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Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen

Begonnen von SarahE, 23. Januar 2012, 13:52:39

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SarahE

Hallo zusammen,

meine Frage ist ob es gemeldet werden muss wenn ich vor Dienstantritt in die Bundeswehr mein bestehendes Arbeitsverhältnis mit meinem jetzigen Arbeitgeber Kündige bez. mich Kündigen lasse oder ist das schnuppe für die Bundeswehr...

Habt ihr ne Ahnung wie das gehandhabt wird???

Großes Dankeschön schon mal im voraus  :)

BulleMölders

Die Bundeswehr interessieren nur Sachen, die Einfluss auf die Einstellung oder die Dienstzeit haben könnten.
Und das hat ein Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor der Einstellung ja nicht.

Aber Anderseits, Schaden kann es auch nichts und man kann schon mal für die Spätere Dienstzeit üben.

Denn wie heißt es so schön: "Melden macht frei und Belastet den Vorgesetzten.

F_K

Zitatmein bestehendes Arbeitsverhältnis mit meinem jetzigen Arbeitgeber Kündige bez. mich Kündigen lasse

Der Bw ist dies egal, DIR sollte es aber nicht egal sein (AL Versicherung - Nichtbestehen der Probezeit usw.).

Also manchmal ...

SarahE

Naja ich fange am 2.4. an da wo ich jetzt arbeite hab ich meine ausbildung gemacht und nur als übergang bis zur bw nochmal angefangen weil ich ja in vornehrein nicht wissen konnte wann es bei der bw los geht... das es allerdings doch so flot ging hätte ich nicht gedacht und hätte mir das gespart

deswegen bin ich am überlegen ob ich jetzt schon dort aufhöre um noch bissel mehr zeit zu haben mit trainiren etc da ich eh nicht vor hatte dort auch wenn ich die probezeit nicht bestehen sollte (was ich generel nicht hoffe) weiter zu arbeiten...

F_K

Auch wenn kostenloser Rat nicht geschätzt wird:

- Eine eigene Kündigung zieht Sperrzeiten in der AL Versicherung nach sich,
- macht sich schlecht im Lebenslauf
- insbesondere im Fall dass etwas schief läuft.

Daher erscheint mir dass eine sehr schlechte Entscheidung.

SarahE

Naja ich hatte auch nicht vorgehabt einfach so zu Kündigen sondern eher mit dem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag oder das er mich Kündigt auszuhandeln... wenn ich einfach so Kündigen würde würde mir ja schließlich kein Arbeitslosengeld zustehen auch wenns nur paar Kröten sind...

F_K

... Du willst es nicht verstehen, oder?

Wenn Du das Arbeitsverhältnis jetzt beendest (wie auch immer) und die Bw Dir auch "nicht gefällt" oder die Bw erkennt, "wie clever Du bist", dann stehst Du auf der Straße ... vermutlich einige Monate.

Deshalb eben nicht kündigen - dann "fällst" Du in Dein Arbeitsverhältnis zurück - und kannst dann in Ruhe nach einem neuen Arbeitsplatz schauen ...

LukeSkyguy

Ich glaube sie weiss ganz genau was Sie meinen.

Da in einer Frage von mir damals auch die Diskussion begann bezüglich Vor- und Nachteile einer Arbeitslosmeldung, habe ich mich persönlich bei der Agentur für Arbeit erkundigt. Es ist so, eine Sperrzeit tritt ein, so wörtlich "wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben, dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt und für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben". Wenn die Gute Kündigt um zum Bund zu gehen, hatte bzw. hat sie einen Grund für diese Kündigung,
Wenn die Bundeswehr wie Sie sagen "erkennt wie clever sie ist", wird das auch einen Grund haben (Wobei das dann nicht wirklich problematisch ist wg. ALG) Also liegt es an der Agentur für Arbeit ob diese sagt: " Gute Frau Sie haben ohne Grund gekündigt , beim Bund sind sie auch geflogen...Schade, schönen Tag noch!" oder Ob nach einer Lösung gefunden wird ob ihr nicht mindestens ein kleiner Teil an Leistungen zusteht. Steht sogar so auf der Seite der AfA.

mailman

Während einer Sperrzeit kann man ALG 2 beantragen erhält allerdings nur 70 oder 75% der Leistungen.

Es kommt drauf an wann der Dienst beginnt. Wenn er erst in 6 Monaten beginnt, liegt sie in der Zeit dem Staat auf der Tasche und die Agentur wird natürlihc trotzdem das Interesse zu haben zu vermitteln, REchte und Pflichten eben.

Paramedic

Und der deutsche Staat lässt niemand verhungern, selbst bei vollem Strafumfang (Nichterscheinen bei Terminen etc.) steht einem immernoch die Grundversorgung über Lebensmittelgutscheine etc. zur Verfügung :)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.


Bleimaik

#11
Merkblatt - Für den Arbeitgeber (die Beschäftigungsbehörde) Einberufung für Bewerber in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zur Eignungsübung

Punkt. 2 Sicherung des Arbeitsplatzes

Nach dem Eignungsübungsgestzt vom 26.01.1956 wird das Arbeitsverhältnis durch die Einberufung des Bewerbers gelöst. Der Arbeitnehmer hat für dieses Zeit keinen Anspruch auf Arbeitsentgeld. Eine Werkswohnung, soweit vorhanden, bleibt aber dennoch weiterhin bestehen.  Das Arbeitsverhältnis darf während der Eignungsübung nicht gekündigt werden. (...)

So steht es in meinem Schreiben von der BW.

(auf deutsch - die BW hält deinen Arbeitsplatz solange die EÜ läuft warm)

Tommie

Zitat von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 18:31:32(auf deutsch - die BW hält deinen Arbeitsplatz solange die EÜ läuft warm)

Und genau das heisst es NICHT! Das heisst im Klartext, dass ein Gesetz den Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz so lange warm zu halten! Das mag nur ein kleiner Unterschied sein im Auge des Betrachters, aber es ist ein bedutender ;) !

KlausP

#13
ZitatNach dem Eignungsübungsgestzt vom 26.01.1956 wird das Arbeitsverhältnis durch die Einberufung des Bewerbers gelöst.

Fehlt da nicht ein "nicht"?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bleimaik

#14
Das Arbeitsverhältnis wird gelöst aber nicht beendet. Und doch, es heißt das wenn ich die EÜ verkacke, keinen bock mehr auf BW habe oder mir mein Bein breche und ausgemustert werde, wieder zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren kann und er mich wieder einstellen muss!! Aber er dann aus irgendeinem anderen Grund natürlich wieder, wie sonst auch immer die Möglichkeit hat mich zu kündigen. Aber per Gesetz darf mich mein Arbeitgeber während oder noch zum Zeitpunkt wo ich ihm verklicker das ich zur BW gehe, was im übrigen min. 28 tage vorher passieren, sollte nicht kündigen.

Und ja es liegt im Auge des Betrachters. Aber ob nun die BW oder das Gesetz die Arbeitgeber dazu verpflichtet oder nicht ist mir so Schnitzel, Hauptsache im Falle eines Falle bricht mir mein Arbeitgeber nicht weg.

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