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Einberufungsbescheid, Dauer

Begonnen von Dono, 07. Januar 2012, 23:26:12

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Dono

Hallo ich habe mich als FWDL 23 beworben und wurde am 19.12.2011 mit T2 gemustert, ich habe Die EUF mit einem Durchschnitt von 1,4 bestanden. Der Einplaner hat mir einen Platz als Jäger in Illkirch-Graffenstaden reserviert, ich sollte nochmal anrufen ob noch FschJg stellen frei werden. Ich habe mich dann nochmal telefonisch gemeldet, und der Jg stelle zugesagt. Eintrittstermin soll der 1.4.2012 sein, jetzt ist meine Frage wie lange es in etwa dauert bis ich meinen Einberufungsbescheid mit genauem Termin Uhrzeit usw. bekomme und ob sich da noch etwas ändern kann.
Danke Schonmal für eure Antworten :)

Tenlei

So genau kann das niemand sagen;)

aber er sollte,wenn das Führungszeugnis auch zu dem Zeitpunkt vorlag demnächst ankommen. Jedenfalls wars bei mir so,ist aber vllt nicht auf Sie übertragbar.
...sed nunquam peribo

Dono

Das Führungszeugnis habe ich 1 Tag Später Hingeschickt, ich werde die kommende Woche noch abwarten. Ansonsten rufe ich mal bei der Einplanung an, fragen kostet ja nichts  :)

BulleMölders

Man kann anderen aber auch unnötig auf die Nerven gehen. Wenn bis Mitte Februar nichts da ist würde ich Nachfragen vorher nicht.

walli

Das Führungszeugniss?Bei mir hatte das damals der Bund angefordert.

Tenlei

Zitat von: walli am 08. Januar 2012, 10:43:48
Das Führungszeugniss?Bei mir hatte das damals der Bund angefordert.

Das ist korrekt,ich vermute Sie waren aber auch ein GWDL als Sie zum ersten mal mit der BW in Kontakt kamen. Die FWDL (und SaZ vermutlich auch) müssen ihr Führungszeugnis selbst beantragen (und bezahlen!) da sie schließlich freiwillig dabei sind.
...sed nunquam peribo

KlausP

Zitat von: walli am 08. Januar 2012, 10:43:48
Das Führungszeugniss?Bei mir hatte das damals der Bund angefordert.

Kommt drauf an, als was Sie sich verpflichtet haben. Bei Verpflichtung in der Truppe war es (jedenfalls 2010, da weiss ich es genau) so, dass Bewerber für die Mannschaftslaufbahn ihres selbst beantragen mussten, bei Bewerbern für höhere Laufbahnen dagegen die Bundeswehr die Auskunft aus dem BZR eingeholt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dono

Also wenn es sich nicht die letzten 3 Monate geändert hat, muss man sein Führungszeugnis als FWDL und SAZ selber beantragen und bezahlen. Den Eintrag aus dem Bundeszentralregister fordert die Bundeswehr an.

Dono

Also ich habe mich Doch dazu entschlossen mal bei meinem netten Einplaner nachzufragen, und der sagte mir, das alles noch in Bearbeitung war. Vermutlich weil ich mein Führungszeugnis zugeschickt habe, und nicht vom Amt angefordert habe. Lange rede kurzer Sinn morgen wird alles losgeschickt, und ich habe die stelle als Jäger/Scharfschütze sicher. Die AGA habe ich in Immendingen baden -württemberg und Anschlussverwendung in Illkirch-Graffenstaden nähe Straßburg, also alles kein Problem bei fragen mal anzurufen. :)

BesserwisseGast

Zitat von: Dono am 08. Januar 2012, 23:21:42
Also wenn es sich nicht die letzten 3 Monate geändert hat, muss man sein Führungszeugnis als FWDL und SAZ selber beantragen und bezahlen. Den Eintrag aus dem Bundeszentralregister fordert die Bundeswehr an.

Nö, ich musste meins nicht selber beantragen und auch nicht zahlen. Zumindest habe ich es nicht getan und werde dennoch SaZ ab April...

Grüße

Micha2012

Guten Tag,
also ich war am 3. bzw. 4. Jan 2012 im ZNwG West und schlage die Laufbahn Feldwebel des Truppendienstes ein. Dort wurde mir ein Formular ausgehändig, dass die Dienststelle dazu befugt, ein "Führungszeugnis für Behörden" sowie eine uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister über mich an zu fordern. Also glaube ich, dass ich nichts mehr beantragen muss!? Ich glaube, jeder hat so ein Schreiben bekommen, egal welche Laufbahn. Schaut nochmal durch eure Unterlagen. Fals ich falsch liege korregiert mich bitte.

MfG Michael

Tenlei

also ich als angehender FWDL23 habe hier ein "Infoblatt zur Beantragung eines Führungszeugnisses"
"Zu Ihrer endgültigen Einplanung ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich, das nicht älter als ein Jahr ist.
Ich bitte Sie daher, umgehend bei Ihrer Meldebehörde ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" (gemäß §30 Abs. 5 BZR) zu beantragen.
[..]Die Erteilung eines Führungszeugnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig." (13 Euro)

so musste ich das jedenfalls handhaben. Mein Einplaner sagte mir das gelte für alle FWDL und SaZ seit vermutlich Aussetzung der Wehrpflicht.

...sed nunquam peribo

Martin303

@Micha2012
Mache die selbe Laufbahn wie du. Wir müssen nix mehr machen. Habe meine Wdb deshalb nochmal gefragt. Lediglich die Mannschaftler müssen ihr Führungszeugnis selber
beantragen.

ulli76

Bevor ihr euch darüber den Kopf zerbrecht: Macht es jeweils so, wie man es euch sagt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Zitat von: ulli76 am 14. Januar 2012, 14:30:41
Bevor ihr euch darüber den Kopf zerbrecht: Macht es jeweils so, wie man es euch sagt.
Und der tipp ist für eure Dienstzeit besonders Gold wert.

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