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Weiterverpflichtung zum SaZ16 doch abbrechen?

Begonnen von hermann23, 15. Dezember 2011, 09:45:37

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hermann23

Hi
Folgende Situation:
Ich bin SaZ8 im 5. Dienstjahr und hab mich im Juni 2010 zum Fw beworben. Jetzt nach über einem Jahr bin ich auch "schon" SU(FA) geworden und hätte laut Einplanungsvermerk im Januar 2012 meine Lehrgänge antreten sollen. Da sich das nun Krankheitsbedingt leider noch weiter verschiebt überlege ich ernsthaft das ganze abzubrechen und 2012/13 meinen BFD anspruch als SaZ8 in anspruch zu nehmen.
Die Frage jetzt ist es dafür schon zu spät? Oder lässt sich das jetzt noch frühzeitig abbrechen?

Danke

F_K

So wie die Sachverhaltsdarstellung ist, bist Du unter NEUfestsetzung der Dienstzeit zum StUffz (FA) ernannt worden.

Du BIST SaZ 16.

Es steht Dir natürlich frei, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen.

... manchmal frage ich mich, was "die Jugend für Drogen nimmt ..."

(.. niemand scheint Lehren aus dem Märchen mit der Fee und den drei Wünschen zu ziehen - hier ist es nur ein Wunsch, der erfüllt wird - und prompt wünscht man sich das Gegenteil ...)

hermann23

Ok
aber ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung wird wohl kaum durchgehen auf sagen wir SaZ12. Sie haben mich ja nicht ohne Grund auf 16 Festgesetzt oder?

F_K

.. cleveres Kerlchen.

Die Dienstzeit ist natürlich so festgesetzt worden, dass die Investition (jetzt FA mit mehr Ausbildung) sich für die Bundeswehr lohnt.

WENN, dann wäre eine Zurückstufung in das Dienstverhältnis eines StUffz (unter Wegfall FA) auf 8 Jahre (ggf. 10) zu prüfen - aber auch das gibt es nur, wenn es der Bundeswehr nutzt.

(Wenn die StUffz Stelle schon besetzt ist, und das ist vermutlich der Fall, ist so eine Rückstufung z. B. nicht mehr möglich ...)

hermann23

Besetzt aktiv natürlich noch nicht. Also zuversetzt ist keiner ^^
Aber was wäre angenommen ich schaffe die Lehrgänge nicht? ... ist das kein Grund mich zurückzustufen? Oder wie ist da die Regel?
Ich glaub ich muss da mal mit meinem Spieß reden ... der nicht begeistert sein wird ;(

KlausP

ZitatAber was wäre angenommen ich schaffe die Lehrgänge nicht? ... ist das kein Grund mich zurückzustufen? Oder wie ist da die Regel?

Deshalb ist ja die Dienstzeit sicherlich noch nicht auf 16 Jahre festgesetzt worden.

ZitatIch glaub ich muss da mal mit meinem Spieß reden ... der nicht begeistert sein wird

Auf jeden Fall. Und begeistert wäre ich auch nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG MOK

Aber was wäre angenommen ich schaffe die Lehrgänge nicht? ... ist das kein Grund mich zurückzustufen? Oder wie ist da die Regel?

Sowas sind natürlich Prima Gedanken!

Gehen Sie zum Spieß und reden Sie mit ihn, das er nicht begeistert sein wird ist wohl Sonnenklar!

F_K

Ernsthaft: Bis auf wenige Ausnahmen sind Bundeswehrlehrgänge so angelegt, dass alle Teilnehmer bei ggf. nur "mäßigem Willen" diese bestehen können.

Insbesondere stellen Laufbahnlehrgänge keine Anforderungen, die nicht mit der vorhandenen Qualifikation bewältigt werden können.

Besteht man jetzt Laufbahnlehrgänge endgültig nicht, wird natürlich nur die "Restzeit" der derzeit gültigen Festsetzung abgedient.

Das Dienstzeugnis bestätigt dann natürlich dieses VERSAGEN.

Ich würde niemanden einstellen, der so ein VERSAGEN schriftlich bestätigt bekommen hat, denn diese Person ist entweder Dumm oder böswillig unwillig.

hermann23

Mir ist klar das man die Lehrgänge auch mit "mäßigem Willen", wie Sie es beschreiben, bewältigen kann. Sie wissen ja wie es gemeint war.
Wollte nur wissen wir hier die Regel ist.
Und welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.

KlausP

ZitatUnd welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.

Da sollte man sich nicht täuschen! Es gibt so einige Personaler in den Firmen, die gerade bei männlichen Bewerbern die Frage nach dem Dienstzeugnis von der Bundeswehr stellen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

knorkie1987

#10
Und welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.
[/quote]

Ich würde mal segen wenn Sie sich auf eine Stelle in der Wirtschaft bewerben dann wird man Sie ja fragen was haben Sie die letzten 8 Jahre  gemacht haben, Sie werden dann sagen ich war bei der Bundeswehr und dann möchte ihr zukünftiger Chef sicher das Zeugnis sehen das Sie bekommen haben dieses sollte dann schon anständig sein.

Ich kann solche Leute nicht verstehen, es gibt viele die zur Bundeswehr möchten und dann aufgrund: weil keine Stellen vorhanden sind eine andere
Laufbahn wählen mit einer kürzeren Dienstzeit weil andere Leute diese Stellen besetzen und dann zurückziehen. Das sind doch Schritte die man sich vorher mal überlegt hat und nicht einfach so aus dem Bauch entscheidet.

Musste das einfach mal los werden.
Wer nicht kämpft hat schon verloren und aufgegeben wird nicht!

hermann23

Naja überlegt hatte ich mir das ja schon ... nur ist das auch schon 1,5 Jahre her. Es haben sich gewisse Umstände eben geändert auf die ich hier nicht eingehen will.
Und jetzt da ich eben noch keine Lehrgänge habe und teilweise sehe wie schwer es die Leute haben die schon Fw sind und raus wollen muss ich das jetzt klären.

KlausP

Den ganzen Thread gelesen haben Sie aber schon? Auch den Eröffnungsbeitrag?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Zitat von: hermann23 am 15. Dezember 2011, 11:19:53
Und welcher zivile Chef bekommt dieses "Versagen" überhaupt zu Gesicht? Aber egal.

Verzeihung, doch wie NAIV sind sie eigentlich?

Bei jeder Bewerbung wird ein lückenloser Lebenslauf incl. Zeugnisse verlangt ... liefert man diese nicht ab, bekommt man meistens seine Bewerbung postwendend zurück.

Schafft man es trotzdem bis ins persönliche Vorstellungsgespräch, wird man erklären müssen, warum die Unterlagen fehlen ... und noch was ... in etlichen Firmen sitzen Ex-SaZ in Entscheiderpositionen und diese können sehr gut Dienstzeugnisse lesen ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

knorkie1987

#14
Natürlich habe ich den ganzen Thread gelesen. OK es mag sein das es vermutlich passendere Beiträge gibt meine Aussage zu posten, natürlich kann man wenn es krankheitsbedingten ist nichts dafür. Dagegen sage ich auch nichts zumindest nicht direkt aber ich habe hier jetzt schon hundertmal gelesen, dass leute sich länger verpflichten lassen oder dies überhaupt machen und dann wieder zurückziehen weil Sie es sich nicht genau überlegt haben. Also ich schwäche meine Aussage mal etwas ab und sage krankheitsbedingt ist es ja auch voll ok ,sollte nicht so falsch rüber kommen.

Viele Grüße
Wer nicht kämpft hat schon verloren und aufgegeben wird nicht!