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Entlassung oder Dienstzeitverkürzung

Begonnen von Brizzi, 12. Dezember 2011, 13:16:29

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Brizzi

Hallo zusammen. Bin seit 1.4.2009 als Stuffz beim Bund, im Fachdienst tätig.Ich wurde erstmal auf 4 Jahre festgesetzt (DZE:31.3.2013) Ich habe folgendes Anliegen: Ich muss ab Januar auf einen Lehrgang durch den ich schon einmal durchgefallen bin und dies ist jetzt meine letzte Chance meinen Dienstposten zu behalten. Aber ich möchte eigentlich aus der Bundeswehr raus. Habe ein Job Angebot bekommen welches ich nach meiner Dienstzeit wohl nicht mehr bekommen werde.
Jetzt die Frage: Soll ich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen?
Wie lange dauert es ca. bis dieser durch ist?
Wie verhält sich das mit meinem BFD Anspruch?
Und was passiert wenn ich erneut durch diesen Lehrgang falle? Bisher ist mir niemand bekannt der ihn 2mal nicht bestanden hat? Bin ich dann nicht mehr Diensttauglich auf meinem Dienstposten? Werde ich entlassen? Welche Auswirkung hat das? Nur damit das hier nicht falsch rüber kommt, ich will jetzt nicht absichtlich durch diesen Lehrgang fallen. Ich möchte nur wissen was dann evtl. passiert.
Ich würde mich über Hilfreiche Antworten freuen.
MFG Brizzi
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KlausP

ZitatJetzt die Frage: Soll ich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen?
Wie lange dauert es ca. bis dieser durch ist?

Das ist unterschiedlich und er muss auch gar nicht durchgehen, der Dienstherr kann dem Antrag stattgeben.

ZitatWie verhält sich das mit meinem BFD Anspruch?

Wenn Sie die 4 Jahre voll bekommen, haben Sie Anspruch wie jeder SaZ 4, was erwarten Sie?

ZitatUnd was passiert wenn ich erneut durch diesen Lehrgang falle? ... Werde ich entlassen?

Genau aus diesem Grund wurde Ihre Dienstzeit ja nur auf 4 Jahre festgesetzt.

ZitatWerde ich entlassen?

Ja.

ZitatWelche Auswirkung hat das?

Siehe oben.

Was sagt Ihr Spieß zu Ihren Fragen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Brizzi

Sprich falls ich durch diesen Lehrgang falle werde ich zum nächst möglichen Termin entlassen?! Ist das dann eine Unehrenhafte Entlassung?
P.S. Danke für die schnelle Antwort. Habe nächste Woche ein gespräch mit meinem Spieß, möchte nur vorher schon wissen was auf mich zukommen könnte.
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Ralf

Nein, nicht zum nächstmöglichen Termin, sondern mit Ablauf ihrer 4 Dienstjahre.
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Brizzi

Wenn ich diesen Lehrgang bestehe bekomme ich automatisch meine Festsetzung auf 8 Jahre, muss ich die unterschreiben oder kann ich das auch ablehnen?
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snake99

@Brizzi

Ich meine da eine klare Absicht bei ihnen herauszuhören, was ihren Lehrgang angeht ... ich gebe ihnen daher nur den gut gemeinten Rat dieses nicht in die Tat umzusetzen.

Als Soldat sind die dem treuen Dienen und dem Gehorsam verpflichtet ... kann ihnen der Dienstherr nachweisen, dass sie vorsätzlich alles unternommen haben um den Lehrgang NICHT zu bestehen, können sie sich eine Menge Ärger einhandeln, der wohl in keinem Verhältnis zu ihrem zivilen Jobangebot stehen wird ;)

Sie sind ein erwachsener Mensch und man kann von ihnen verlangen, dass sie Verpflichtungen, die sie eingegangen sind, auch zu 100% erfüllen. Was machen sie, wenn ihr tolles ziviles Jobangebot nach 3 Monaten beendet wird? Dann haben sie es sich nicht nur mit der Bw verscherzt, sondern werden aller Wahrscheinlichkeit auch erstmal zur Agentur für Arbeit laufen dürfen ... von ihrem Lebenslauf ganz zu schweigen, den zukünftige Arbeitgeber mit Sicherheit hinterfragen werden ... vergessen sie nicht, dass etliche Personalentscheider womöglich selber mal bei der Bw waren und daher auch Dienstzeiten kennen ;)
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Brizzi

