekt der Vorgesetzten wurde auch außer Acht gelassen. Ein 20 jähriger "Gruppenleiter" im Sicherheitsdienst ist etwas anderes als ein 25 jähriger Fw der einen fast doppelt so jung über denganzen Ex Platz scheuchen kann. Ich persönlich würde mir das nicht mehr antun wollen.

Wallenstein

#264
Zitat von: miguhamburg1 am 12. November 2011, 07:47:37
Im Übrigen sollten Sie sich eine andere Grundenstellung zulegen, wenn Sie tatsächlich Soldat werden wollen: Nämlich die, dass es schon einen Grund hat, wenn jemand anderes, ob Frau oder Mann, mit höherem Dienstgrad in seinem Umfeld einen Dienstposten antritt. Dieser Grund liegt dann im Wesentlichen darin, dass diese Person eine höherwertige Berufsausbildung/-qusalifikation mitbringt, der für diese Verwendung erforderlich ist. Wobei mich die Kombination 37 Jahre und Stabsunteroffizier denn doch etwas wundert. Da vermute ich, dass Ihnen Ihr Freund Unsinn erzählt hat.
Mich würde hier eher folgendes interessieren: kürzlich las ich hier im Forum einen Thread über die vorläufig verliehenen höheren Dienstgrade. Wenn ein Reservist sich beordern lässt, kann ihm aufgrund einer zivilen Qualifikation ein vorl. höherer DG verliehen werden, sei es StUffz, Fw oder Lt. In der ZDV 20/7 steht dann, die Person müsse, um den DG endgültig verliehen zu bekommen, eine "allgemeinmilitärische Ausbildung" absolvieren. In der ZDV heißt es wörtlich:

Zitat222. Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,
– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN.
Aber auch:

Zitat201. Diese Bestimmungen gelten für die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr.
Von Ungedienten ist da nirgends die Rede.

Wie funktioniert das also bei Ungedienten wie der 37-jährigen Frau Stabsunteroffizier? Bekommt diese aufgrund ihrer zivilen Qualifikation den DG sofort endgültig verliehen, oder müssen sie wie ein Reservist eine "allgemeinmilitärische Ausbildung" leisten, was ich doch hoffe, denn alles andere wäre arg unlogisch.

ulli76

Die besagte 37-jährige SU ist ja anscheinend keine Reservistin, sondern aktive Soldatin.
Damit müsste sie ganz normal eine Grundausbildung durchlaufen haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Wallenstein

Zitat von: ulli76 am 03. Dezember 2011, 20:06:52
Die besagte 37-jährige SU ist ja anscheinend keine Reservistin, sondern aktive Soldatin.
Damit müsste sie ganz normal eine Grundausbildung durchlaufen haben.

Trotzdem interessiert mich die Frage.  ;)

ulli76

Ich weiss jetzt nicht, was du meinst.
Für aktive Soldaten gibt es keinen Dienstgrad vorläufig wie bei den Reservisten. Da gibt es die Eignungsübung.
Und jeder aktive Soldat macht eine Grundausbildung.

(Ausnahmen bilden da Seiteneinsteigeroffiziere- die machen oft nur einen Einweisungslehrgang)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Dazu natürlich auch alle anderen Laufbahnlehrgänge wie die Kameraden die im untersten Dienstgrad beginnen.
Es wird der gleiche weg durchlaufen nur das die Kameraden schon den Dienstgrad von beginn haben und die anderen nach der Zeit befördert werden.7
Das war doch ihre Frage, oder?

HG.d.R.

Hallo kameraden,nun hatt es zwar eine Weile gedauert aber letzte Woche bekam ich die Einladung zum Eignungstest.Dies nur zur Info bezüg. Ü40 Bewerbern und ich erfuhr das auch schon einige Bewerber mit ende 30 Anfang 40 eingestellt worden sind.Dies allen Unkenrufen zum trotz.Liebe Grüße

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