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Verpflichtungsprämie!

Begonnen von xXChris86Xx, 13. April 2011, 08:25:18

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F_K


Topi

Morgen hat geklappt jetzt kommt's WBv kann einem nix sagen wenn der S1 lol :-) er sagte nur ja sie wird gezählt bzw er hat sie schon gezahlt.


LG

Ralf

Zitat von: Topi am 07. Dezember 2011, 10:16:09
... kann einem nix sagen wenn der S1 lol :-) ...
???
kann einem nicht sagen wenn der S1 lacht???
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Ja, manche Texte sind ohne Interpunktion  schwierig zu verstehen. ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Topi

iPhone und Eile ! Der persa sollte es einem
Sagen können sagte man mir bei der Wbv ...

Daniel Siepert

Nun hab ich auch mal neue Frage. Leider habe ich zu dieser Frage auch noch keinen passenden Threat gefunden.

Was ist maßgebend für den Anspruch auf die Weiterverpflichtungsprämie ? Die Abgabe der Weiterverpflichtungserklärung oder die Ernennung zum Saz (in meinem Falle8) .

Man findet offizielle pdf Dateien auf www.bmvg.de die eindeutig sagen das die Abgabe der weiterverpflichtungsärklärung maßgebend ist. wiederum es sich im Gesetz nicht eindeutig erleben lässt (für mich jedenfalls;-) .

Dieses Thema ist so interessant für mich da ich die Weiterverpflichtungserklärung vor Ca. 1,5Woche abgegeben habe und sich dieses Jahr nun unvermeidlich dem Ende neigt.

Wäre super wenn sich hier schnell jemand findet der sich da auskennt.

Danke ! und

kg, Daniel

F_K

ZitatWer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.

Die Abgabe DEINER Verpflichtungserklärung ist egal ... wichtig ist die Ernennung.

.. die wird bei Dir wohl nicht mehr erfolgen, wenn Du die Unterlagen jetzt erst abgegeben hast.

Daniel Siepert

Nach gut. das hört sich natürlich eindeutig an. www.bmvg.de ist aber auch sehr eindeutig. :-\
Es wird gemunkelt das diese 2011 weiterhin gezahlt werden soll. kann man davon ausgehen?(letzte Chance) :-P

KlausP

Wo konkret steht das denn da: www.bmvg.de genauer?

ZitatEs wird gemunkelt das diese 2011 weiterhin gezahlt werden soll.
Sie meinen 2012 ??

Zitatkann man davon ausgehen?
Das  ist wieder mal 'n Fall für die bucklige alte Frau mit der Warze auf der Nase und der schwarzen Katze auf der Schulter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel Siepert

#69
Hier der Link zur pdf Datei.



Edit:
Link bearbeitet

F_K

Leseverständnisprobleme?

Da steht Verpflichtungserklärung UND Ernennung im Jahr 2011.

... also alles eindeutig und in sich stimmig (wobei natürlich der Gesetzestext die Quelle ist, der Rest ist nur eine Presseerklärung ...)

Daniel Siepert

Richtig.es ist nur eine Presseerklärung. jedoch steht dort tatsächlich nur ''Datum der Abgabe der weiterverpflichtungserklärung'' ist maßgebend !

Danke

F_K

.. und im GLEICHEN Satz steht ein UND!

Leseverständnisprobleme!

KlausP

Dann solten Sie alles lesen und nicht nur selektiv.

In Ziffer 3, steht:

ZitatDie Verpflichtungsprämie wird nach der erfolgten Ernennung oder verbindlichen Festsetzung der Dienstzeit in einer Summe mit den Dienstbezügen ausgezahlt. Sie ist zurückzuzahlen, ... blablabla ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel Siepert

Ja, genau die Auszahlung findet nach Ernennung statt(auch eher belanglos). aber es ging ja um den Zeitpunkt des Anspruchs, und da steht definitiv kein '' UND ''.... Nunja, darüber lässt sich eigentlich nicht streiten. :-) es ist eindeutig,aber einmal ''nur '' die Pressemitteilung.

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