Ich habe keinerlei "böse" Absichten! Ich wollte nur wissen was mich erwartet falls ich erneut durchfalle. Meine Angst war nur das Ich nach dem nicht bestehen des Lehrganges "raus geschmissen werde" das möchte ich auch nicht deshalb habe ich ja auch gefragt. Und wenn es irgendwie geht möchte ich auch dann zum 31.3.2013 aus der BW raus.
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wolverine

Ist das denn ein Laufbahnlehrgang, den Sie besuchen sollen? Wenn nicht und er nur dienstpostenrelevant ist, können Sie auch einfach versetzt werden.
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snake99

@Brizzi

Ich denke, sie haben schon verstanden, was ich meine ;)

Wenn sie die Bw verlassen wollen, ist der einzig saubere Weg einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen, den sie entsprechend gut begründen sollten. Wird dieser Antrag abgelehnt, dann ist das so und sie machen nix dagegen .... sollten sie dann auf die Idee kommen, dass sie sich was einfallen lassen um "andere Wege" zu wählen, wird die Bw entsprechend darauf reagieren ... lustig, wird dies jedoch für sie unter Garantie nicht werden ;)
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Ralf

Zitat von: Brizzi am 12. Dezember 2011, 13:38:42
Wenn ich diesen Lehrgang bestehe bekomme ich automatisch meine Festsetzung auf 8 Jahre, muss ich die unterschreiben oder kann ich das auch ablehnen?
Das ist eine automatische Festzusetzung, dieser kann nicht widersprochen werden.
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Brizzi

@Wolverine: Ja es ist ein Laufbahnlehrgang.

@Snake99: Ich würde die BW gerne auf dem richtigen weg verlassen. Meine Frage war ja nur was passiert wenn ich da durchfalle und falls nicht ob ich dann meine Festsetzung auf 8 Jahre unterschreiben muss.
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snake99

Sie müssen nix mehr unterschreiben, da sie dies schon mit ihrer Verpflichtung getan haben ;)

Bestehen sie den Lehrgang, sind sie automatisch SaZ8 .... bestehen sie den Lehrgang nicht, wird die Bw schauen wie sie dieses Problem löst ... wie Wolverine schon sagte, könnten sie auch versetzt werden bzw. auf einen anderen DP umgesetzt werden ... Fakt ist, dass die Bw alles tun wird, um ihre Seite der Verpflichtung auf 8 Jahre zu erfüllen ... die Bw wird kein Interesse daran haben, sie dann nach 4 Jahren zu entlassen ... immerhin wurde in sie schon eine Menge Geld in ihre bisherige Ausbildung investiert ;)
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wolverine

Wenn es ein Laufbahnlehrgang ist und dieser zweimal nicht bestanden wird, wird regelmäßig die Dienstzeitfestsetzung nicht verlängert und der Soldat mangels Eignung zum Ende der festgesetzten Dienstzeit entlassen.
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F_K

Zitatund der Soldat mangels Eignung zum Ende der festgesetzten Dienstzeit entlassen.

... zum Ende der bis DAHIN festgesetzten Dienstzeit (nur zur Klarstellung, in diesem Fall also nach Ablauf von 4 Jahren).

Daher gibt es auch nur die BfD Ansprüche eines SaZ 4 und natürlich ein entsprechend schlechtes Dienstzeugnis.
Kann ein mutwilliges Nichtbestehen nachgewiesen werden, wäre dies mindestens disziplinar  zu ahnden.

Schamane

ZitatKann ein mutwilliges Nichtbestehen nachgewiesen werden, wäre dies mindestens disziplinar  zu ahnden.
Stimmt aber dies ist in der Regel verdammt schwer, es sei denn der Soldat ist so "intelligent" sein nichtbestehen vorher anzukündigen. Denn gegen Dummheit kann nicht einmal die Bundeswehr etwas machen. Da hat sich das ZNwG dann halt mal (wieder) geirrt.