Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wiederspruch

Begonnen von Linux2, 11. Januar 2012, 12:23:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Linux2

Guten Tag

Kann ich als FWDL 23 Monate einen Widerspruch gegen eine Kündigung machen?
MFG

Andi

Gegen was für eine Kündigung soll den Widerspruch eingelegt werden?
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Tommie

Versuch macht kluch ;) ! Probieren Sie es einfach aus ...

Rollo83

Nur noch mal für mich. Sie habel SELBER gekündigt und wollen jetzt gegen IHRE EIGENE Kündigung Wiederspruch ein legen?

Linux2

Ist vollkommen Richtig weil es geht um meine Zukunft.
MFG

Tommie

#5
Ich habe den vorherigen (geschlossenen und gelöschten) Fred gelesen und entnehme daraus, dass Sie die Bundeswehr auf eigenen Wunsch bereits verlassen haben. Ist das richtig? Und jetzt wollen Sie Ihre Kündigung, die bereits vollzogen wurde, widerrufen und wollen demnach "wieder rein"?

Wie sagt da doch der Schwabe ;) ? "Da isch de Katz der Boom nuff!"

KlausP

Kunden schickt dat Arbeitsamt!  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Linux2

Ja ist richtig aber nur aus Panik da ich dachte das ich für die 23 Monate im Artelerrielehrregiment bleiben müsste.
Ich will zum Bund ich würde alles Führung geben.
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.
MFG

KlausP

#8
Bewerben Sie sich neu und verklickern Sie dem Einplaner, warum Sie sich so dusselig angestellt haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Und was ist wenn sie wieder nach Kusel eingeplant werden.
Wobei Kusel macht ja sogar zu wenn ich mich nicht irre, aber das dauert ja natürlich noch.
Aber sie wissen schon das es die Bundeswehr ist und nicht die (Wunschstandort)wehr.

wolverine

Sie sind aber schon entlassen, oder? Sonst könnten Sie versuchen Ihre Willenserklärung zu widerrufen. Evtl. geht man von Seiten der Bw darauf ein; das wäre aber reines Entgegenkommen.. Wenn Sie entlassen sind, müssen Sie ein neues Bewerbungs- und evt. Einstellungsverfahren durchlaufen. Anders geht es nicht. Und Widerspruch gegen Ihren eigenen Entlassungsantrag geht auch nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Linux2

#11
Ok aber das geht dann nur als SAZ oder nicht?
MFG


* der Spieß würde sich noch für mich einsetzen beim Kreiswehrsatzamt.

Andi

Schon geil, immernoch kein einziger verständlicher Satz und Fragen werden konsequent ignoriert...
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Linux2

Ich denke mal das ich es sein lassen kann.

Da es ja schon in meiner Akte steht (Kündigung) und da denke ich das die mich dann auch nicht mehr einstellen wollen weil die investieren ja Geld in die Soldaten und wenn Dan so ein fall reinkommt wie ich dann werden die mich wahrscheinlich dankend ablehnen.
So kann's gehen Soldat wahr (ist) ein Traumberuf für mich.
Ich bedanke mich vielmals für eure Antworten.
MFG

Rollo83

Versuchen sie mal die deutsche Rechtschreibung so anzuwenden das man sich nicht Fremdschämen muss.
Zum rest kann man nur wiederholt sagen, bewerben sie sich neu und warten sie ab was passiert.