Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Auslandsreserve

Begonnen von Sierra, 08. Mai 2005, 14:12:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Fitsch

Theorie:
Dein Arbeitgeber hat immer das Recht gegen Deine Einberufung zur einer (Auslands)WÜ Rechtsmittel einzulegen (Unabkömmlichkeitserklärung)

Praxis:
Heutzutage ist es aber so daß vor einer Einberufung die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen muß, ansonsten wirst Du nicht einberufen.

Fazit:
Sprich Dein Vorhaben mit Deinem Arbeitgeber ab, evtl. hat er während eines bestimmten Zeitraumes sowieso wenig Arbeit, dann kommt ihm so eine WÜ gerade recht (während dieser Zeit muß er Dir kein Gehalt bezahlen, Du bekommst das Geld von der USG-Stelle)

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Perser

Zitat von: Sierra am 17. Mai 2005, 22:30:01
Kann mir der Arbeitgeber eigentlich irgendwie dazwischenfunken?
Ich weiss zwar, dass mir eigentlich auf grund der Rechtslage
nichts passieren kann.

Da aber bei fast 5 Millionen Arbeitslosen so ziemlich ales möglich ist,
würde ich mich gerne vorher nach allen Seiten absichern.

Die Sätze wie "Jeder ist ersetzbar"; "Der Markt gibt´s her" , usw... ;
bekommt man ja schließlich jeden Tag zu hören.

Gerade hier, in den neuen Bundesländern, gelten Gesetze nur für Arbeitgeber - leider nicht für Arbeitnehmer...  :-\


Horrido !


Geh doch einfach mal auf die http://www.reservisten.bundeswehr.de und gebe als Suchbegriff Auslandseinsatz ein. Da gibts dann irgendwo auch ein Merkblatt für Arbeitgeber zum Download und sehr viel Interessantes.

Das mit dem Arbeitsplatzschutz ist klar geregelt. Nur für Kleinbetriebe gilt das wieder nicht... Aber dafür gibts dann ja Fachanwälte für Arbeitsrecht und Arbeitsgerichte... Die dürfen auch eine Rechtsberatung durchführen - im Gegensatz zu mir.

Viel Glück und such Dir bei Deiner Verwendung gleich die Adresse vom SanFüKdo raus, um mit denen Deine Bewerbung abzusprechen.

Bis demnächst!
Peter
Mit vielen kameradschaftlichen Grüßen aus dem Sauerland

Peter




Sohn Maus zu Vater Maus beim Anblick einer Fledermaus:"Papa, wenn ich mal groß bin, gehe ich auch zur Luftwaffe!"

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau